Hallo miteinander,
gestern habe ich folgende Situation erlebt:
ich bin um 18.00 Uhr mit meinem Hundi zum See gefahren. Auf dem Weg dorthin höre ich Menschen reden, da ist ja ein Hund im Auto. Tatsächlich, in der prallen Sonne stand ein silberfarbenes Cabriolet mit schwarzem Verdeck und schwarzen Ledersitzen. Beide Fenster waren einen Spalt offen. Auf dem Vordersitz saß ein Hund und hechelte furchtbar. Wir haben beratschlagt was wir tun. Zunächst den PKW Besitzer anzeigen. Aber gehen wollten wir doch nicht und haben versucht die Polizei zu erreichen. Wir wussten ja nicht, wann die Leute zurückkommen. Die Polizeiwachen der benachbarten Städte waren nicht besetzt. Also Diskussion, ob über die 110 Polizei rufen. Das ganze hat ca. 15 min gedauert. Wir wollten gerade die 110 anrufen, das kamen die Besitzer zurück und erklärten, sie seien nur eben schwimmen gewesen. Hundi könnte nicht alleine zu Hause bleiben und dürfe wegen Ekzem nicht ins Wasser. Natürlich ergab sich eine Diskussion mit Ratschlägen wie: Hund an Baum festbinden wenn man schwimmen geht, abwechselnd schwimmen gehen, einer bleibt beim Hund oder auf Schwimmen verzichten, bis Hundi wieder ins Wasser darf.
Nun mein Frage: wie ist die gesetzliche Situation? Macht es Sinn den einen Hundehalter anzuzeigen, wenn er Hundi im Hochsommer im Auto lässt? Wenn man den Eindruck hat dem Hund geht es schlecht, darf man über 110 die Polizei rufen oder bekommt man einen über den Deckel (110 ist ja nur für absolute Notfälle), darf man im Zweifelsfall selbst versuchen den Wagen zu öffnen? Wir waren alle ziemlich ratlos, was man darf und was nicht.
Liebe Grüße
Antje