Hallo!
Also erst einmal müssen beide Elterntiere FCI-Papiere haben oder im Registerteil des Hundezuchtbuches des jeweiligen FCI-Mitgliedes des Landes (z.B. ÖKV, VDH, SKG)sein. Wenn der Hund "nur" Registerpapiere hat, gibt es meist einige Auflagen, die er erfüllen muß, um dann auch zur Zucht zugelassen zu werden (beim Österr. Retrieverclub müßte so ein Hund neben den auch für die anderen Hunde gültigen Bestimmungen die VGP - jagdl. Leistungsprüfung - mit einer Mindestpunkteanzahl bestehen und noch dazu den Formwert Vorzüglich haben).
Vereinszugehörigkeit ist nicht zwingend vorgeschrieben - der rassebetreuende Verband muß an und für sich für alle nach FCI-Bestimmungen gezüchtete Hunde seiner Rasse Papiere ausstellen. Er kann nur dafür das 2-3-fache der Eintragungsgebühren einheben.
Bei all diesen Fragen - wenn sie spezieller werden - würde ich mich an Deiner Stelle an den Verband wenden, der in Deinem Land das FCI-Mitglied ist (eben ÖKV, VDH, SKG oder...)
Liebe Grüße
Karin M.