Willkommen! Anmelden Ein neues Profil erzeugen

Erweiterte Suche

Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Hundeverordnungen sind ein leidiges Thema und bieten immer wieder Grund zu Streit und Verunsicherung. Längst haben Politiker und Behörden den Hundehalter im Visier und wer sich nicht gut informiert und über die aktuelle Rechtslage informiert, kann sich im Zweifelsfall auch nicht wehren. Hier ist die Rubrik für alle Diskussionen rund um die Hundegesetze.  
Ich weiß einfach nicht mehr weiter !
18. Juni 2002 15:09

: Hallo,

ich ahbe mal von einem Urteil (!!!) gehört, da ging es bei einer Scheiduung um den Hund :
Wer Steuern und Versicherung bezahlt, ist Eigentümer - also Du !!!!
Frag doch noch mal einen rechtsanwalt, wie man am besten an so ein Urteil kommt.

Anette

18. Juni 2002 18:47

Hallo Heike!

Das ist BULLSHIT! Aus welchem Grund sollte er das tun dürfen? Seine Motivation ist ja nun auch mehr als fraglich! Entweder ich kümmer mich und nehme auch finanziell Anteil oder ich tu es nicht und bin damit weder rechtlich noch moralisch Halter,Eigentümer oder ähnliches. Der Vertrag lautet auf deinen Namen und der Hund lebt bei dir. Wenn er da was zu stänkern hat, dann lass ihn doch. Der kann dir gar nix! Und wer sich ein halbes Jahr nicht kümmert, der hat eh verschissen, auch vor Gericht bei jedem Tierheim usw. Kein TH gewährt nach sechs Monaten noch Eigentümerrechte! Entspann dich und hak´s ab!:-)

Yna

18. Juni 2002 18:55

Hallo Heike,

: ist er letztes Jahr im Oktober ausgezogen und hat den Hund in
: meiner Obhut gelassen. Nachdem ich gut ein halbes Jahr nichts
: mehr von ihm gehört hatte, habe ich mich an das Tierheim gewandt,
: da der Schutzvertrag ja auf seinen Namen lief. Diese haben ihn dann
: auf meinen Namen geändert. Jetzt steht er wieder bei mir auf der
: Matte und verlangt,das er den Hund einmal im Monat über das
: Wochenende bekommt.

Es scheint dem Herrn wohl wenig um den Hund zu gehen - sonst hätte er
sich schon beim Zusammenleben und nach seinem Auszug mit um den Hund
gekümmert! Sehr gut, dass Du beim Tierheim den Hund auf Deinen Namen
hast eintragen lassen! Ich würd' mich auf gar nichts einlassen! Kein
Besuch, kein Wochenende, nichts!! (Möglicherweise hat er nur den Kids
seiner neuen Beziehung einen zeitweise "Spielgefährten" versprochen..)

Was will er denn tun, wenn Du Dich auf nichts einläßt? Zur Polizei
gehen und angeben: "Meine ehemalige Lebensgefährtin möchte mir ihren
Hund nicht übers Wochenende geben. Obwohl sie alles bezahlt und der
Hund auf ihren Namen eingetragen ist." Ich glaube kaum, dass er bei
irgendeiner Institution in diesem Land irgendetwas bewegen würde bei
dieser Sachlage!

Hart bleiben! Auf kein Gespräch mehr einlassen! Abblocken!

Gruß
Tabea






18. Juni 2002 20:57

hallo Heike,
ich weis ja nicht wie dein Schutzvertrag aussieht, aber bei dennen von unseren Hunden, ist es so gereglt, dass Eigentümer die Tierschutzorga bleibt. Deswegen können wir usere Hunde auch nicht einfach weggeben oder so, sondern sie müssten an diese Orga zurück.
Ich geh mal fast davon aus, dass es bei euch ählich ist. Dein Freund war wahrscheinlich nie Eigentümer, sondern nur Besitzer. Jetzt bist du laut Entscheidung des TH Besitzer, weil der ursptüngliche Besitzer seinen Pflichten nicht nachgekommen ist. Aus so einem Grund hätte das Tierheim ihm den HUnd auch wieder wegnehmen können, weil sie halt meistens Eigentümer bleiben.
Wir müssen z.B. auch Umzüge mitteilen und vor eine eventuellen "Einschläferung" um Erlaubnis fragen, es sei denn, um das Tier von starken Qualen zu erlösen (z.B. Unfall).

Also ich würde das lockker sehen und ihm den HUnd einfach nicht geben.
Soll er doch klagen wenn er unbedingt will. Kostet erst mal sein geld.


Tschüssie Doris

27. Juni 2002 20:13

Hallo,

Ich habe da arge Bedenken, denn das Tier hat so gut wie keine Bindung mehr zu ihm und außerdem sind in diesem Haushalt jetzt drei Kinder. Er pocht aber darauf, das es sein Hund sei und er mit ihm machen könnte, was er wolle. Meine Frage nun, ist das richtig so ??? Ist er immer noch Eigentümer des Tieres, obwohl er sich nie gekümmert hat ??? Kann er einfach so den Hund aus seiner, seit über drei Jahren gewohnten Umgebung reißen ???
: Bitte, vielleicht weiß jemand Rat und kann mir helfen.

einen juristischen Rat kann ich Dir nicht geben, aber möglicherweise
hat Dein Hund ja doch noch einen Draht zu Deinem Ex, käme auf den Versuch an...Vielleicht wirst Du auch irgendwann einmal, wenn der Trennungsgroll überwunden ist, froh sein jemanden zu haben der den
Hund mal übernimmt?! Vielleicht kannst Du sein Anliegen irgendwann ganz pragmatisch sehen...Dein Ex übernimmt den Hund für ein Wochenende und Du hast frei!!! Einen Versuch ist es wert !

Grüße von
Anna