hei
tja,so richtig regeln tut der nette gesetzgeber nur blödsinn.
entweder,es gibt saftige strafen,die aber nicht ausgesprochen werden,zb aussetzen,hat da je ein richter mal die 50.000 angesetzt:-(,oder es wird bockmist geregelt"nein,sie dürfen ihr haus nicht gelb streichen,das passt nicht ins bild,und biberschw.ziegel überhaupt nicht,schmeissen sie die schön wieder runter",aber bei solchen sachen ist es die übliche kaugummi-gesetzgebung.zum kotzen.
nat. plädiere ich nicht dafür,daß ein maroder zaun reicht,und auch nicht dafür,daß es ok ist,wenn hund fremde hände u personen,sei es auch innerhalb der umfriedung , beisst.
aber es kann auch nciht sein,daß von kind bis einbrecher jeder übers grundstück latscht,und zwar immer auf hundehalters kosten.und es kann auch nicht sein,daß,wer sich u andere schützen will,zb mit etwas,wo kiddys die händchen nicht durchstecken können,dies wiederum nicht darf,aber gefälligst trotzdem dafür sorgen soll,daß kiddy seine finger behält,ansonsten in der haftung steht.
ein irrsinn,sowas.gruss pat