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vom Jäger erwischt. Meldung von Zwilling

geschrieben von pinia(YCH) 
vom Jäger erwischt. Meldung von Zwilling
13. Januar 2002 21:04

Es ist wieder einmal bezeichnend für die Grünbefrackten, mit welch einer Selbstverständlichkeit diese Herr Unwahrheiten und nicht rechtlich fundierte Aussagen macht. Tip an Hundehalter: Jeder Jagdausübungsberechtigter muß sich bei Ihnen mit seinem gültigen Jagdausweis auf Verlangen ausweisen. Kein!!! Grünbefrackter ist weisungsbefugt oder hat polizeigewalt. Ich werde bei gegebener Zeit nocheinmal hierauf zurückkommen. Lassen Sie sich immer den Jagdausweis zeigen, merken Sie sich Kennzeichen des Fahrzeuges, erstatten Sie Strafanzeige bei der örtlichen Polizei.

Viele Grüße an alle Betroffenen
Pinia

13. Januar 2002 22:02

Hallo Pinia,

genau wie Du würde ich von einem Jäger verlangen, sich als solcher auszuweisen. Insofern hast Du recht.
Allerdings hat der Jagdausübungsberechtigte in seinem Revier auch bestimmte Rechte ( sog. Jagdschutz) :
Gem. § 23 Bundesjagdgesetzt darf er
- Personen anhalten und ihre Identität feststellen, wenn sie gegen bestimmte Vorschriften verstoßen haben ( z.b. Störverbote). Dazu zählt während der Brut- und Setzzeit auch der gem. FFOG geregelte Leinenzwang bzw. das Betretungsverbot von Orten, an denen das Wild seine Jungen aufzieht. Das Anhalten kann bei Weigerung oder Gegenwehr der betreffenden Person sogar mit Gewalt erfolgen.

Gruß,
Anne




14. Januar 2002 07:18

: Hallo Pinia,
:
: genau wie Du würde ich von einem Jäger verlangen, sich als solcher auszuweisen. Insofern hast Du recht.
: Allerdings hat der Jagdausübungsberechtigte in seinem Revier auch bestimmte Rechte ( sog. Jagdschutz) :
: Gem. § 23 Bundesjagdgesetzt darf er
: - Personen anhalten und ihre Identität feststellen, wenn sie gegen bestimmte Vorschriften verstoßen haben ( z.b. Störverbote). Dazu zählt während der Brut- und Setzzeit auch der gem. FFOG geregelte Leinenzwang bzw. das Betretungsverbot von Orten, an denen das Wild seine Jungen aufzieht. Das Anhalten kann bei Weigerung oder Gegenwehr der betreffenden Person sogar mit Gewalt erfolgen.
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: Gruß,
: Anne
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:
: Hi Anne,

auch ich gébe Dir in manchen Punkten Recht.Ein Jäger hat Rechte im Rahmen seiner Tätigkeit (Jagdschutz), doch die sind erstaunlich gering.So hat ein Jäger keinerlei exikutive Gewalt.Er kann Dich lediglich anzeigen wie das jedem ganz normalen Bürger ebenfalls das Recht gibt.Auch um größere Straftaten zu verhindern darf jeder Bürger einen Täter bis zum Erscheinen der Polizei festhalten. Ein Jäger darf dabei nicht seine Waffengewalt gegen den Bürger richten.Das Recht der exikutiven Gewalt hat ausschließlich die Polizei.

Gott sei Dank, denn um einen Jagdschein zu machen bedarf es nur wenig.Und wenn man bedenkt, daß ein solcher Schein für 1500,-- bis 2000,00 DM mein eigen ist, können sich den nicht nur Priviligierte leisten. Dieser Schein ist auch keine Intelligenzfrage, nur eine Fleißangelegenheit.

Grüße
Pinia


14. Januar 2002 11:04


: - Personen anhalten und ihre Identität feststellen, wenn sie gegen bestimmte Vorschriften verstoßen haben ( z.b. Störverbote). Dazu zählt während der Brut- und Setzzeit auch der gem. FFOG geregelte Leinenzwang bzw. das Betretungsverbot von Orten,

hei
ist mir ziemlich wurscht,ob die das dürfen oder nicht.wenn mich ein grüngekleideter mensch im wald anhält und sich nicht auweist,werd ich einen teufel tun und dem meine personalien geben.
könnte ja auch ein triebtäter sein,der nachher im dunkeln dahiem auf mich wartet :-))))diebe treten in polizeiuniformen auf,und andere eben in jägerkluft :-)
seit wann ist grüne kleidung,hund oder nicht und ein futteral,das aussieht wie ne langwaffenhülle grund für mich,wildfremden leuten im forst name und adresse zu geben????
ich denk ja nicht dran.muss er schon bis zum auto hinter mir herdackeln,und das kann dauern *G*.bedroht er mich,tue ich das,was die polizei rät.bin ja ein braver bürger.
gruss pat


14. Januar 2002 12:03

Hee, das habe ich so nicht gesagt !! Ich bin absolut dafür, den Menschen sich ausweisen zu lassen, das würde ich auch tun. Ich sagte nur, daß er dann, wenn er tatsächlich in dem Revier jagdausübungsberechtigt ist, solche Rechte auch hat !

Gruß,
Anne


14. Januar 2002 12:09

Hallo Pinia,

natürlich kann einen Jagdschein eigentlich jeder machen, der das Geld aufbringt. Aber sei doch froh, daß es hier in Deutschland zumindest noch so schwierig ist, wie es ist. In den USA kaufst Du Dir im Supermarkt ne Lizenz, und ne Waffe darf ja sowieso jeder Volljährige haben. In Frankreich besucht man einen Wochenendlehrgang.
Hier in Deutschland dauert ein normaler Kurs ein 3/4 Jahr -- also neun Monate, in denen man zweimal die Woche abends von 19 bis 21 Uhr Unterricht und dazu noch jedes Wochenende entweder Schießen oder Exkursionen in die Natur hat. Wer das neben der Arbeit und Familie noch auf sich nimmt, der meint es eigentlich schon einigermaßen ernst, obwohl auch das natürlich noch keine Garantie für einen späteren "freundlichen Grünrock" ist. Aber so werden schon einige, die nur mal ein wenig herumballern wollen, abgeschreckt. Denn so einfach "kaufen" kann man sich den Jagdschein nicht in Deutschland.
Gruß,
Anne