Hallo Walter,
mich kostet die Genotypisierung eines Welpen/Hundes mit Blutentnahme oder Speichelprobe zuzüglich Auswertung 'nen runden Fuffie. Die DNA der Elterntiere liegt dem Verband vor, da Du bei uns nur mit genotypisierten Hunden züchten darfst. Ansonsten kämen nochmal je rund 50 Euro für die Mutterhündin und die Vaterrrüden hinzu, das ist ja nun auch kein Beinbruch.
: Und dazu die Strafe vom Verein, da reicht ein Tausender nicht.
: Wers dafür absichtlich macht????
Wenn ich als Züchter auf's Geld gucke lohnt sich die Sache bei den "gängigen" Rassen immer noch. Bevor mir die Hündin nach einem Champion leer bleibt oder nur einen kleinen Wurf bringt, mache ich immer noch einen Reibach, wenn der Wurf teilweise oder komplett von meinem unbekannten Deckrüden ist, die kann man zumindest als Familienhunde verkaufen, und die Hündin fällt in dieser Zuchtperiode nicht aus. Und war der Deckakt mit dem Champion ein "Treffer" kann ich die Welpen entsprechend über Preis verkaufen. Du glaubst nicht daß dieses inzwischen gemacht wird bei einigen Rassen???
: Nach Rücksprache mit dem VDH kann den Welpen die Ahnentafel nicht
: verweigert werden, wenn die Reinrassigkeit nachgewiesen ist, das
: würde vor keinem Gericht standhalten.
Ich glaube kaum, daß sich ein Gericht über eine bestehende Zuchtordnung hinwegsetzen würde. Wenn darin steht, daß keine Würfe nach mehr als einem Vaterrüden eingetragen werden, dann hat das auch Bestand. In Fällen, wo in der Zuchtordnung kein diesbezüglicher Passus zu finden ist, mag das anders aussehen. Wenn es so wäre, dann könnte ich auch gegen festgesetzte Zuchtalter klagen (was macht's, ob eine Hündin beim Belegen 18 Monate alt ist oder 17 Monate und drei Wochen?) oder gegen vorgeschriebene Ausbildungskennzeichen etc., welche der Hund am Belegtag nachweisen muß (macht er die erst im Nachhinein wird mir der Wurf ja auch nicht eingetragen...).
Viele Grüße
Antje