Hundesteuer zu bezahlen reicht bei manchen Vierbeinern nicht aus!
Es gibt Hunderassen, die beim Ordnungsamt gemeldet werden müssen.
Bestimmte Größe und Rasse muß manchmal nicht nur angezeigt sondern auch genehmigt werden. Sehr große Vierbeiner, die eine Schulterhöhe von mindestens 40 cm erreichen und ein Gewicht von 20 Kilo haben, sind beim Ordnungsamt zu registrieren.
Gefährliche Hunde nach dem Landeshundegesetz, artverwandte Rassen und Kreuzungen sind genehmigungspflichtig. Die Erlaubnis ist vor der Anschaffung des Tieres beim Ordnungsamt zu beantragen.
Genehmigungen werden nur erteilt, wenn bestimmte Voraussetzungen gegen Nachweis erfüllt sind.
Hundebesitzer, die aus Unkenntnis ihre Tiere nicht haben registrien und genehmigen lassen, sollten dies unverzüglich nachholen. Empfindliche Bußgelder bis zur Wegnahme des Hundes sind sonst vorprogrammiert.
Informationen gibt es bei der Stadtverwaltung. Mehr dazu:
pressemeldung-nrw.de[/url]