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Heisse Hündin/Zuchtschauverbot

geschrieben von Saskia(YCH) 
Heisse Hündin/Zuchtschauverbot
05. März 2003 18:38

Hallo Leute !!

Ich wollte im März zum ersten mal unsere 9 Monate alte Hündin ausstellen. Bin abslouter Neuling auf diesem Gebiet. Heute Morgen hab ich bemerkt das meine Hündin anfing dunkelrot-bräunlich zu tröpfeln. Sie war mit 6 Monaten zum ersten Mal heiss (das war Mitte Dezember) und ich dachte naja jetzt hast Du ja Zeit und hab sie für die Schau schon gemeldet. Ist auch alles bezahlt und die Unterlagen sind schon zurück. Was soll ich denn jetzt machen ?? Mit ner heissen Hündin kann ich ja wohl schlecht auf Ausstellung gehen und die Startgebühr hab ich wohl umsonst bezahlt !!

Morgen will ich mal zum TA gehen....
Schade ich hab mich schon soo auf die Schau gefreut. Was ist wenn sie nun wirklich heiss ist ??? Ihre Vagina ist aber noch nicht geschwollen und wieso wird sie innerhalb so kurzer schon wieder heiss ???

Gruß Saskia


07. März 2003 19:49

Hi Saskia!
Es ist ungewöhnlich, wenn Deine Hündin tatsächlich schon wieder läufig sein sollte, allerdings nicht unmöglich, da sich der Hormonpegel bei jungen Hunden erst einpendeln muß. "heiß" ist sie aber nur an 2-3 Tagen der Läufigkeit, d.h. deckungsfähig. Insgesamt dauert eine Läufigkeit ca. 3 Wochen. Wenn Deine Hündin nicht richtig blutet sondern nur dunkelrot/bräunliche Flüssigkeit ausscheidet, könnte sogar ein Infekt vorliegen, den nur der TA klären kann, ggfs. solltest Du ihn bitten, einen Bluttest zu machen.
Sollte sie läufig sein, kannst Du die Ausstellung und die Startgebühr knicken, das ist halt Dein eigenes Risiko.
Gruß
Sarah

11. März 2003 15:39

: hallo

wolltest du in offenburg die hündin ausstellen ? d.h. an diesem wochenende ?

nun also sollte der tierarzt dir bestätigen dass die hündin tatsächlich läufig ist, so würde ich den veranstalter anfragen ob er dir einen teil der Startkosten zurückerstatten kann oder minimum einen katalog und den eiheitspreis dir zukommen lassen könnte. auf diese beiden dinge hättest du anrecht, die hast du mit dem Startgeld bezahlt.

Der Veranstalter hatte bereits grundkosten, wie richterentschädigungen, hallenmiete, katalodruck, einheitspreise usw.

eine läufige hündin darf nicht ausgestellt werden, das steht im ausstellungsreglement. der züchter deiner hündin sollte dir sicher auch weiterhelfen können was ausstellungsreglement anbelangt.

gehe aber lieber auf alle fälle zum tierartzt nicht dass etwas schlimmeres ist mit deinem doggie. ausstellungen gibt es noch genug...

liebe grüsse


23. April 2003 14:23

Hallo Saskia,

auch Läufige Hündinnen kann mann auf einer Zuchtschau präsentieren. Allerdings wird vorher der zuständige Richter über die Läufigkeit informiert und das Richten dieser Hündin findet im Freien und nicht in der Halle statt. Auch darf die Heiße Hündin nicht in die Halle. Daß heißt, bei den Runden ums Stechen ist die Hündin nicht dabei.

Gruß Katrin