Willkommen! Anmelden Ein neues Profil erzeugen

Erweiterte Suche

Polizei mit Lizenz zum Töten

geschrieben von Moni K.(YCH) 
Polizei mit Lizenz zum Töten
09. Januar 2001 10:14


Hallo,

ich habe etwas von bekannten Polizisten erfahren, was mich entsetzt.

Folgender Fall: Eine Party in einem von einem Hof umgebenen Haus. Laut. Die Nachbarn melden eine Ruhestörung. Polizei erscheint am Ort des Geschehens und klingelt an dem Tor. Durch den Lärm hört niemand dieses Klingeln. Also betritt die Polizei das Grundstück (ich weiß nicht, ob das Tor abgeschlossen war). Ein großer Hund kommt auf die Polizisten zugelaufen, laut bellend. Der eine Polizist zieht seine Waffe und will den Hund erschießen, weil er Gefahr für sich selbst sieht. In dem Moment kommt zum Glück der Hundehalter aus dem Haus und ruft seinen Hund zurück. Der Politist steckt die Waffe weg.

Fazit: Wenn ich eine Fete feiere und die Nachbarn sich beschweren, darf die Polizei sich mit Gewalt Zutritt zu meinem Eigentum verschaffen und meinen Hund erschießen, der nur seinen Job macht und mich vor Eindringlingen schützen will. Kann das denn sein? Wegen einer Ruhestörung???

Grüße, Moni K.

09. Januar 2001 12:15

Hallo Moni,

es geht sogar noch weiter. Wenn das neue Bundesgesetz durchkommt, dann braucht es noch nicht einmal eine Ruhestörung.


Artikel 1, §2, Überwachung und Kontrolle Wird ein Hund importiert oder verbracht, müssen alle Unterlagen darüber fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Außerdem besteht eine generelle Auskunftspflicht (Satz 1) gegenüber den Behörden und ab sofort gilt eine generelle Erlaubnis für Kontrollorgane zum Betreten des Grundstückes und der Wohnung (Satz 2). Damit wird das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung ( Artikel 13 GG) eingeschränkt.

dies ist Deutschland 2001

mfg
sabine+spike




09. Januar 2001 12:53

:
: Hallo,
:
es ging in diesem Fall nicht um die Ruhestörung sondern um das auf den Polizisten zulaufen!

Jeder Hundehalter ist verpflichtet seinen Hund so zu halten, das er niemanden verletzen kann, also hätte der Hund keine gelegenheit haben dürfen auf den Polizisten zuzulaufen.

Erst recht nicht wenn keiner in der Nähe ist.

Aber Ausnahmen bestätigen die Regel, Deutschland wird immer schlimmer!

Gruß

Bea

09. Januar 2001 13:54

Hallo Bea

Wenn ich Dich richtig verstehe, muss ich meinen Hund in MEINEM VERSCHLOSSENEN Innenhof an der Kette halten, weil ja eventuell ein Polizist sich Zutritt verschaffen könnte???

Meinst Du das ernst?

Moni


09. Januar 2001 14:04

Hallöchen,

und das auch noch:

Überwachung:
1. Natürliche und juristische Personen sowie nichtrechtsfähige Personenvereinigungen haben der zuständigen Behörde auf Verlangen die Auskünfte zu erteilen, die zur Durchführung dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften erforderlich sind.

2. Grundstücke, Geschäftsräume, Wirtschaftsgebäude und Transportmittel des Auskunftspflichtigen während der Geschäfts- oder Betriebszeit betreten,
3. Wohnräume des Auskunftspflichtigen, betreten; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt,

a) Unterlagen einsehen, b) Hunde untersuchen und Proben, insbesondere Blut-, Harn- und Hautproben, nehmen.

4. Der Auskunftspflichtige hat 1. die mit der Überwachung beauftragten Personen zu unterstützen und die Maßnahmen nach Absatz 2 zu dulden, ihnen auf Verlangen insbesondere die Grundstücke, Räume, Einrichtungen und Transportmittel zu bezeichnen, auf Verlangen Räume, Behältnisse und Transportmittel zu öffnen, bei der Besichtigung und Untersuchung der einzelnen Hunde Hilfestellung zu leisten, auf Verlangen die Hunde aus Transportmitteln zu entladen und auf Verlangen die erforderlichen Unterlagen vorzulegen.


Werde mir schon mal einen Schußgraben machen und mich auf Lauer legen.

Gruß
Meike


09. Januar 2001 14:26

Hallo, ich habe einen erfahrenen und mir bekannten Polizisten gesprochen. Es ist ausgeschlossen, daß dieser Beamter das Recht hat, einen Hund zu erschießen . Die Polizei hat wegen einer Ruhestörung noch nicht einmal das Recht in eine Wohnung einzudringen, die Polizisten müssen dann zusehen, wie sie klarkommen. Nur weil ein Hund auf jemanden zuläuft darf dieser nicht erschossen werden, erst recht nicht, wenn es sich um ein eingezäuntes privates Grdst. handelt. Der Polizist der dieses vorhatte sollte sich überlegen, ob es nicht besser wäre Bäcker oder sonst 'was zu werden, er kann ja auch ohne weiteres aus unbegründeter Angst einen Menschen erschiessen. In welcher Stadt geschieht denn so etwas? Tschüß - Michael