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neue Hundeverordnung in Zürich

geschrieben von Anonymus 
neue Hundeverordnung in Zürich
11. Mai 2007 06:28
Hallo Yorkies

Habe eben im "20minutes" gelesen, dass es im Kanton Zürich neu zwei Rasselisten geben soll:

Liste 1: le rottweiler, le doberman, le berger allemand (Deutscher Schäfer), le lévrier (Windhund), le saint-bernhard (Bernhardiner) et le labrador.

Hundebesitzer dieser Rasse müssen einen Erziehungskurs absolviert haben.

Liste 2: l'american pitbull, l'american staffordshire terrier, le bullterrier et le staffordshire bullterrier.
Diese Rassen benötigen eine Bewilligung.

Weiter müssen Besitzer grosser Hunde einen Erziehungskurs absolvieren.

Meine Fragen: warum tauchen da plötzlich Rassen wie Windhunde, Labradore und Bernhardiner auf? Warum ist der Labrador auf der Liste, nicht aber zum Beispiel der Golden? Wozu wird diese erste Liste überhaupt benötigt, wenn Besitzer aller grosser Hunde einen Kurs besuchen müssen?

Ich habe weder in einer anderen Zeitung noch im Internet eine Bestätigung des Berichtes gefunden. Ist das etwa ein verspäteter Aprilscherz?

Gruss Sitscha

11. Mai 2007 07:25
was soll an einem Bernhardiner so gefährlich sein und auch am Windhund ???? vorteilhafter wäre es jeder hundebesitzer ob klein, gross, rasse, nicht rasse - muss obligatorisch einen hundeerziehungskurs absolvieren ob nun über eine private Hundeschule oder über einen SKG-Verein - damit der Besitzer das ABC des Hunde Verhaltens Knigge lernt und auch lernt wie man sich als Hundebesitzer zu verhalten hat, z.bps. welche Orte für einen Hund Tabu sind (Schulhäuser, SPortplätze, Kinderspielplätze usw) und was der Hund am Ende der Leine nähmlich ist ein "Raubtier" und welche Bedürfnisse und Kommunikation der Hund hat.

wenn ich die Ideen des Bundesrat zur Zeit anschaue, wird mir übel - und ich frage mich ob man in Zukunft überhaupt noch einen Hund sich halten darf. Sesselkleber Ideen - die nichts mir der Realität zu tun haben. die SKG - selbst ist meiner Meinung nach sehr zurückhaltend.

schaut man das Wallis an - so ist es ein Skandal was dort vor sich geht und hoffentlich wird kein Rottweiler als Lawinenhund eines Tages einen verschütteten Politiker retten müssen - oder einen Einbrecher stellen, da er ja gemäss Rassenliste nicht erlaubt wäre.

den Hundeführerschein - ok - aber nimmt man dem Raser seinen BWM auch weg oder seinen getunten Mercedes oder sonst irgend eine Marke an AUto ? wieviele rasen tagtäglich und sponsoren mit einem lächeln die Radarfallen ? wann muss man den Kinderführerschein machen - die randalieren ja auch ?

dass gewisse Rassen mehr potential haben sei dahingestellt - aber jeder hund hat ein raubtiergebiss und kann zubeissen - auch mischlinge und kleine hunde - aber das ende der Leine ist entscheidend und das muss geschult werden und vor allem wir müssen alle respekt lernen wieder - das geht je länger je mehr verloren.

respekt vor jedem lebewesen.



11. Mai 2007 09:45
Hallo

Ich glaube inzwischen, dass es sich bei dem Zeitungsbericht um eine Falschmeldung handelt. So nach dem Motto "frei erfunden"...


Gruss Sitscha

11. Mai 2007 11:02


zuerst leeesen, dann schimpfen winking smiley


[www.ds.zh.ch]

11. Mai 2007 12:43
Ciao Wuschi

Da hatte ich also recht: es handelt sich schlicht und einfach um eine Falschmeldung! So steht in der Verordnung zum Beispiel "Aportierhunde (z. B. Labrador, Golden Retriever), im Zeitungsartikel wird aber nur der Labi erwähnt. Ebenso bei Molosser bzw. Rotti.

Das tönt ja schon ganz anders und bezieht sich auf alle grossen Hunde, der Journalist hat sich da einfach einige Rassen, die er wohl kannte, herausgepickt.

Danke für den Link, hätte ihn sonst wohl nicht gefunden!

Habe noch den genauen Text des Artikels herauskopiert:

Gruss Sitscha


De nouveaux devoirs pour les proprios de toutous

ZURICH – Les propriétaires de chiens du canton devront contracter une assurance responsabilité civile permettant de couvrir des dommages d’au moins un million de francs.

En outre, les propriétaires de grands chiens devront suivre des cours pour apprendre à maîtriser leur animal. Pour les chiens potentiellement dangereux, une autorisation sera nécessaire. Deux listes ont été élaborées selon les races. Sur la première liste figurent le rottweiler, le dobermann, le berger allemand, le lévrier, le saint-bernard et le labrador. Les propriétaires de ces animaux devront prouver avoir suivi un cours reconnu de dressage. La seconde comprend l’american pitbull, l’american staffordshire terrier, le bullterrier et le staffordshire bullterrier. Une autorisation sera nécessaire pour posséder un tel animal.


12. Mai 2007 11:21
Hi, wenn man das Gesetz genau liest - es umfasst übrigens 34 Seiten - dann geht daraus hervor, dass für alle Hunderassen (ausgenommen die ganz kleinwüchsigen Rassen) eine Ausbildungspflicht definiert und gefordert wird.
Diese wird Schritt für Schritt eingeführt und umgesetzt - gilt allerdings nur für Hunde, welche nach der Inkraftsetzung des Gesetzes geboren werden.
LG
Erika

PS: Aber es ist entweder ein Scherz noch eine Falschmeldung.