Muss Gemeinde einen Hundeplatz stellen?
25. Oktober 2009 13:45
Hallo, hier schreiben das Frauchen und Herrschen von 2 Beagles (1,5 Jahre und 7 Monate alt).
Wir leben in Sachsen Anhalt in einer ländlichen Gegend mit einer Einwohnerzahl von rund 1250 Personen.
Die Gemeinde kassiert fleißig die Hundesteuer (ok ist ja rechtens), aber es werden weder Abfallkörbe aufgestellt für die Kotebeutel, noch irgendwas anderes für uns getan. Es wird immer gepredigt, vor allem der Tierschutz, das alle Tiere artgerecht gehalten werden soll. Durch den Leinenzwang ist es aber leider nicht gegebenthumbs down.
Wenn wir z.B. auf den angrenzenden Feldern des Ortes unsere Hunde freilaufen lassen, beschweren sich die Förster und die Bauern drüber.sad smiley


Jetzt ist unsere Frage bzw. nicht nur unsere, sondern auch deren von einigen Einwohnern mit Hund:

Muss die Gemeinde ein eingezäuntes Grundstück zur Verfügung stellen, wo wir unsere Lieblinge mal frei laufen lassen können? Im gesamten Ortsgebiet herrscht Leinenzwang, was wir auch verstehen können.
Aber irgendwie erscheint es uns einfach nur Artgerecht, wenn die Hunde, egal welcher Rasse, sich mal auf so einem Platz ohne Leine austoben könnten.

Selbstverständlich wären wir auch bereit, für die Zeit der Nutzung ein entsprechendes Entgelt zu zahlen, bzw. auch bei der Erstellung des Hundeplatzes mitzuwirken.winking smiley

Über eine Antwort bzw einen Verweis zu evtl. Gesetzlichkeiten freuen sich nicht nur Kira und Eddi sondern auch wir als Besitzer und auch die andern 4- und 2-Beinersmileys with beer

25. Oktober 2009 15:13
Wir leben in einem Ort mit ca. 7200 Einwohnern. Bei uns ist Leinenpflicht vorgeschrieben. Dennoch gab es hier noch nie Probleme betreffs Auslaufsflächen für Hunde. Die meisten haben ein eigenes Grundsstück. Im Wald gab es bis jetzt ebenfalls noch keine Probleme, wenn die Hunde auf den Wegen bleiben. So viel ich weiß, muss man solch eine Fläche bei der Gemeinde/Stadt beantragen?????

25. Oktober 2009 17:02
Hallo Eddi,

irgendjemand hat mal in einem anderen Forum geschrieben, dass es zwar keine Gesetze, wohl aber Verordnungen gäbt, und dass ab einer gewissen Einwohnerzahl die Gemeinde Auslaufflächen stellen muss. Das scheint aber von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein zu können. Angeblich hat auch mal das OLG Hamm entschieden, dass die Gemeinde eine Auslauffläche in Hamm einrichten muss.

Ich würde mich dann mal mit der Gemeinde in Verbindung setzen.

Viele Grüße
Anila