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Hundezucht & Hundeaufzucht

Hundezucht ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Läufigkeit, Trächtigkeit, die richtige Wahl des Zuchtrüden, all das sind Fragen, die sich dabei stellen. Erfahrene Hundezüchter geben gerne Auskunft und verfügen über das notwendige Wissen rund um das Thema Hundezucht und Welpenaufzucht.  
Ehrliche Welpenkäufer?
25. März 2002 08:27

hallo kathi

:ich züchte nicht im VDH ;-)

schlecht

:Ein Übernahmevertrag läßt doch eigentlich sehr viel Freiraum für Sondervereinbarungen. :Ich denke, es ist kein Problem dem neuen Besitzer das REcht mit dem HUnd zu züchten zu :übertragen.


mein rechtsberater sagt zu deinem uebernahmevertrag,
wenn der eine umgehung eines kaufvertrages darstellt,
er von vornherein unwirksam ist,
weil ein uebernahmevertrag eine art mietvertrag ist und aber der hunde einmalig gezahlt wird,
nur weil du uebernahmevertrag draufschreibst ist noch langen nicht uebernahmevertrag drinn.
gruesse evelyn

25. März 2002 08:35

Hi Evelyn,

: schlecht

toll, daß Du meinen Verein so gut kennst um das beurteilen zu können. Mein Kompliment!

: mein rechtsberater sagt zu deinem uebernahmevertrag,

ich habe hier MEINEN Vertrag nicht vorgestellt.

Gruß
Kathi

25. März 2002 08:38

Hallo Katrin,

ich lese hier immer wieder von Kaufverträgen. Beim Kauf unseres
Hundes wurde gar kein Vertrag gemacht, ist das denn unbedingt
nötig und warum?

Viele Grüße
Sabine

25. März 2002 08:52

Hi SAbine,

: ich lese hier immer wieder von Kaufverträgen. Beim Kauf unseres
: Hundes wurde gar kein Vertrag gemacht, ist das denn unbedingt
: nötig und warum?

um auch als Käufer beweisen zu können, daß man den HUnd bezahlt hat und das dieser wirklich Eigentum ist.
Dazu ein aktuelles Beispiel von welchem ich gestern erfahren habe (von den Besitzern). Besagte Leute haben sich von Privat eine kleine Mischlingshündin geholt - ohne Vertrag. Vor kurzen, gut 8 MOnate nach der Übernahme, standen der Besitzer nebst 6 weiteren "Kerlen" vor der Tür der Leute und forderten die Hündin zurück. Frag mich jetzt nicht nach den näheren Umständen, aber die Frau war so geschockt und perplex (und hatte auch Angst), daß sie die Hündin herausgab.
Mit Vertrag wäre das nicht passiert bzw. man hätte sein Recht ( auf den HUnd) einklagen können.
Ist sicher ein Ausnahmefall - aber es passiert.
Wichtig ist ein Vertrag auch dann, wenn der HUnd mal abhanden kommt. Er legitimiert Dich als Besitzer des HUndes (zusammen mit der Ahnentafel).
Im großen und Ganzen sollte man ein schriftliches Dokument aufsetzen - egal ob Kauf- oder Übernahmevertrag - um sich vor Überraschungen zu schützen.

Gruß
Kathi

25. März 2002 16:21

Hallo Kathi!

: Ansichtssache. Wie gesagt, jeder Tierheim-Hund ist "geliehen". Das stört die Leute, die sich einen Hund vom Tierschutz holen, herzlich wenig bzw. sie akzeptieren es.

...sorry - es gibt verflixt viele Leute, die das gar nicht wissen.
Die sind der Meinung, der Hund gehöre Ihnen nach erfolgter
Nachkontrolle "endgültig".
Die meisten wissen überhaupt nicht, dass ein Abgabevertrag des
Tierheims kein Kaufvertrag ist. Ist meine Erfahrung dazu.

Viele Grüsse
heidrun+C

25. März 2002 16:27

Hi Kathi

: Auch im Fall eines Übernahmevertrages steht sowohl im Vertrag als auch in der Ahnentafel der Name des neuen Besitzers.

Die Ahnentafel ist doch eine Urkunde, der Käufer ist dort als Eigentümer des Hundes eingetragen. Geht denn das trotzdem mit einem Übernahmevertrag? Ist denn der Vertrag nicht im Widerspruch zur Ahnentafel???

Gruss
Tina + Flint