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Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Hundeverordnungen sind ein leidiges Thema und bieten immer wieder Grund zu Streit und Verunsicherung. Längst haben Politiker und Behörden den Hundehalter im Visier und wer sich nicht gut informiert und über die aktuelle Rechtslage informiert, kann sich im Zweifelsfall auch nicht wehren. Hier ist die Rubrik für alle Diskussionen rund um die Hundegesetze.  
Haftung
04. März 2003 21:31

Hi Frida,

auch Dir Danke für die Antwort!
Mein "Durchgangsweg" sieht in etwa so aus, dass, wenn ich zur Tür rauskomme ca. 8 Meter Platz sind, bis zur Grundstücksgrenze (ist auch schon durch einen Zaun abgetrennt. Auf diesen 8 Metern sollte eine Garage und ein Carport errichtet werden. Der Carport stellt dann den Durchgangsweg dar - durch den müsste man durch, um das Grundstück zu überqueren. Hinten raus werde ich auf jeden Fall zumachen, vorne war ich mir bisher noch unschlüssig, evtl. mach ich dann nen kleines Tor hinter den Carport, falls mir das ganze zu nervig werden sollte.
Mit einem Schild tue ich mich noch etwas schwer, weil ich ja eben NICHT will, dass jeder meinen Hund als bissig ansieht - das ist er auch ganz und gar nicht. Ich weiss noch zu gut, wie problematisch es sein kann mit einer verschrieenden Rasse Kontakt zu anderen Hundehaltern zu bekommen, wenn ich dann noch nen Schild habe, wo quasi draufsteht, dass mein Hundi beissen würde...
Momentan geben wir uns schon alle Mühe Fussel den Nachbarn als friedlichen Vierbeiner vorzustellen (klappt bis jetzt auch erstaunlich gut), ich hoffe einfach mal, dass wir uns einfach und unproblematisch einleben werden (haben ja noch Zeit, es steht ja erst der Keller).
Mir wurden halt nur schon einige "Horrorstories" über meinen neuen Nachbarshund erzählt, sodass ich da jetzt etwas vorsichtig bin.

Gruß

Nadine & Fussel

05. März 2003 05:38

Hallo Nadine,

..... mach ich dann nen kleines Tor hinter den Carport, falls mir das ganze zu nervig werden sollte.

Ich denke auch, daß du alles beim "Alten" lassen solltest, denn die Nachbarn werden das ja auch nicht toll finden, dann einen Riesenumweg zu laufen. Und wenn es dir nichts ausmacht.....

: Mit einem Schild tue ich mich noch etwas schwer, weil ich ja eben NICHT will, dass jeder meinen Hund als bissig ansieht - das ist er auch ganz und gar nicht. Ich weiss noch zu gut, wie problematisch es sein kann mit einer verschrieenden Rasse Kontakt zu anderen Hundehaltern zu bekommen, wenn ich dann noch nen Schild habe, wo quasi draufsteht, dass mein Hundi beissen würde...

Da hast du auch wieder recht.
Wenn dein Hund nicht beißt, würde ich es auch lassen. Da mußt du Prioritäten setzen. Es ging auch nur darum, daß du auf der (fast) sicheren Seite bist. Tja, wenn die lieben Vorurteile nicht wären....

Momentan geben wir uns schon alle Mühe Fussel den Nachbarn als friedlichen Vierbeiner vorzustellen (klappt bis jetzt auch erstaunlich gut), ich hoffe einfach mal, dass wir uns einfach und unproblematisch einleben werden (haben ja noch Zeit, es steht ja erst der Keller).

Ich wünsche dir auf jeden Fall, daß das klappt und das ihr eine gute Zeit habt.

: Mir wurden halt nur schon einige "Horrorstories" über meinen neuen Nachbarshund erzählt, sodass ich da jetzt etwas vorsichtig bin.

Sind die beiden sich dann schon mal begegnet??

Liebe Grüße Frieda

05. März 2003 05:54

Hallo Antje,
:
: Deine Worte in Gottes Ohr. Leider handelt die deutsche Gerichtbarkeist meistens anders.

Auf hoher See und vor deutschen Gerichten........
:
: Sicherlich ist es eine Straftat, wenn jemand unbefugt in mein entsprechend gesichertes Haus bzw. Grundstück eindringt. ABER eine Bestrafung des Täters hat nicht durch Selbstjustiz zu erfolgen.

Natürlich darfst du deinen Hund nicht auf jemanden hetzen. Dann bist du der Angreifer.

Und eine Verhältnismäßigkeit muß immer gewahrt bleiben. Will jemand nur über mein Grundstück eine Abkürzung nehmen, steht es in keiner Relation, wenn ihm anschließend ein Stück vom Allerwertesten fehlt,

Das stimmt, aber wenn du darauf hinweist, daß er gebissen werden könnte, und er betritt trotzdem das Grundstück....
Sag mal ehrlich würdest du ein abgesichertes Grundstück auf dem ein Hund frei herumläuft und dann auf einem Schild steht, daß der Hund bissig ist, betreten? Wie würde es sich denn bei einer Firma verhalten, die nachts Wachhunde frei laufen läßt?

Es ist auch nicht so einfach, alles auseinander zu klamüstern.

Angreifen (Hund) darfst du nicht, aber bei Notwehr verhält es sich anders, da greifst du nicht an, sondern du verteidigst dich oder dein Hab und Gut (deshalb darfst du den Einbrecher noch lange nicht auf der Flucht erschießen).
Es ist natürlich ein Unterschied, ob jemand einbricht, oder ob jemand seinen Weg abkürzen möchte. Auch bist du für den Schaden verantwortlich, den dein Hund anrichtet, außer bei Notwehr. Hast du dein Grundstück genügend abgesichert (und das entscheidet das Gericht), daß dein Hund keinen Schaden anrichten kann, außer jemand betritt widerrechtlich dein Grundstück, hat er selber Schuld. Aber selbst da gehen die richterlichen Meinungen auseinander.
Und um den Tatbestand des Hausfriedensbruch zu erfüllen, brauch dein Grundstück noch nicht einmal eingezäunt zu sein.

Liebe Grüße Frieda





05. März 2003 06:11

Hallo Frieda,

Tatasache ist aber leider, daß bei einem nicht oder nur kläglich gesichterten Grundstück ein einfaches Schild "Betreten verboten. Achtung bissiger Hund" oder so ähnlich nicht ausreicht. Dann kommt z.B. die Oma der russischen Aussiedlerfamilie von drei Häuser weiter, latscht Dir quer durch Dein Gemüsebeet, und wenn Hundi sich das dann verbittet bist Du der Gelackmeierte, weil die Oma der deutschen Sprache nicht 100%ig mächtig ist und das Schild nicht verstanden hat. Sicherlich, wenn sie dafür über einen 1,80 m hohen Zaun krabbelt, und/oder wenn sie um 0.30 Uhr einen Schlagring im Handtäschchen mitführt, dann sieht die Sache vielleicht anders aus, aber es ging hier ja nicht um ein Grundstück, welches auf diese Weise gesichert ist.

Viele Grüße

Antje

05. März 2003 10:52

Hallo Antje,

du bist aber früh hoch.
:
: Tatasache ist aber leider, daß bei einem nicht oder nur kläglich gesichterten Grundstück ein einfaches Schild "Betreten verboten. Achtung bissiger Hund" ..........

Wenn es nur kläglich gesichert ist und sie schon alt ist, dann kannst du recht haben (und auch hier entscheidet der Richter), allerdings ist es ihr Problem, wenn sie nicht lesen kann. Denn sie kann ja auch nicht im Laden stehlen, nur weil sie nicht lesen kann, daß jeder Ladendiebstahl zur Anzeige gebracht wird.


Sicherlich, wenn sie dafür über einen 1,80 m hohen Zaun krabbelt, und/oder wenn sie um 0.30 Uhr einen Schlagring im Handtäschchen mitführt, ......

Eigentlich geht es hier um Hausfriedensbruch, Einbruch, Notwehr und §833 BGB. Und alles zusammen gibt ein ziemliches Chaos (einerseits Strafrecht, andererseits Zivilrecht).
Betritt einer Nadine´s Grundstück, darf der Hund nicht beissen. Betritt der Nachbar das Grundstück, um Nadine eins über die Rübe zu hauen, darf sie sich wehren (angemessen und nicht nur auf ihrem Grundstück)(§32StGcool smiley.

Zu §833 BGB:
Läuft der fremde Hund auf Nadine´s Grundstück, um zu beißen, wird er den Schaden ersetzen müssen. Beißt Nadine´s Hund zurück, werden sich beide den Schaden wohl teilen müssen. Beißt nur Nadine´s Hund, wird sie schadensersatzpflichtig gemacht. Es sei denn der Richter entscheidet anders, weil z.B. der Nachbarhund schon öfter aufgefallen ist, oder , oder, ....

zu §123 StGB:
Hausfriedensbruch ist es auf jeden Fall, wenn der Nachbar weiß, das Nadine nicht will, daß er das Grundstück betritt. Aber auch beim Hausfriedensbruch darf der Hund nicht beissen. Aber hast du klar gemacht, daß die Möglichkeit besteht, daß er verletzt wird und er setzt sich über deine Anordnung hinweg, sieht die Sache anders aus.
Wir reden hier ja auch nur über einen Unfall und nicht über eine Horde bissiger Hunde, die nur darauf wartet, daß einer das Grundstück betritt. (Wahrscheinlich haben sie das Schild "bissiger Hund" schon lange verspeist).
Ansonsten gilt immer noch §833 BGB, da steht, daß der Halter seinen Hund so zu halten hat, daß er keinen Schaden anrichten kann, ansonsten ist er schadensersatzpflichtig.

Und wenn der Garten eingezäunt ist, betreffende Schilder klar und deutlich anzeigen, daß der Hund bissig ist UND das Betreten verboten ist, Briefkasten und Klingel und Licht draußen ist, ist das Grundstück ausreichend gesichert. Letzendlich entscheidet aber das Gericht. Das Schild "Betreten verboten" zeigt nur an, daß ich keine Besucher will,
das Schild "Bissiger Hund" zeigt dem "Besucher" daß es gefährlich für ihn werden kann, wenn er das Grundstück widerrechtlich betritt. (Wenn das Gericht die Schilder als ausreichend anerkennt. Es steht nirgends geschrieben, was auf dem Schild stehen muß, es steht noch nicht einmal geschrieben, daß es ein Schild sein muß, nur daß es für den "Besucher" klar erkennbar sein muß).

Ich denke auch, wenn Nadine´s Hund beissen würde, muß sie für den Schaden aufkommen.
Aber eigentlich wünscht sie sich ja eine friedliche Nachbarschaft und da fährt man auch nicht mit so schweren Geschützen auf. Und ehrlich gesagt, wann latscht eine alte russische Aussiedlerin durch mein Gemüsebeet?

Alles wenn und aber, und bei manchen Gerichtsurteilen schüttelt man nur mit dem Kopf (nicht nur in der Hundehaltung).
Es gibt zwei fast gleiche Fälle. In beiden Fällen wird eine ältere Frau von dem Hundegebell erschreckt, fällt hin und verletzt sich. Beide Hunde haben diese Frauen nicht berührt, nur bei dem einen Hund war ein Zaun (also ausreichend gesichert) dazwischen. Diese Dame hat Schmerzensgeld bekommen, die andere nicht.

Da liegt der Knackpunkt: Ausreichend sichern (in den Augen des Gerichts). Und das machen wenige, deshalb werden auch so viele Hundehalter zu Schmerzensgeld oder Schadensersatz verdonnert.


Liebe Grüße Frieda


05. März 2003 14:20

Hi Frida,

noch sind die beiden sich nicht begegnet. Wir haben ihn bisher nur mal auf dem eigenen (eingezäunten) Grundstück gesehen. Der kleine hatte da gerade nen hysterischen Anfall und Fussel hat vorsichtshalber lieber nen Riesenbogen um den Zaun gemacht. Von der Leine darf der Jacki nicht und als Versuchskanninchen muss Fussel dann auch nicht herhalten.

Gruß

Nadine