: ich hatte mal eine zugelaufene Mischlinghündin mit wolfskrallen.
: Eine Kralle an der ´Hinterhand war ständig eingerissen und entzündet.
: Wir haben sie schließlich entfernen lassen.
Das ist dann eine medizinische Indikation!
: Wenn du das entfernen mit dem kupieren vergleichst, wo steht denn das das entfernen verboten ist?
Laut Gesetz ist es so, dass Eingriffe, die vermeidbar sind, zu unterlassen sind. Ich habe leider den text nicht parat.
: Ich war bein entferne der krallen bei zwei unserer welpen dabei.
: Es hat kaum geblutet und die haben keine mux von sich gegeben.
Das kann u.U. genauso sein, wenn man sich das Ohr abreisst. Und? Würdest Du das tun, damit Du mit ihm nicht irgendwo hängen bleibst?
Wahrscheinlich ist das auch eine Grundsatzfrage, wie man mit einem Lebewesen umgeht. Ich empfinde es als reine Bequemlichkeit und dem Hund gegenüber in den seltensten Fällen zuträglich, da es selten zu derartigen Verletzungen kommt. Ich bin eben gegen das Zurechtstutzen, auch gegen eine nicht notwenidige Kastration. Das schweift nun aber zu weit vom Thema ab. Für mich käme das nie in Frage! Und soweit ich es weiß, ist es auch verboten. Diese Auskunft hatte ich derzeit ebenso von meiner Züchterin und von meinem TA. Aber so unterschiedlich scheint das zu sein.
: Dann lieber früh weg damit, und keine probleme mehr, als ständig action wie bei meiner mix hündin.
: Außerdem gehört die Wolfskralle zum Ativismus und ist somit ein rudimentäres Organ, das keine funktion zu erfüllen ha.
Wie Dein Blinddarm bzw. Wurmfortsatz. Lässt Du den auch vorsichtshalber entfernen?
Nichts für ungut, aber so sind nunmal meine Erfahrungen und mein Wissensstand.
LG
Stine