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Gesetzestext / Hund am Auto verboten

geschrieben von Tanja D.J. Djebby(YCH) 
Gesetzestext / Hund am Auto verboten
26. Juni 2002 11:47


Hallo!

Ich habe im Moment keine Zeit im Archiv zu suchen, habe allerdings meinem Chef versprochen ihm den Paragraphen in der Straßenverkehrsordnung rauszusuchen, der besagt, dass das Mitführen von Hunden am Auto verboten ist.
Wenn es geht mit genauem Wortlaut!

Vielen Dank Euch,
Tanja


26. Juni 2002 12:38

Hallo Tanja,

wo genau Du das findest weiß ich auch nicht. Aber es wird nix direkt über Hunde geschrieben, sondern es geht um das "Führen von Tieren" vom Fahrzeug aus. Aber meistens fährt man dabei ja nicht im üblichen offentlichen Verkehrsraum, sondern auf abgelegeneren Wegen, und dabei verstößt man dann meistens gegen weitere Paragrahphen der STVO (z.B. Fahren auf Feld-, Wald- und Privatwegen, die nur für den landwirtschaftlich/forstwirtschaftlichen Verkehr freigegeben sind). Hinzu kommt oft noch ein Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz (welches die Geschwindigkeit auf Feldwege auf max. 30km/h festlegt) und gegen das Tierschutzgesetz, in welchem das Führen von Hunden von Motorfahrzeigen aus untersagt ist (bei letzterm bin ich mir nicht so ganz sicher, kann auch irgendwo in den Ausführungsbestimmungen zum Tierschutzgesetz stehen). Zum Leidwesen seines Hundes macht sich ein Bekannter somit strafbar, wenn er mit seinem Trecker mit 45 km/h über'n Feldweg düst und Hundi begeistert hinterherflitzt, um anschließend die Kühe vom Tor wegzuteiben, damit Herrchen mit dem leeren Wasserfaß rausfahren kann...

Viele Grüße

Antje

26. Juni 2002 13:03

Hallo Grüß Dich!

: Aber meistens fährt man dabei ja nicht im üblichen offentlichen Verkehrsraum,

Leider genau das! Vorbei an Spielplatz, durch die Wohnsiedlung, etc. und mein Chef möchte die Dame jetzt mal "freundlich" anschreiben, dass doch bitte bleiben zu lassen habe, ich habe ihm versprochen ihm die entsprechenden Stellen im Gesetz zu besorgen!

Zum Leidwesen seines Hundes macht sich ein Bekannter somit strafbar, wenn er mit seinem Trecker mit 45 km/h über'n Feldweg düst und Hundi begeistert hinterherflitzt, um anschließend die Kühe vom Tor wegzuteiben, damit Herrchen mit dem leeren Wasserfaß rausfahren kann...

Tsja, leider gibt es immer positive Ausnahmen, die von den Regeln, die gegen den Mißbrauch gemacht wurden, getroffen werden....aber wie heißt es so schön....wo kein Kläger, da kein Richter...und das ist manchmal auch gut so!

Liebe Grüße
Tanja


26. Juni 2002 16:25

hallo Tanja,
hier hab ich was gefunden:

[www.verkehrsportal.de]

gruß
Birgit & Scotty

28. Juni 2002 06:55

.....super danke, genau danach habe ich gesucht!

Liebe Grüße
Tanja