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Sachkundenachweis/Wesenstest

geschrieben von Christian(YCH) 
Sachkundenachweis/Wesenstest
19. Januar 2001 20:54


Hallo,
wir nehmen demnächst einen Grossen Schweizer Sennenhund in unser Haus auf. Allerdings ist mir die Hundeverordnung in NRW etwas zu undurchsichtig. Er steht nicht in der Anlage 1 und 2, fällt aber natürlich unter diesen §1 (40cm/20 kg). In naher Zukunft (habe das Datum leider nicht im Kopf) sollen die Halter einen Sachkundenachweis erbringen. Dieser entfällt wohl, wenn man 3 Jahre den Besitz eines solchen Hundes nachweisen kann. Wir sind aber Hundeanfänger. Nun zu meiner Frage: Was ist mit diesem Sachkundenachweis gemeint? Ein Wesenstest? Eine Begleithundprüfung? Ab welchem (Hunde)alter ist dieser Nachweis zu erbringen? Man kann doch nicht erwarten, dass man mit einem Welpen oder Junghund eine Begleithunfprüfung ablegt.
Wer kann mir dazu etwas sagen.

Christian

22. Januar 2001 13:01

:
: Hallo Christian

wie ich es verstanden habe, ist es kein Wesenstest. Sachkundenachweis ist eher die Prüfung des Halters, ob er Ahnung von Erziehung, Bedürfnisse des Tieres, Ernährung und das Zusammenspiel mit anderen Hunden und auch Mitmenschen. Dann wirst Du wohl diverse Zettel ausfüllen dürfen, wo Fragen diesbezüglich zu beanbtworten sind. Sicherlich wird Dein Hund mitgetestet werden. So ganz wissen die wohl auch noch nicht, wie das ganze Ablaufen soll. Wer wohl eine Begleithundeprüfung, Teamtest etc hinter sich hat, kann das als Sachkunde nachweisen.
In Hamburg bedeutete Sachkunde Hundeschule, allerdings mußte der Platz eingezäunt sein (?)
Der Wesenstest wie ich ihn machen mußte, wird es wohl nicht sein. Denn da wird ausschließlich das Aggressionsverhalten des Tieres getestet. (Bully hat bestanden)
Setze Dich doch mit Deinem Gemeindeamt (Ordnungsamt) in Verbindung, vielleicht können die Dir dann ja weiterhelfen. Oder zumindest eine Anlaufadresse nennen. Oder setze Dich mit einer vertrauenswürdigen Hundeschule in Verbindung, die wissen meist mehr...

So gruss erstmal
susanna

22. Januar 2001 19:45

Hallo Christian,

frag einfach bei dem zuständigen Veterinäramt deiner Stadt nach. Die werden sicher froh sein, wenn sie die Liste 1 und 2 Hunde erstmal abarbeiten können. Zu den Termin habe ich im Kopf, daß die 40/20 Hunde, zu denen deiner gehört, bis Mitte diesen Jahres beim Veterinäramt gemeldet sein sollte. Dann hast du Zeit bis Ende des Jahres um die erforderlichen Unterlagen wie z.B. Versicherungsnachweis, Chipen des Hundes, Sachkundenachweis(BH oder Teamtest gilt auch)und ich bin mir nicht mehr ganz sicher ein Führungszeugnis.
Lass dich aber nicht verrückt machen. Ich muss verschiedenes auch noch
mit meinem Goldieberner erledigen.

Gruß
Iris

24. Januar 2001 23:28

Hallo Christian,
die Begleithundprüfung wird als Sachkundenachweis in NRW anerkannt.
Die Sachkundeprüfung ist in NRW eine theoretische Prüfung.
Da unser Dobi Ben (in NRW Anlage 2) und ich noch nicht die Begleithundprüfung gemacht haben - wir üben noch -, habe ich im November die Sachkundeprüfung abgelegt - etwa 40 Fragen aus einem Fragenkatalog von ungefähr 110 Fragen. Den Fragenkatalog bekam ich vor der Prüfung vom Amtstierarzt zugeschickt. Es gibt ihn aber auch auf zahlreichen Websites zum Download, z.B. auf der Website der Stadt Köln.
Um den Frust über die Hundeverordnung ein bißchen abzubauen, habe ich von der Sachkundeprüfung in NRW eine Online-Version für alle Besitzer von Listenhunden und großen Hunden erstellt. Auf meiner Website kannst Du interaktiv mit unmittelbarem Feedback für die Sachkundeprüfung üben. Schau Dir den Link mal an.

Gruß
Georg