Gesundheitspapiere"" :: Hundezucht & Hundeaufzucht

Gesundheitspapiere""

von Yvonne(YCH) am 11. Dezember 2001 12:47

Was züchtest Du?

Kromfohrländer. Danke für deine Antwort. Bis heute haben wir in der Schweiz keine Probleme mit deren Augen. Jedenfalls kam bei den regelmässigen Gesundheitserhebungen (alle 5Jahre) nichts derartiges zum Vorschein.

Gruss
Yvonne


von Kathi & 3 Akita(YCH) am 11. Dezember 2001 12:53

Hi Yvonne,

: Kann man wirklich schon bei Welpen die Augen untersuchen? Und auf welche Krankheit genau?

Ja, in den USA lassen die Akita-Züchter bereits bei den WElpen die Augen auf Microphthalmie oder ähnliches Untersuchen. Manche ERkrankungen sind schon früh erkennbar. Ich weiß aber nicht, ob sowas in die Papiere eingetragen wird.

Grüße
Kathi

von Yvonne(YCH) am 11. Dezember 2001 13:18

: Ich denke mal, jeder vernünftig abgeschlossene Vertrag hat Gültigkeit. In wie weit meine Kaufverträge juristisch niet- und nagelfest sind weiß ich nicht, ich werde sie vor dem nächsten Wurf aber von einem Anwalt, der selbst züchtet, durchchecken lassen.

Hallo Antje

Bei mir hat ein Anwalt einen Welpen gekauft, mit Vertrag. Auf mein Befragen meinte er, dass ein solcher Vertrag, wie ihn Züchter aufzusetzen pflegen, im Streitfall nicht verhält.

Ich glaube, dass ich als Züchter später auch nicht belangt werden könnte, wenn beim Verkauf im Vertrag steht:... Verkauf eines Welpen, zum Zeitpunkt so weit ersichtlich gesund. Ich habe meine mir mögliche Sorgfaltpflicht bis zum Verkauf des Welpen erfüllt, aber ich kann eine spätere Erkrankung nicht voraussehen.

Als eine Hündin von mir mit drei Jahren an einer Herzkranzgefässverengung starb, konnte ich das unmöglich voraussehen. Auch beim Impfen wurde nichts in diese Richtung vom TA festgestellt. Meine Welpen werden beim Impfen immer genau untersucht. Ich habe bei meinem nächsten Wurf diese Hündin ersetzt, kostenlos. Aber ich glaube nicht, dass mich dazu hätte jemand zwingen können. Oder doch?

Gruss
Yvonne


von Antje(YCH) am 11. Dezember 2001 13:27

Hallo Yvonne,

: Bei mir hat ein Anwalt einen Welpen gekauft, mit Vertrag. Auf mein
: Befragen meinte er, dass ein solcher Vertrag, wie ihn Züchter
: aufzusetzen pflegen, im Streitfall nicht verhält.

Deswegen will ich den Vertrag ja auch von einem Juristen durchchecken lassen. Anschließend ließt er sich warscheinlich ein wenig seltsam, aber das ist schnurz.


: Als eine Hündin von mir mit drei Jahren an einer
: Herzkranzgefässverengung starb, konnte ich das unmöglich voraussehen.
: Auch beim Impfen wurde nichts in diese Richtung vom TA festgestellt.
: Meine Welpen werden beim Impfen immer genau untersucht. Ich habe bei
: meinem nächsten Wurf diese Hündin ersetzt, kostenlos. Aber ich glaube
: nicht, dass mich dazu hätte jemand zwingen können. Oder doch?

Nein, das glaube ich auch nicht. Spätestens nach meinen Erfahrungen mit meinem sieben Jahre alten Opel. Als der 14 Monate, nachdem ihm bei der Inspektion ein Zahnriemen erneuert worden war, aufgrund eben dieses gerissenen Zahnriemens am Herztod starb, wenige Wochen nach einer weiteren Inspektion, durfte ich meinen Schaden gänzlich alleine tragen. Denke kaum, daß man von Hundezüchtern mehr erwartet als von Autoherstellern und deren -werkstätten...

Viele Grüße

Antje

von Tina + Fume(YCH) am 11. Dezember 2001 15:37

Hi!

: Ich hoffe, der Eindruck, dass man etwas verheimlicht, besteht jetzt nicht mehr?

Nein ich glaube nicht winking smiley

: Es geht darum, dass eine solche Untersuchung falsch verstanden werden kann.

Na ja für den fall hoffe ich dass der Welpenbesitzer dann den TA aufklärt. Dann ist aber vorausgesetzt, dass der Züchter es dem Käufer genau erklärt und der sich dann nicht verunsichern lassen darf. oder so. *g*

Viele aufgeklärte grüsse, Tina + Fume

von Bettina(YCH) am 11. Dezember 2001 17:30

Hallo Martina,

: Wie siehst Du das? Wenn ein Käufer nach 1 Jahr sein Geld zurück will, weil der Hund HD hat? Was machst Du dann? Den Hund zurück nehmen? Und wenn er den Hund nicht wieder her geben will und statt dessen zum Anwalt rennt?
: Wie sieht da eigentlich die rechtliche Lage aus? Unter welchen Umständen hat denn ein mit dem Käufer geschlossener Vertarg zum Kauf eines Hundes Gültigkeit?

Wenn ein Welpenkäufer nach einem Jahr einen Hund zurückgeben möchte, aus welchem Grund auch immer, dann hat er es offensichtlich nicht geschafft zu diesem Hund eine Beziehung aufzubauen. Für den Hund wäre es dann bestimmt besser dort wegzukommen, egal wie die rechtliche Lage aussieht!
Gruß
Bettina

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