Hallo Doris,
: Es geht in diesem Fall einzig und allein nur darum, das die künftige Besitzerin des Hundes absolut alleinstehend ist, also keine Kinder oder sonstige Verwandten hat und nicht mehr so jung ist.
: Ich will damit einfach nur verhindern, das der Hund, wenn der Frau irgendwas passiert oder sie so schwer erkrankt, das sie ihn nicht mehr halten kann, wieder zu mir zurückkommt und nicht in einem Tierheim landet.
Ich würde Dir empfehlen, einfach einen Schutzvertrag abzuschließen (wie es in Tierschutzvereinen üblich ist). Damit ist die Frau zwar Besitzerin des Hundes, Du bleibst aber weiterhin Eigentümer. Wenn also "Fall X" eintritt, kommt der Hund wieder zu Dir zurück.
Ich weiß nämlich, dass die Tierheime die Hunde nicht mehr an die Züchter herausgeben, weil sie alle über einen Kamm scheren und jeden Züchter als Vermehrer abstempeln.
Na, na, na...wer schert denn hier über einen Kamm? Allerdings haben Tierschutzvereine nicht selten mit Vermehrern zu tun, die "ihre" Hunde wieder verlangen...Die Frage ist: Warum haben diese "Züchter" nicht mit den Käufern einen Vertrag abgeschlossen, der ihnen das Rückkaufsrecht einräumt? Und warum sind diese Hunde im Tierheim gelandet und nicht an den Züchter zurückgegeben worden? Bei seriösen Zuchten passiert so etwas nicht.
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: Das es auch Züchter gibt, denen das Wohl ihrer Hunde am Herzen liegt, scheinen die noch nicht verstanden zu haben.
Dass es auch Tierschutzvereine gibt, die "Vermehrer" von "Züchtern" unterscheiden, haben auch einige noch nicht verstanden...
Gruß
Nicola mit Sally