: Hallo Frieda,
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: Es gibt ein Urteil, allerdings, wie gesagt nicht bindend. In dem Fall wurde der Grundstückbesitzer zum Schadensersatz verdonnert, weil sein Hund trotz Schild "Warnung vor dem Hunde" GÄSTE gebissen hat. Das Gericht meint, das Schild "Warnung vor dem Hunde" sei nicht ausreichend, weil es nicht erkennbar ist, daß der Hund beißt. Und außerdem waren es GÄSTE. Auch Schilder wie "Mal sehen, wer schneller...." oder ähnliches lassen auch nicht erkennen, daß dein Hund beißt oder zumindest die Gefahr besteht, daß er beißt.
Okay, das ist eine andere Situation.
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: : Schilder ändern nix, weil ein vorbeikommender Passant möglicherweise nicht lesen kann (ein Einbrecher auch nicht),
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: Ich denke, ein Einbrecher weiß sehr wohl, daß er das Grundstück nicht betreten darf. Und keiner darf mein Grundstück betreten, wenn ich es nicht will.
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Ja, natürlich; es klang halt irgendwie in der anderen Meldung merkwürdig. Aber vielleicht habe ich dort zitierte Beispiele auch einfach falsch verstanden.
: Soll ich mich hinstellen, dem Hund die Schnauze zuhalten und mich in meinem eigenen Haus ausrauben lassen? Das erzähl mal der Polizei.
Das täte wohl auch niemand, aber wie gesagt, die Beispiele waren missverständlich.
: Es ist sicher nicht einfach zu verstehen, aber hätte der Hundehalter immer Schuld, könnte ich ja auf ein Grundstück gehen, mich mal kurz beißen lassen, um dann Schmerzensgeld zu bekommen.
Och, sooo schön ist es bestimmt auch nicht, sich beissen zu lassen.
: Bei Nadine verhält es sich allerdings anders, weil der Weg ohnehin von jedem benutzt wird, was aber wiederum nicht heißt, daß ihr Hund sich beißen lassen muss.
Das wäre auch zuviel verlangt; aber mit Glück (und Törchen) kommt es zu solchen Zwischenfällen ja hoffentlich nicht ...
Also, wollte mich wirklich nur einfach bedanken für die Ausräumung der Missverständnisse,
schönen Abend noch
Anke