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Hunde beim Ordnungsamt melden

geschrieben von Presse Hund 
Hunde beim Ordnungsamt melden
20. April 2010 07:52
Hundesteuer zu bezahlen reicht bei manchen Vierbeinern nicht aus!

Es gibt Hunderassen, die beim Ordnungsamt gemeldet werden müssen.

Bestimmte Größe und Rasse muß manchmal nicht nur angezeigt sondern auch genehmigt werden. Sehr große Vierbeiner, die eine Schulterhöhe von mindestens 40 cm erreichen und ein Gewicht von 20 Kilo haben, sind beim Ordnungsamt zu registrieren.

Gefährliche Hunde nach dem Landeshundegesetz, artverwandte Rassen und Kreuzungen sind genehmigungspflichtig. Die Erlaubnis ist vor der Anschaffung des Tieres beim Ordnungsamt zu beantragen.

Genehmigungen werden nur erteilt, wenn bestimmte Voraussetzungen gegen Nachweis erfüllt sind.

Hundebesitzer, die aus Unkenntnis ihre Tiere nicht haben registrien und genehmigen lassen, sollten dies unverzüglich nachholen. Empfindliche Bußgelder bis zur Wegnahme des Hundes sind sonst vorprogrammiert.

Informationen gibt es bei der Stadtverwaltung. Mehr dazu: pressemeldung-nrw.de[/url]

23. April 2010 19:28
Hallo Pressehund,

ich habe jetzt nicht die Links weiter durchforstet. Aber man braucht bei 40cm Schulterhöhe und 20kg schon eine weitere Genehmigung vom Ordnungsamt? In Deutschland??

Das wundert mich. Mein Border Collie liegt da ja schon drüber. Als ich ihn angemeldet habe - wegen der Steuern - habe ich aber seine Rasse angegeben. Was man sich nicht alles genehmigen lassen muss.... finde ich echt übertrieben, und da ich es hasse, überhaupt Formulare auszufüllen, mache ich auch nichts weiter.

Hat sich wer von Euch mal eine Genehmigung eingeholt?

Viele Grüße
Anila

24. April 2010 16:02
Also ich brauchte für meinen Hund (SH 63 cm, 30 kg) keine Genehmigung. In Sachsen muss man nur gefährliche Hunde (die s.g. Kampfhunde) beim Ordnungsamt/Polizei melden.

24. April 2010 19:28
Hallo Yvonne,

ich glaube, das ist auch in NRW so - ich habe nachher den Link doch nochmal überflogen. Wäre auch völlig überzogen.

Viele Grüße
Anila

25. April 2010 18:25
Huhu,

in NRW ist das etwas eigenartig und streng, aber sonst nicht üblich. Finde ich auch vollkommen albern. Ich kann ja schon die Rasselisten nicht nachvollziehen...
Ich würde sowas nie von Rasse, Größe oder Ähnlichem abhängig machen. Entweder müssen alle Hunde unter eine Regel fallen oder keine, ganz einfach.

26. April 2010 13:20
Hallo,

hier noch einmal ein weiterer Link zur Information "Große Hunde" siehe 11. Zu § 11
[www.umwelt.nrw.de]

Verwaltungsvorschriften zum Landeshundegesetz