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Kaufvertrag u. Miteigentum

geschrieben von Doris(YCH) 
Kaufvertrag u. Miteigentum
12. Juli 2003 11:00


Hallo Yorkies,

wer hat Erfahrung in der Formulierung eines Kaufvertrages, wenn man bei einem Hund als Züchter Miteigentümer bleiben will?

Muss das überhaupt im Vertrag stehen oder reicht der Eintrag in der Ahnentafel?

Liebe Grüße
Doris

13. Juli 2003 06:22

Hallo Doris,

grundsätzlich reicht der Eintrag in der Ahnentafel. Dann wäre aber noch zu klären, welcher der beiden Eigentümer "Zeichnungsberechtigt" ist...

Ich würde aber auf jeden Fall einen Vertrag aufsetzen. Darin sollte genau aufgeführt werden, wie die "Miteigentümerschaft" aussieht, d.h. welche Rechte und welche Pflichten jeder der beiden Eigentümer besitzt, bei wem der Hund verbleibt, wer welche Kosten trägt, wer sich wie verhält, wenn der Hund z.B. verstirbt usw. Sonst endet die Sache ganz schnell vor dem Kadi.

Wie ein solcher Vertrag aussehen muß hängt immer vom Einzelfall ab, denn jede Situation einer "Miteigentümerschaft" ist ganz individuell.

Viele Grüße

Antje


13. Juli 2003 08:33

Hallo Antje,

danke für Deine Antwort.
Es geht in diesem Fall einzig und allein nur darum, das die künftige Besitzerin des Hundes absolut alleinstehend ist, also keine Kinder oder sonstige Verwandten hat und nicht mehr so jung ist.
Ich will damit einfach nur verhindern, das der Hund, wenn der Frau irgendwas passiert oder sie so schwer erkrankt, das sie ihn nicht mehr halten kann, wieder zu mir zurückkommt und nicht in einem Tierheim landet. Ich weiß nämlich, dass die Tierheime die Hunde nicht mehr an die Züchter herausgeben, weil sie alle über einen Kamm scheren und jeden Züchter als Vermehrer abstempeln.

Das es auch Züchter gibt, denen das Wohl ihrer Hunde am Herzen liegt, scheinen die noch nicht verstanden zu haben.

Liebe Grüße
Doris

13. Juli 2003 18:45

Hallo Doris,

das Problem mit den Tierheimen kenne ich. Eine Züchterin meiner Rasse (die sich sehr gut um ihre Hunde kümmert, ein megamäßig großes Grundstück besitzt etc.) hat mal verzweifelt versucht, einen von ihr gezogenen Rüden, der ohne ihr Wissen in ein Tierheim gegeben wurde, dort herauszuholen. Sie hatte dem Tierheim sogar den Welpenpreis für den Hund geben wollen, ebenso war ein Diensthundeführer an dem Hund interessiert (das Tierheim hätte von der Behörde den vollen Preis bekommen, den so ein Hund im Ankauf üblicherweise kostet), aber das Tierheim hat sich geweigert, den Hund herauszugeben. Der Hammer war dann, daß der Hund zur Vermittlung im Fernsehen vorgestellt wurde und eine Schimpftirade erging auf Züchter allgemein und speziell dieser Rasse, die sich einen Dreck darum scheren wenn ihre Hunde im Tierheim landen...

In einem Fall wie Deinem würde ich in den Vertrag aufnehmen, daß die Käuferin die volle "Verfügungsgewalt" über den Hund hat (= "Besitzerin" ist), Du aber Miteigentümer bleibst und der Hund in dem Fall, daß die "Besitzerin" nicht mehr in der Lage ist, den Hund zu halten, dieser an Dich zurück geht.

Ich finde es gut, daß Du einen Hund an einen älteren Menschen abgibst. Häufig hat man ja Vorurteile gegen ältere Menschen, die sich "noch" einen jungen Hund zulegen. Es besteht dabei natürlich die Möglichkeit, daß einen der Hund überlebt. Andererseit kann einem Hundehalter auch mit 25 oder 40 etwas passieren, und der heute 75-Jährige wird rüstig 95.

Viele Grüße

Antje

13. Juli 2003 18:50

Hallo Antje,

der Hinweis, dass man selbst de Eigentümerstellung behält und der Halterin "nur" der Besitz eingeräumt wird, ist für mich seit langem der beste Hinweis in diesem Forum (auch wenn wahrscheinlich kaum jemand den Unterschied zwischen Eigentum und nachvollziehen kann.) Solange du Eigentümerin bleibst, bist du auch berechtigt, sofort ein Herausgabeverlangen gegenüber Tierheim und/oder sonstigen Dritten geltend zu machen.

Viele Grüße,

andreas


13. Juli 2003 19:37

Hallo Doris,

: Es geht in diesem Fall einzig und allein nur darum, das die künftige Besitzerin des Hundes absolut alleinstehend ist, also keine Kinder oder sonstige Verwandten hat und nicht mehr so jung ist.
: Ich will damit einfach nur verhindern, das der Hund, wenn der Frau irgendwas passiert oder sie so schwer erkrankt, das sie ihn nicht mehr halten kann, wieder zu mir zurückkommt und nicht in einem Tierheim landet.

Ich würde Dir empfehlen, einfach einen Schutzvertrag abzuschließen (wie es in Tierschutzvereinen üblich ist). Damit ist die Frau zwar Besitzerin des Hundes, Du bleibst aber weiterhin Eigentümer. Wenn also "Fall X" eintritt, kommt der Hund wieder zu Dir zurück.

Ich weiß nämlich, dass die Tierheime die Hunde nicht mehr an die Züchter herausgeben, weil sie alle über einen Kamm scheren und jeden Züchter als Vermehrer abstempeln.

Na, na, na...wer schert denn hier über einen Kamm? Allerdings haben Tierschutzvereine nicht selten mit Vermehrern zu tun, die "ihre" Hunde wieder verlangen...Die Frage ist: Warum haben diese "Züchter" nicht mit den Käufern einen Vertrag abgeschlossen, der ihnen das Rückkaufsrecht einräumt? Und warum sind diese Hunde im Tierheim gelandet und nicht an den Züchter zurückgegeben worden? Bei seriösen Zuchten passiert so etwas nicht.
:
: Das es auch Züchter gibt, denen das Wohl ihrer Hunde am Herzen liegt, scheinen die noch nicht verstanden zu haben.

Dass es auch Tierschutzvereine gibt, die "Vermehrer" von "Züchtern" unterscheiden, haben auch einige noch nicht verstanden...

Gruß

Nicola mit Sally