Willkommen! Anmelden Ein neues Profil erzeugen

Erweiterte Suche

Wer darf jagende Hunde erschiessen?

geschrieben von Kirsten(YCH) 
Wer darf jagende Hunde erschiessen?
06. Juni 2003 07:36

Hallo,

in unserem Auslaufgebiet gibt es sehr viele landwirtschaftlich genutzte Felder, das ganze Areal ist umgeben von Wäldern, dazwischen liegen einzelne Gehöfte.
In letzter Zeit gibt es hier sehr viel Ärger zwischen einigen Bauern und einigen Hundebesitzern. Für mich absolut nachvollziehbar ist der Ärger der Bauern darüber, dass einige Hundebesitzer ihre Hunde in den Feldern herumtoben lassen. Ich habe selber beobachtet, wie eine ganze Clique von HB ihre grossen Hunde zu mehreren aufs Feld zum Toben liessen, wobei sicher einiges an Getreide kaputtgetampelt wurde.
Der Ärger hierüber ist wahrscheinlich der Auslöser für eine schlimme Geschichte: Ein English Setter hat während der Runde mit seinem Frauchen (Frauchen auf Fahrrad, Hund lief frei nebenher) einem Hasen nachgesetzt, der aus einem Feld kam, den Weg überquerte und im gegenüberliegenden Feld verschwand. Ehe Frauchen reagieren konnte, waren Hase und Hund im Feld verschwunden, Richtung Wald. Plötzlich löste sich ein Schuss und der Setter lag auf der Seite.
Ein Landwirt, gleichzeitig Jäger, hatte von seinem Hochsitz am Waldrand aus auf den Hund gezielt und ihn am Hinterlauf getroffen. Ich befand mich mit meinem Hund und meiner kleinen Tochter etwa 5om hinter der Frau mit dem Rad. Auf unsere Empörung reagierte der Kerl ganz gelassen, das Recht sei auf seiner Seite, in diesem Falle hätte es sich um einen freilaufenden wildernden Hund gehandelt. Nach der LHV (wir wohnen in NRW) sei die Frau ihrer Pflicht, den Hund ordnungsgemäß zu beaufsichtigen, nicht nachgekommen. Und er als Wildhüter hätte die Aufgabe, Wildtiere vor wildernden Streunern zu schützen.
Die Frau rief dann ihren Mann an, der sie und den verletzten Hund mit dem Auto abholte, es gab eine weitere schlimme Auseinandersetzung zwischen dem Ehemann und dem Jäger. Soviel ich weiss, wollen sie von ihm die Tierarztkosten erstattet haben.
Gibt es hier eigentlich eine eindeutige Rechtslage? Kann ein Mensch einfach so in der Gegend herumballern, in der Nähe von öffentlichen Spazierwegen? Ich war ja schliesslich auch unterwegs, was ist denn, wenn er versehentlich einen Menschen trifft (hier spielen auch viele Kinder) ?!?!?!?
Ich kann gar nicht glauben, dass das erlaubt ist!
Am nächsten Tag war mein Mann mit unserem angeleinten Hund unterwegs, und ging auf der Strasse vor dem Hof des besagten Bauern entlang. Beim Schnüffeln auf dem Seitenstreifen kam unser Hund mit seinem Schwanz an die Umzäunung des Hofs und quiekte auf: Der Kerl hat plötzlich seinen Zaun unter Strom gesetzt! Ohne Warnschild! Hinter dem Zaun grasen immer zwei Ponys, die die Lieblinge der vorbeikommenden Kinder sind. Begründung des Besitzers: Er wolle einfach nicht mehr, dass "jedes Balg, das vorbeikommt, meine Pferde streichelt und füttert!"
Also das nächste "Balg" kriegt dann mal eben einen Stromschlag..... Am Zaun sind keinerlei Warnhinweise angebracht.
Darf der sowas? Wir werden uns einen anderen Spazierweg suchen, keine Frage, aber ich ärgere mich trotzdem masslos über soviel "Selbstjustiz"!

Viele Grüsse
Kirsten


06. Juni 2003 09:03

Hallo Kirsten,

in Bezug auf den Abschuß von Hunden solltest Du mal ins zuständige Landesjagdgesetz schauen, das ist mämlich von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.

In Bezug auf den Zaun: Wenn der Landwirt den Zaun so ohne weiteres "unter Strom" setzten kann, dann sitzt der Draht bzw. die Litze bereits auf Isolatoren. Solte eigentlich jeder wissen, daß Weidezäune, hinter denen sich Kühe/Schafe/Pferde etc. befinden, stromführend sein können. Natürlich bekommt man eine gewischt, wenn man daran kommt, und erschreckt sich auch, wenn man nicht damit rechnet, aber daß ein Landwirt alle paar Meter ein Warnschild aufhängen soll finde ich doch reichtlich übertrieben. Im übrigen sollte man das Füttern fremder Tiere unterlassen, man kann damit eine Menge Schaden anrichten (selbst die gutgemeinte Brotkruste kann ein Pferd gesundheitlich schwer beeinträchtigen, wenn sie angeschimmelt ist oder das Pferd zu Hufrehe neigt), ich würde das auch nicht wollen. Ein elektrischer Weidezaun ist für Leute, die auf dem Land leben, eine Slebstverständlichkeit und keine "Selbstjustiz".

Über die Ausdrucksweise dieses Landwirtes brauchen wir hetzt nicht zu diskutieren, so etwas kann man auch freundlicher rüberbringen, aber zum einen besteht die Möglichkeit, daß er schlichtweg sauer war (weil vorher irgend etwa passiert war), zum anderen kommt es auch darauf an, wie Ihr ihn angesprochen habt.

Viele Grüße

Antje

06. Juni 2003 12:12


: In letzter Zeit gibt es hier sehr viel Ärger zwischen einigen Bauern und einigen Hundebesitzern. Für mich absolut nachvollziehbar

hei
sehe ich auch so.da muss man sich nicht wundern,wenn so mancher landwirt übellaunig wird.


Ehe Frauchen reagieren konnte, waren Hase und Hund im Feld verschwunden, Richtung Wald.

dumm gelaufen.aber genau das ist hetzen und nachfolgend wildern.und eben weder gern gesehen noch erlaubt.


: Gibt es hier eigentlich eine eindeutige Rechtslage? Kann ein Mensch einfach so in der Gegend herumballern, in der Nähe von öffentlichen Spazierwegen?

nein,einfach so rumballern kann und darf er nicht.hier wären dinge zu klären wie entfernung, die lage des weges und der menschen im winkel zur schussbahn, also vereinfacht gesagt, ob die leute dort gefährdet wurden oder nicht usw usw.mag sein,er hat nen brass auf köter und hundehalter, mag sein, er hat keinen, sondern es ging ihm wirklich nur darum einen hetzenden hund aufzuhalten.kan ich nicht sagen.ich kann nun mit moral kommen, daß man niht schiessen muss,wenn die leute zu sehen sind, zumindest nicht beim erstenmal, da könnte man die leute auch ins gebet nehmen,zumal die meisten hunde so nen hasen eh nicht kriegen.
andererseits aber hat ein hund nun mal nicht zu jagen. jeder hat also recht und jeder auch nicht.streiten bringt nix.in dem fall wirds ohne anwalt eh nicht gehen,sofern die leute wirklcih geld wollen.geld hin odder her,ich würd mir in zukunft überlegen,ob es wirklich so ok ist,hund frei zu lassen,wenn er bei wild nciht hört,denn der nächste erwischt vielleicht mehr als den hinterlauf. oder ein auto kommt.oder der hun kriegt das wild,und so ein karnickel mag auch nciht zerfetzt werden.natur hin oder her.



. Beim Schnüffeln auf dem Seitenstreifen kam unser Hund mit seinem Schwanz an die Umzäunung des Hofs und quiekte auf: Der Kerl hat plötzlich seinen Zaun unter Strom gesetzt! Ohne Warnschild! Hinter dem Zaun grasen immer zwei Ponys, die die Lieblinge der vorbeikommenden Kinder sind. Begründung des Besitzers: Er wolle einfach nicht mehr, dass "jedes Balg, das vorbeikommt, meine Pferde streichelt und füttert!

stromführende weidezäune sind absolut rechtens. ob der gute nun wirklich nicht mehr weiter zusehen will,wie weiss gott wer seinen ppnies sonstwas zusteckt, was ich verstünde, oder ob er einfach blöd sein will,weil er stinkig ist,keine ahnung.
fakt ist:
nach VDE,Verband der Elektrotechnik, Vorschrift muss ein stromführender weidezaun gekennzeichnet werden.sofern er in der nähe von verkehrswegen und öffentlichen wegen ist.hier lässt sich nun streiten, ob zb ein nihctöffentlicher weg, der aber seit ewigkeiten von spaziergängern unbehelligt bevölkert wird, schon ein solcher ist oder nicht etc. das muss im einzelfall entschieden werden.wenn der zaun also öffentlich liegt, müssen schilder ran,und zwar lass mcih nicht lügen alle 50 oder alle 100 m. dafür gibts gelbe warnschilder.ebenso müssen die hängen an einmündungen von nebenwegen oder an stellen, wo man einen stromführenden zaun nicht vermuten würde.
die energie in so einem zaun ist zwar gering, aber trotzdem nicht ungefährlich, etwa für kinder oder schockgefährdete personen.
Installationsvorschrift:
Spannung 2000-5000V max 10000
Stromstärke 100-300mA max 1000
Impuls 0,02-0,1 sec
Pause 0,75-1.25 sec
Impulsenergie mind 0,5 J max 5J
also,ohne warnschilder kein stromzaun. wird zwar meist nciht beachtet,ist aber nichtsdestotrotz vorgeschrieben.


: Darf der sowas? Wir werden uns einen anderen Spazierweg suchen, keine Frage, aber ich ärgere mich trotzdem masslos über soviel "Selbstjustiz"!

ja,er darf , muss sogar seine viecher sichern. tut er das nicht, und passiert durch die was,ist er dran.
weisst du,ob das nun selbstjustiz ist oder ob er nur falsch verstanden ist, fakt ist, daß solche sachen wenn man sich rein rechtlich lösen will,nie gut ausgehen.für keinen.
lieber reden. oder wenn einer nicht reden will, sich aus dem weg gehen.ist meist der einzig richtige weg.
gruss pat
:
:

12. Juli 2003 17:12

Hi,

Landesjagdgesetz NRW § 25 Inhalt des Jagdschutzes (Zu §§ 23, 28 Abs. 5 Bundesjagdgesetz)

(4) Die zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen sind befugt,
1...
2. wildernde Hunde ... abzuschießen. Als wildernd gelten Hunde, die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung ihres Führers Wild aufsuchen, verfolgen oder reißen,...


Rein formal muß der Jäger jagdschutzberechtigt sein, wird er aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sein.

N.K.



04. September 2003 05:47

Hallo Kirsten,

traurig, traurig Deine Geschichte aber im nachstehenden Link wird bestätigt, was N.K. hier schon auszugsweise schrieb....