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Ich weiß einfach nicht mehr weiter !

geschrieben von Heike(YCH) 
Ich weiß einfach nicht mehr weiter !
18. Juni 2002 10:02

Hallo,ich habe ein großes Problem und hoffe, das mir hier irgendjemand weiterhelfen kann. Es geht darum, im März 1999 habe ich mit meinem damaligen Lebensgefährten eine 8-Wochen alte Mischlingshündin aus dem Tierheim geholt.Der Schutzvertrag wurde damals auf seinen Namen abgeschlossen, aber Steuer-/Versicherungstechnisch,Tierarzt,Hundeschule und alles weitere läuft auf meinen Namen und wird auch von mir bezahlt. Mit der Zeit hat es sich dann auch so entwickelt, das ich für den Hund absolut alleine zuständig war und sich mein Lebensgefährte so gut wie gar nicht mehr um das Tier gekümmert hat. Er war nur noch unterwegs und kam teilweise auch nächtelang nicht heim. Wie es nun mal so spielt, ist er letztes Jahr im Oktober ausgezogen und hat den Hund in meiner Obhut gelassen. Nachdem ich gut ein halbes Jahr nichts mehr von ihm gehört hatte, habe ich mich an das Tierheim gewandt, da der Schutzvertrag ja auf seinen Namen lief. Diese haben ihn dann auf meinen Namen geändert. Jetzt steht er wieder bei mir auf der Matte und verlangt,das er den Hund einmal im Monat über das Wochenende bekommt. Ich habe da arge Bedenken, denn das Tier hat so gut wie keine Bindung mehr zu ihm und außerdem sind in diesem Haushalt jetzt drei Kinder. Er pocht aber darauf, das es sein Hund sei und er mit ihm machen könnte, was er wolle. Meine Frage nun, ist das richtig so ??? Ist er immer noch Eigentümer des Tieres, obwohl er sich nie gekümmert hat ??? Kann er einfach so den Hund aus seiner, seit über drei Jahren gewohnten Umgebung reißen ???
Bitte, vielleicht weiß jemand Rat und kann mir helfen.




18. Juni 2002 10:15

hei
zuerst mal würde ich mich ans tierheim wenden.die haben den vertrag zu deinen gunsten geändert udn werden wohl nciht daran interessiert sein,daß der gute nach jahren daherkommt und verlautbaren lässt,es wäre seiner.die haben dir damals geholfen und werden es sicher wieder tun.die frage nach dem eigentum hängt nicht damit zusammen,zum. primär,wer sich gekümmert hat,sondern wer in bestehenden verträgen,unterlagen aufgeführt ist oder nicht.und da stehst du drin.
stellt sich die frage,ob die änderung damals durchs th rechtens ist.keine ahnung.aber das liesse sich durch anfrage bei anwalt schnell klären.also ,beine in die hand und nachgefragt.sofort.

gruss pat

18. Juni 2002 10:25

:Jetzt steht er wieder bei mir auf der Matte und verlangt,das er den Hund einmal im Monat über das Wochenende bekommt.

Laß es doch drauf ankommen; gib den Hund nicht heraus. Seinen Anspruch müßte er dann gerichtlich durchsetzen und ob des tut???

:Meine Frage nun, ist das richtig so ??? Ist er immer noch Eigentümer des Tieres, obwohl er sich nie gekümmert hat ??? Kann er einfach so den Hund aus seiner, seit über drei Jahren gewohnten Umgebung reißen ???

kann ich leider nicht -juristisch gesehen- beantworten. Aber Tiere sind in gewissen Dingen ja immer noch eine "Sache". Und seine Besitzansprüche hat er m.E. mit der Überlassung an Dich bei seinem Auszug aufgegeben.
DU hast ja den Hund und wenn ER was will, muß ER tätig werden und die Umschreibung vom Tierheim ist sicher auch ein dicker Pluspunkt bei einem evtl. Rechtsstreit (an den ich nicht glaube, so wie Du diesen Herrn geschildert hast)
Viel Glück
Brigitte
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18. Juni 2002 10:42

Liebe Heike,
Zitatgrinning smileyiese haben ihn dann auf meinen Namen geändert
Und somit bist Du nicht mehr nur Besitzerin, sondern auch rechtmäßige Eigentümerin des Hundes. Desweiteren hast Du den Eigentumsvorbehalt schon damit geltend gemacht, dass DU die lfd. Kosten für den Hund übernommen hast, steuerlich läuft der Hund auch auf Deinem Namen und lies Dir mal das Schreiben durch, welches Du beim Finanzamt eingereicht hast: Was steht da unter Eigentümer? Richtig, Dein Name.
Solltest Du mit einem klaren NEIN nicht weiterkommen bei Deinem Ex (natürlich bekommt er den Hund nicht übers WE, was ist das für eine fragwürdige Regelung???) solltest Du drohen, gerichtliche Schritte einzuleiten. Desweiteren würde ich Dir empfehlen, den Umgang mit diesem Herren zu meiden, scheinbar stimmt da so einiges nicht bei ihm.
Aber Sorgen um die Eigentümer-Frage, die kann ich Dir nehmen.
Anja

18. Juni 2002 11:07

Hallo Heike,

Du warst nicht mit ihm verheiratet, darum glaube ich kaum daß er Ansprüche stellen kann. Mach Dich mal in Richtung Gütergemeinschaft schlau, da müßtest Du fündig werden.

Grüße,
Sanne

18. Juni 2002 12:47

Hallo,

vergiss es! Lass dich bloss nicht darauf ein!!!
Es ist DEIN Hund und er hat dir nichts zu sagen! Glasklar!

Gruß
Andreas