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Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Hundeverordnungen sind ein leidiges Thema und bieten immer wieder Grund zu Streit und Verunsicherung. Längst haben Politiker und Behörden den Hundehalter im Visier und wer sich nicht gut informiert und über die aktuelle Rechtslage informiert, kann sich im Zweifelsfall auch nicht wehren. Hier ist die Rubrik für alle Diskussionen rund um die Hundegesetze.  
fremde überwind.zaun-hund schuld
09. Oktober 2002 15:57

Hallo Pat!
Hoffe nichts übersehen zu haben, aber haben die Besitzer von sich aus oder die Polizei den Hund ins Tierheim gebracht?
Die Besitzer haben aber wohl den Zaun auch nicht richtig gesichert, sonst wäre ja das Kind dort gar nicht durchgekommen.
Eine schlimme Geschichte, die Menschen schludern und dann muss der Hund "weg":-((...
Gruss Möni

10. Oktober 2002 05:13

: Hallo Pat!
: Hoffe nichts übersehen zu haben, aber haben die Besitzer von sich aus oder die Polizei den Hund ins Tierheim gebracht?
: Die Besitzer haben aber wohl den Zaun auch nicht richtig gesichert, sonst wäre ja das Kind dort gar nicht durchgekommen.
: Eine schlimme Geschichte, die Menschen schludern und dann muss der Hund "weg":-((...
: Gruss Möni

hei
keine ahnung,wer nun die verbringung ins th veranlasst hat.
mit dem sichern hast du recht,entweder kam das gesicht rein oder die schnauze raus-das muss man verhindern.
worum es mir aber geht:total verhindern kann man sowas nicht,ausser mit zubetonieren.insofern sehe ich die schuld,jetzt nicht direkt auf diesen fall,nicht alleine beim halter.das ist zu einfach.
gruss pat


10. Oktober 2002 05:39

Hallo Pat!
worum es mir aber geht:total verhindern kann man sowas nicht,ausser mit zubetonieren.insofern sehe ich die schuld,jetzt nicht direkt auf diesen fall,nicht alleine beim halter.das ist zu einfach.
***es hat niemand durch einen Zaun zu fassen, durchzukriechen, drüberzuklettern usw! Genausowenig wie Kinder etwas auf Baustellen zu suchen haben, Pilzesammler in Wiesen wo wilde Bullen grasen usw.
Aber man hört und liest immer wieder Horrornachrichten.
Und einer muss ja die Schuld kriegen, bzw. haftbar gemacht werden. Oft ist derjenige, der mutwillig einen Fehler gemacht hat natürlich völlig unschuldig und der Eigentümer dann der Dumme. Man kann es wohl leider nicht ändern, aber extrem vorsorgen. Z.B. könnten Hundebesitzer mit ihrem Hund zusammen in den Garten gehen, den Zaun reparieren, wenn er defekt ist und Warnschilder anbringen usw.
Das ist schon irgendwie komisch, aber wenn man als Eigentümer z.B. eine Einfahrt hat, die nicht eingezäunt ist und ein Fremder, der dort nichts zu suchen hat, verletzt sich dort, wird der Eigentümer haftbar gemacht. Komische Gesetze, aber es bleibt einem ja nichts anderes übrig als damit zu leben und eben vorzusorgen...
Gruss Möni



10. Oktober 2002 05:45

hei
daß man eine mitschuld hat,wenn unzureichend gesichert etc,klar.
doch als beispiel:
weide mit muh,ein depp klettert über/unterzaun,will maiglöckchen pflücken.muh kommt,er rennt,bricht sich beinchen.
lieber gesetzgeber.entweder du verbietest komplett die weidehaltung,oder aber du kannst eine korrekt gesicherte weide mit schild nicht zum anlass nehmen,den glöckchenpflücker freizusprechen.

so meinte ich das.
mehr als sichern kann man nciht.eine absolut sichere sicherung wird nicht erlaubt,siehe betonwand.
also was nun?

ich bin auch nicht der ansicht,es bliebe einem nichts als damit zu leben und es zu fressen.gar nicht.
wehrhaft ist der deutsche igel.
so mancher streitet wegen nachbars äpfel,die übern zaun fallen,bis zum wahnsinn.arme gerichte.vielleicht sind sie bei soviel dummheit inzwischen verdummt.
nachbars äpfel sind mir wurscht,wenn sie gut sind,gibts nen kuchen,und wenn er blöd wird,kriegt er nen halben.ruhe ist.
aber einem sich.vernachlässigkeit anlsten,wenn die möglcihkeit zur sicherung genommen wird,akzeptiere ich nciht.
gruss pat

10. Oktober 2002 06:02

Guten Morgen, Pat!
: so meinte ich das.
: mehr als sichern kann man nciht.eine absolut sichere sicherung wird nicht erlaubt,siehe betonwand.
: also was nun?
***evtl. zusätzlich Warnschild "Vorsicht freilaufender Hund" oder "Warunung vor dem Hunde" anbringen, aber das gehört ja zur Sicherung dazu...

: ich bin auch nicht der ansicht,es bliebe einem nichts als damit zu leben und es zu fressen.gar nicht.
: wehrhaft ist der deutsche igel.
: so mancher streitet wegen nachbars äpfel,die übern zaun fallen,bis zum wahnsinn.arme gerichte.vielleicht sind sie bei soviel dummheit inzwischen verdummt.
: nachbars äpfel sind mir wurscht,wenn sie gut sind,gibts nen kuchen,und wenn er blöd wird,kriegt er nen halben.ruhe ist.
: aber einem sich.vernachlässigkeit anlsten,wenn die möglcihkeit zur sicherung genommen wird,akzeptiere ich nciht.
***wenn bei einem gut gesicherten Zaun ein Unglück passiert, müsste es wohl evtl. eine Gerichtsverhandlung geben (falls möglich) und der Richter
entscheiden (?)
Weisst Du zufällig ob die Hundehaftpflicht bei solchen Unfällen einspringt?

Gruss Möni



10. Oktober 2002 06:33

: Weisst Du zufällig ob die Hundehaftpflicht bei solchen Unfällen einspringt?
:
: Gruss Möni

hei
ja.muss sie.sofern du dich an die regeln gehalten hast.wie dann die vers.mit dir umgeht,kommt auf den fall an.
das tier gilt als nicht vernunftgesteurtes,unberechnebares wesen/sache,wie auch immer.
man ist verpflichtet,es so zu sichern,daß andere nicht gefährdet/verletzt werden.
(was aber das mutwillige überwinden einer ausreichenden sicherung nicht beinhaltet).
passiert was,kommt §833 BGB zum tragen.
heisst:verletzt der hund jemanden,so tritt die tierhalterhaftung in kraft,die da sagt,der halter haftet stets.
beisst also der hund,so ist schadenersatz fällig,das vergehen kann bis zu fahrläss.körperverletzung gehen.
das ist wie beim auto.du musst IMMER so fahren,daß du angemessen unterwegs bist und auf alles unvorhergesehene reagieren/bremsen kannst.
theoretisch.praktisch hiesse das,wir fahren alle schrittgeschwindigkeit.
da das nciht geht,hast du immer eine mitschuld,fertig.
urteil ag frankfurt:
gibt es ein mitverschulden,hier streicheln eines fremden hundes,angeleint unterm gasthaustisch,ohne haltererlaubnis,hier wurde nur der halbe schadenersatz gewährt.
ich gehe davon aus,wenn ich meinen garten so sichere,wie ich nur kann,ohne baurecht zu verletzen,und es gräbt sich trotzdem einer durch,oben drüben,wie auch immer,hundehaltung ist im gebiet erlaubt,ich habe also ALLES getan,was ich kann,ohne gesetze zu verletzen-DANN bin ich zwar mitschuld,weil das so ist,aber im geringstmöglcihen umfang.der rest der schuld wird auf den übeltäter,im falle eines kindes eltern etc verteilt.
für dieses rechtsempfinden würde ich von pontius zu pilatus gehen.
gruss pat
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