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Hüfte kaputt - Überzüchtung!?

geschrieben von Vera(YCH) 
Hüfte kaputt - Überzüchtung!?
20. Mai 2003 20:54

Unser kleiner Hund ist gerade mal ein halbes Jahr alt und schon mussten wir die Hiobsbotschaft erfahren, das er an einem Hüftschaden leidet, der nicht mehr zu heilen ist!! Beim Kauf wurde uns ein reinrassiger Yorkshireterrier versprochen, jedoch beim ersten Arztbesuch mussten wir feststellen, dass es sich um einen Mix aus mehreren Rassen, mitunter Dackel handelt. Beim Kauf erhielten wir weder Impfbunch noch Zuchtpapiere, dies hatte uns der Verkäufer einen Monat später zugestanden!! Wir haben sie bis heute nicht und unser kleiner Liebling leidet sehr!! Welche Möglichkeiten habe ich nun um dem "Züchter" die Lizenz entziehen zu lassen und welche rechtliche Grundlagen gibt es um das Tierarztgeld zu fordern (Das Schlimmste kommt ja noch)?!
Vielen Dank
Vera & Spike

20. Mai 2003 21:09

: Welche Möglichkeiten habe ich nun um dem "Züchter" die Lizenz entziehen zu lassen

Hallo Vera

Welche Lizenz meinst du? Züchten oder anderes gesagt Hundenachwuchs erzeugen braucht keine Lizenz. Man nehme Rüde und Hündin und das Ergebnis Welpe wird dann verkauft.

VG Tex

20. Mai 2003 21:18

und wieso ist das ne "überzüchtung" wenn er ein mix ist?
bei mixen gibt es keine papiere....


20. Mai 2003 21:20


Hallo Vera

Das ist kein Züchter sondern ein Vermehrer und braucht somit auch keine "Lizenz". Da hast du keine rechtlichen Mittel, der kann das wieder machen.

Grüsse
Yvonne und Luna

20. Mai 2003 21:42

Auch wenn das jetzt mal wieder keiner hören will:

Selbst dran schuld.

Seit Jahren versucht man die Leute aufzuklären, ihren Hund nur beim anerkannten Züchter, möglichst VDH, zu kaufen.

Man glaubt, man weiß es besser und hinterher ist dann das Gejammere groß.

Wenn ich einen Yorkie will,d ann kaufe ich einen Yorkie. Und zwar, indem ich den die Rasse betreuenden Verein kontaktiere (Adresse gibts beim VDH), mehrere Züchter aufsuche und nach einiger Bedenkzeit kaufe.

Aber ich fürchte, solange Welpenkäufer derart blauäugig sind, wird es auch immer wieder unseriöse Vermehrer geben, die ihre Brötchen auf Kosten kleiner Hundeseelen verdienen...

Tom

21. Mai 2003 04:46

Hallo!

Rein rechtlich habt ihr, wenn ihr einen Kaufvertrag mit dem "Züchter" abgeschlossen habt, eine gesetzliche Gewährleistung auf die "Ware" Hund von zwei Jahren. Im ersten halben Jahr ist der Verkäufer in der Beweispflicht, dass seine Ware ordnungsgemäß "hergestellt" wurde, später müsst ihr beweisen, dass ihr mit der Ware fachgerecht umgegangen seid. Ebenso ist der Verkäufer in der Pflicht, wenn die Ware nicht die von ihm im Vertrag zugesicherten Eigenschaften aufweist, in diesem Fall z. B. Rassereinheit. An eurer Stelle würde ich einen Rechtsanwalt aufsuchen, den Vertrag mitnehmen und abklären, welche rechtlichen Schritte ihr unternehmen wollt.

Viele Grüße von Karin!