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besuchsverbot für meinen hund

geschrieben von kess 
besuchsverbot für meinen hund
15. August 2010 11:22
hallo vielleicht kann mir jemand helfen,

im februar diesen jahres habe ich mir einen hund (jack russell) zugelegt und war oft bei meiner schwester (hat eine eigentumswohnung, im haus sind 5 parteien davon ein mieter) zu besuch. nach ein paar tagen fingen die nachbarn an rum zustänkern, der soll nicht auf den rasen pinkeln und scheißen (wurde immer weg geräumt). nun auch meine eltern wohnen im selben haus haben seit 15 jahren einen hund und der erledigt sein geschäft auch auf dem rasen war nie ein problem. jetzt plötzlich regt sich jeder auf keiner mag mehr die hunde weder den meiner eltern und mein schon garni nicht. die hunde werden beischimpft grundlos und mit füssen nach ihnen getreten. erst hunde mögen und sie füttern und dann so was völlig grundlos. jetzt hat mein hund hausverbot (wurde von der hausverwaltung auf drängen zweier eigentümer und eines mieters ausgesprochen), weil er in der wohnung um herläuft und mal spiel mit den kindern meiner schwester und ab und an mal bellt, das währe ruhesörend. dann auf einmal macht soller dreck machen(seine hundehaare fliegen im hausflur umher oder so) und jetzt ist er plötzlich nach deren meinung nach auch noch gefährlich sein und kinder angreifen. der hund ist freundlich zu jedem, er liebt kinder und hat noch nie jemanden etwas getan, im gegenteil das ist ein angsthase. jetzt meine frage dürfen die das einfach ein hausverbot erteilen. wir haben es ignoriert weil uns gesagt wurde das währe nicht rechtens, da haben die uns beschimpft, beleidigt und tätlich angriffen. jetzt darf ich nicht mehr ins haus, muß mit dem hund draußen stehen und selbst da werden wir beleidigt u.s.w. kann mir jemand einen rat geben? müssen wir uns das gefallen lassen? können wir etwas dagegen tun.

mfg kess

15. August 2010 22:57
Hallo Kess,

nein, ein solches Besuchsverbot darf nicht erteilt werden. Wenn ich es richtig verstanden habe, bist du ja ohnehin nur Gast bei deiner Schwester?

Deine Schwester darf sich ihren Besuch selbst aussuchen, und so ein Besuch darf auch mal einen Hund mit bringen. Wollte ein Vermieter das verbieten, würde er damit schon gegen den Artikel 2 des Grundgesetzes verstoßen, wo es um das Recht der Entfaltung der eigenen Persönlichkeit geht.

Hundehaare, die dadurch im Treppenhaus landen könnten, sind zu tolerieren.

Und auch Bellen muss dort, wo Hunde lt. Mietvertrag erlaubt sind (was in diesem Haus der Fall ist), bis zu einem gewissen Grad hingenommen werden. Ich meine, dass ich da mal was von 30 Minuten täglich oder so gelesen habe - bin mir aber nicht mehr sicher (ich bin keine Juristin).

Ein Vermieter kann aber bestimmen, dass Hunde auf seinem Grundstück kein Geschäft verrichten dürfen.

Was tun?

Ich würde die Hunde tatsächlich nicht mehr auf dieser Wiese ihr Geschäft verrichten lassen, sondern einfach ein paar Meter weiter gehen. Das entschärft den Konflikt schon. Ich denke, die Hunde müssen auch in der Wohnung tatsächlich nicht Bällchen spielen oder sowas, dazu kann man mit denen auch nach draußen gehen. Wenn sie draußen ausgepowert werden, sind sie drinnen ruhiger, auch das entschärft den Konflikt.

Das bißchen, was dann noch an Bellen vielleicht vorkommt, oder die wenigen Hundehaare im Flur, die man ohnehin keinem bestimmten Hund zuordnen kann, und die Tatsache, dass Besuch mit Hund kommt, muss ein Vermieter tolerieren. Wenn ein Vermieter bestimmte Besucher verbieten will, finde ich das dermaßen dreist, dass ich sofort einen Anwalt bitten würde, einen entsprechenden Brief aufzusetzen, ehrlich gesagt.

Aber ich denke, dass da hinter diesem Nachbarsstreit oder Mobbing noch andere Dinge stecken. Überlegt mal, was das sein konnte, seit dort kompromißbereit, wo es möglich ist - wie gesagt: Lasst die Hunde nicht mehr auf dieser Wiese pinkeln, powert sie draußen aus... und vielleicht hilft einfach auch ein Gespräch.

Viele Grüße
Anila

23. September 2010 17:32
Hey ich bis wieder, habe immer noch dieses Problem mit dem Hausverbot für meinen Hund. Es hadelt sich hier um eine Eigentümergemeinschaft die sich gegen die anderen beiden Eigentümer verschworen hat. Meine Schwester hat ihre Wohnung vor drei Jahren gekauft, eine Hausordnung wurde werder ihr noch meinen Eltern (auch Eigentümer im gleichen Haus schon seit 15 Jahren) nie ausgehändigt. Seit fast einem Jahr wird meine Schwester nun gemobbt, weil sie so dreist war sich ein zweites Kind anzuschaffen (nach Meinung dreierEigentümer hätte sie bitte erst fragen sollen, ob sie noch ein Kind bekommen darf). Na jedenfalls gings dann im Februar diesen Jahres richtig los mit dem mobbing, wegen meines Hundes mit dem ich zu besuch kam und meiner Schwester (damals hochschwanger) auch etwas unter die Arme zugreifen. Jdenfalls haben die anderen Eigentümer (meine Eltern aus geschlossen) sich gegen uns verbündet und den Verwalter veranlast ein Hausverbot aus zu sprechen, weil mein Hund angeblich zu viel bellt, harre im Hausflur verliert und weis der Kuckuck was noch alles. Wenn ich das Gesetz richtig verstehe, darf ein Verwalter sich nicht aus eine Seite schlagen, sondern muß ein Kompromiss für alle treffen. Jetzt haben die einfach ne neue Hausordnung geschrieben, in den Haustiere und besuche mit Hunden verboten sind. Kann doch wohl nicht sein oder? Die Wohnung kauft man ohne bestimmte Hausordnung es gab nämlich garkeine bis her, da kann man doch nich einfach daher kommen und einem eine neue mit der man nie einverstanden gewesen wäre vorsetzen. Wo Leben wir denn, das plötzlich hans und Franz einem Vorschriften machen wie man lebt, wenn man zu besuch bekommt und und und. Das verstößt doch gegen die Grundrechte die man als Eigentümer hat oder nich.
Weis jemand Rat? Uns macht das total fertig und einen anwalt können wir uns nicht leisten. Wir haben niemanden etwas getan und werden nur beleidigt, angepöbelt und so.
Hilfe!!!

Kessy

24. September 2010 19:14
Hallo Kessy,

Quote Jetzt haben die einfach ne neue Hausordnung geschrieben, in den Haustiere und besuche mit Hunden verboten sind. Kann doch wohl nicht sein oder?:

Du sagst es: Das kann nicht sein.


Haben im Ernst darüberhinaus 3 Eigentümer gemeint, deine Schwester hätte um Erlaubnis fragen müssen, um noch ein weiteres Kind zu bekommen?? Ich bin echt sprachlos. Schade, dass sie das nicht schriftlich hat.

Eine Hausordnung kann mit Mehrheitsbeschluss erlassen werden und darin kann auch stehen, dass Hundehaltung künftig nicht erlaubt sein soll.

Besuchshunde kann man aber nicht komplett verbieten und man kann auch von deinen Eltern nicht verlangen, dass sie ihren Hund jetzt plötzlich weggeben, denn der war schon da, bevor diese Hausordnung erlassen wurde. Aber es gibt offenbar Gerichtsbeschlüsse, nach denen ein regelmäßiger Hundebesuch ebenfalls nicht erlaubt ist, wenn keine Erlaubnis für eine Hundehaltung vorliegt. Hier wird immer wieder ein Urteil vom Amtsgericht Hamburg aus 2005 zitiert. Ich habe den Eindruck, dass Gerichte mittlerweile toleranter gegenüber Hunden sind, vielleicht würde heute im selben Fall anders entschieden werden.

Vor Gericht ziehen müssten aber zunächst einmal erstmal die anderen Eigentümer!! Ich würde deine Schwester auf jeden Fall weiterhin besuchen und den Hund natürlich auch mitnehmen.

Man kann bis zu 8 Monate nach Beschlussfassung einer Hausordnung Widerspruch einlegen und alleine schon so ein Passus, dass generell niemand Besucher mit Hunden empfangen darf, ist nicht im Einklang mit unseren Gesetzen. Deine Schwester und die Eltern sind Eigentümer, oder?

Ich würde unbedingt Widerspruch einlegen und vielleicht findet Ihr auch in einem Juraforum Hilfe, wie man so einen Widerspruch formuliert und was dabei formell zu beachten ist.

Die Wiese vor dem Haus würde ich aber definitiv mit dem Hund meiden und ehrlich gesagt: Einmal, um weitere Eskalationen zu meiden, aber auch aus folgendem Grund: Bei solchen Idioten wäre ich auch sauvorsichtig - denen würde ich glatt zutrauen, dass die eines Tages Rattengift auf der Wiese verstreuen, wenn sie Euch mit ihren Mobbingmethoden nicht vertreiben können.

Einen Anwalt würde ich mir erstmal auch nicht nehmen, denn wenn die Verwaltung nun meint, deine Schwester verstößt gegen die Hausordnung, wenn du sie besuchst, können sie klagen.

Ich würde möglicherweise mir die Leute mal einzeln vorknöpfen. In einer Gruppe entsteht schnell eine Gruppendynamik, aber etliche Leute mögen einfach nur Mitläufer sein. Einfach mal anklingeln, ein freundliches Gespräch suchen, herausfinden, was den Betreffenden nun definitiv stört, schauen, wo man vielleicht einen Kompromiß eingehen kann (die Wiese vor dem Haus z.B. nicht benutzen und vielleicht doch versuchen, den Hund etwas ruhiger in der Wohnung zu bekommen), aber auch ganz knallhart sagen: "Meine Schwester wird weiterhin zu Besuch kommen - der Hund kommt mit - wenn Euch das nicht paßt und Ihr meint, im Recht zu sein, dann bitte: Geht auch den Rechtsweg".

Es muss ja ganz und gar fürchterlich sein, dort zu wohnen.

Hier übrigens ist eine super Seite mit etlichen Urteilen zum Thema Bellen und Hundehaltung, hier geht es auch um Mehrheitsbeschlüsse in einer Hausordnung:

Quote http://forum.ksgemeinde.de/archive/index.php/t-30634.html:

Quote http://forum.ksgemeinde.de/archive/index.php/t-101213.html:

Quote http://www.hundig.com/topic/12-1494.html:

Quote http://www.frag-einen-anwalt.de/Hamburg-Wohnungskuendigung-wegen-Hundebesuch-__f23686.html:

Quote http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/hundebesuch-trotz-tierhalteverbot.htm:



Viele Grüße
Anila

01. November 2010 15:30
Sonst schau mal unter Gute Frage nach. So etwas ist echt skandalös. Ich glaube an deiner Stelle wäre mir so der Kragen geplatzt, dass ich direkt meinen Anwalt angerufen hätte.