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Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Hundeverordnungen sind ein leidiges Thema und bieten immer wieder Grund zu Streit und Verunsicherung. Längst haben Politiker und Behörden den Hundehalter im Visier und wer sich nicht gut informiert und über die aktuelle Rechtslage informiert, kann sich im Zweifelsfall auch nicht wehren. Hier ist die Rubrik für alle Diskussionen rund um die Hundegesetze.  
Vorsicht bissiger Hund" - Torschild"
19. August 2002 08:17

hei
schau bei
[home.t-online.de]

das 6.Urteil von oben
statt darüber nachzudenken,wer nun schuld hätte,WENN grizzly beisst,oder wer wievile schuld,
würde ich in der gleichen zeit ne klingel installieren.
bei den funkgesteuerten schaut bitte,ob sie ne gültige zulassung haben.
ansonsten n paar meter jysty 2x2x0,6 und leerrohr,trafo u läutewerk u klingelknopf,und heut abend ist die sache erledigt.
gruss pat

19. August 2002 08:27

Hallo Kathi,

erst einmal vielen Dank für deine rasche Antwort.

ABER, was ist denn dann mit meinem Recht, mein Eigentum schützen zu dürfen ?
Muss ich dann mein Grundstück doch eher als öffentliche Parkanlage verstehen ? Und gibt ein Tor, geschlossen aber nicht unbedingt verschlossen, nicht auch nicht lesenden oder der deutschen Sprache nicht mächtigen Menschen eindeutig zu verstehen, dass es sich hier um ein Privatgrundstück handelt ?

Und nur nochmals zur Verbeugung von Missverständnissen:
Grizzly ist kein Wachhund (in unseren Augen zumindest, sie sieht das manchmal etwas anders), und was ich hier aufmalen möchte, ist das "worst-case-Szenario". Denn wild ist sie allemal !

LG
Astrid & Grizzly

19. August 2002 08:40

Selber hei,

ich bin nun doch etwas irritiert über deine Antwort, denn das war nur zum Teil meine Frage !

Die Klingel werden wir installieren, wenn der Wassergraben, die Zugbrücke und die Ampelanlage steht ;-)

aber Spass beiseite, eine Klingel schützt nicht vor UNBEFUGTEN Betreten !!!!
Und genau darum geht es mir im Augenblick hauptsächlich !

Und auf den Link zurück zu kommen, den du mir freundlicherweise gesetzt hast: wenn ich ich also auch noch gross ranschreiben würde: BETRETEN VERBOTEN - dann wäre der Mangel ja geheilt, oder ???

Außerdem finde ich es nicht verwerflich, sich Gedanken zu machen, UND sich irgend wann mal eine Klingel zu installieren !

Grüsse
Astrid & Grizzly

19. August 2002 08:43

hei
das was du als privat,privateigentum,privatrecht etc verstehst,gibt es nicht mehr.
im sinne eines muss-zusammenlebens auf engstem raum.so ist das nun mal.
dazu gehört,daß es verboten ist,auf der eigenen wiese ein grillfeuer zu entzünden,oder man auf dem balkon der eigenen eigentumswohnung:-)
1-2 x pro jahr grillen darf,wenn man pech hat.
dazu gehört,daß auf dem eigenen grundstück,stösst es an eine strasse an und hat keinen öffentl bürgersteig,du trotzdem mithaftbar bist,wenn einer im winter sich die hacken bricht.dazu gehört,daß man eigentum nciht pflanzen darf,wie man will,anstreichen darf,wie man will,abreissen darf wie man will etc.
dazu gehört auch,daß ein hundeangriff oder eine verletzung durch bellen,erschrecken etc im eigenen garten eines unbedarften besuchers,auch wenn einer übern zaun kommt,sehr wohl deine mitschuld trägt usw usf.installiert ne klingel und schliesst das tor.
rechtsempfinden ist nicht gleich rechtslage.
gruss pat


19. August 2002 08:58

hei
du verstehst mich miss-ich finds auch nciht verwerflich:-)
nur ist die rechtslage eben gg dich.
betreten verboten,ist sone sache,denn wenn einer nicht lesen kann,oder nicht ohne seine brille,oder nicht reif genug zu erfassen was da steht usw?
dann bist du auch wieder dran.
am sichersten für den eigenen geldbeutel ist,dafür zu sorgen,daß es gar ncht soweit kommt.den auch die versich. kommt die nacher mit vorsätzlich etc,und du zahlst selbst.
bei unbefugtem betreten gibt es einen haufen von urteilen.du bist NICHT aus der haftung entbunden,auch wenn es sich um einbrecher handeln sollte.da gibts dann wieder dinge wie verhältnismäßigkeit etc.
Beispiel:
es wurde schon 2x eingebrochen,und beide male hat der hund einen angekratzt,aber nicht schlimm.
nu kommen sie ein drittesmal,aber weil sie den hund kennen,steigen sie anders ein.diesen einstieg benutzt hund,um auszubüchsen.und schon bist du wieder dran,weil es dann heisst,durch die vorfälle,auch wenn sie absolut unbedenklich waren,weisst du um die gefährlichkeit deines hundes und hättest verhindern müssen,daß er rauskommt,auch über einen einbruch.somit müsstest du einen wachhund,der schon mal "gewacht§ hat,eig. in den zwinger sperren,wo er leider dann als wachhund völlig hutzlos ist.oder du hättest ihn ins tierh. bringen müssen und dir einen "neuen" wachhund anschaffen.aber auch der gewährt keine 100prozentigkeit.und das ist dann wieder die mitschuld deiner person.
so sieht das aus.gruss pat

19. August 2002 08:50

Hi,

: ABER, was ist denn dann mit meinem Recht, mein Eigentum schützen zu dürfen ?

Du darfst Dein Eigentum schützen. Allerdings darf hierbei niemand zu Schaden kommen - es sei denn aus Notwehr.
Aber ich kann Deine Sorge auch nicht so recht nachvollziehen. Meine Pforte steht immer offen (die Hunde sind ja hinterm Zaun) und trotzdem kommt kein "Unbefugter" rein.

: Muss ich dann mein Grundstück doch eher als öffentliche Parkanlage verstehen ?

wieso? Hast Du Durchgangsverkehr?

: Und gibt ein Tor, geschlossen aber nicht unbedingt verschlossen, nicht auch nicht lesenden oder der deutschen Sprache nicht mächtigen Menschen eindeutig zu verstehen, dass es sich hier um ein Privatgrundstück handelt ?

sicher. Aber es sind halt Menschen! Und gerade Kinder sind a) oft unberechenbar und b) nicht reif genug um ihr tun unbedingt zu verstehen.

: Und nur nochmals zur Verbeugung von Missverständnissen:
: Grizzly ist kein Wachhund (in unseren Augen zumindest, sie sieht das manchmal etwas anders), und was ich hier aufmalen möchte, ist das "worst-case-Szenario". Denn wild ist sie allemal !

meine HUnde sind auch keine Wachhunde.
Trotzdem kann sich jemand erschrecken wenn ein wild kläffender Hund angerast kommt. Voher soll z.B. ein Paketbote wissen das Dein Hund NICHT beißt?

Wie auch immer, entscheide halt selber was Dir zusagt: mögliche Schäden direkt oder indirekt durch Deinen HUnd verursacht (von Schäden welche dem Hund dohen mal ganz zu schweigen - unbefugtes öffnen des Tores oder offenlassen des Tores bei Weggehen z.B.) oder simple Vorsichtsmaßnahmen. Gerade in NRW würde ich persönlich letzteres wählen.

Gruß
Kathi