hei
du verstehst mich miss-ich finds auch nciht verwerflich:-)
nur ist die rechtslage eben gg dich.
betreten verboten,ist sone sache,denn wenn einer nicht lesen kann,oder nicht ohne seine brille,oder nicht reif genug zu erfassen was da steht usw?
dann bist du auch wieder dran.
am sichersten für den eigenen geldbeutel ist,dafür zu sorgen,daß es gar ncht soweit kommt.den auch die versich. kommt die nacher mit vorsätzlich etc,und du zahlst selbst.
bei unbefugtem betreten gibt es einen haufen von urteilen.du bist NICHT aus der haftung entbunden,auch wenn es sich um einbrecher handeln sollte.da gibts dann wieder dinge wie verhältnismäßigkeit etc.
Beispiel:
es wurde schon 2x eingebrochen,und beide male hat der hund einen angekratzt,aber nicht schlimm.
nu kommen sie ein drittesmal,aber weil sie den hund kennen,steigen sie anders ein.diesen einstieg benutzt hund,um auszubüchsen.und schon bist du wieder dran,weil es dann heisst,durch die vorfälle,auch wenn sie absolut unbedenklich waren,weisst du um die gefährlichkeit deines hundes und hättest verhindern müssen,daß er rauskommt,auch über einen einbruch.somit müsstest du einen wachhund,der schon mal "gewacht§ hat,eig. in den zwinger sperren,wo er leider dann als wachhund völlig hutzlos ist.oder du hättest ihn ins tierh. bringen müssen und dir einen "neuen" wachhund anschaffen.aber auch der gewährt keine 100prozentigkeit.und das ist dann wieder die mitschuld deiner person.
so sieht das aus.gruss pat