Hallo Heike,
: ist er letztes Jahr im Oktober ausgezogen und hat den Hund in
: meiner Obhut gelassen. Nachdem ich gut ein halbes Jahr nichts
: mehr von ihm gehört hatte, habe ich mich an das Tierheim gewandt,
: da der Schutzvertrag ja auf seinen Namen lief. Diese haben ihn dann
: auf meinen Namen geändert. Jetzt steht er wieder bei mir auf der
: Matte und verlangt,das er den Hund einmal im Monat über das
: Wochenende bekommt.
Es scheint dem Herrn wohl wenig um den Hund zu gehen - sonst hätte er
sich schon beim Zusammenleben und nach seinem Auszug mit um den Hund
gekümmert! Sehr gut, dass Du beim Tierheim den Hund auf Deinen Namen
hast eintragen lassen! Ich würd' mich auf gar nichts einlassen! Kein
Besuch, kein Wochenende, nichts!! (Möglicherweise hat er nur den Kids
seiner neuen Beziehung einen zeitweise "Spielgefährten" versprochen..)
Was will er denn tun, wenn Du Dich auf nichts einläßt? Zur Polizei
gehen und angeben: "Meine ehemalige Lebensgefährtin möchte mir ihren
Hund nicht übers Wochenende geben. Obwohl sie alles bezahlt und der
Hund auf ihren Namen eingetragen ist." Ich glaube kaum, dass er bei
irgendeiner Institution in diesem Land irgendetwas bewegen würde bei
dieser Sachlage!
Hart bleiben! Auf kein Gespräch mehr einlassen! Abblocken!
Gruß
Tabea