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Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Hundeverordnungen sind ein leidiges Thema und bieten immer wieder Grund zu Streit und Verunsicherung. Längst haben Politiker und Behörden den Hundehalter im Visier und wer sich nicht gut informiert und über die aktuelle Rechtslage informiert, kann sich im Zweifelsfall auch nicht wehren. Hier ist die Rubrik für alle Diskussionen rund um die Hundegesetze.  
Wer kann helfen?
14. August 2003 17:49

Hallo Heinz und Marik! Züchtet Ihr auch?
Es geht ja gerade darum das der Käufer das Geld haben will!
Sonst geht er zum Anwalt!
Ich wollte halt wissen ob er recht bekämme???
Ich habe mir die Welpenkäufer lange ausgesucht und viele Gespräche geführt!
Ich liebe jeden einzelnen Welpen wie meine eigenen Kinder!!!
Sie werden super sozialisiert und auf ihr Leben bestmöglich vorbereitet.
Aber für das was der Käufer aus ihnn macht kann ich ja nun wirklich nichts!!!
Ich sagte auch das sie eine Hundeschule besuchen sollten!
Weil Sie eben noch keine Hundeahnung hatten!
Aber Sie waren nie in einer Hundeschule!!!

Grüße Lukas

Den Hund würde ich natürlich zurücknehmen, wenn es mein Welpe ist. Selbst, wenn er nicht erzogen wurde und verkorkst ist. Ich würde den Leuten allerdings den Kaufpreis nicht erstatten.
:
: Und das nächste Mal noch vorsichtiger sein, wenn ich Welpen abgeben will.
:
: viele Grüße
: Heinz & Marik


14. August 2003 17:54

:Hi Katrin!
Danke für deine Antwort!
Es ist nur das Problem das der Welpenkäufer ein renomierter Anwalt ist und nun denkt er könnte mich erpressen!
LG Lukas
Hallo Lukas,
:
: so einen Fall hatte ich vor ein paar Jahren auch mal erleben dürfen. Ich habe damals eine 9 Wochen alte Hündin abgegeben mit allen nur erdenklichen Tips zur Erziehung, Pflege und Fütterung. Nachdem diese Hündin ein gutes halbes Jahr alt war, bekam ich dann die Hiopsbotschaft. Ich solle die Hündin sofort zurück nehmen, andernfalls werde man mich beim zuständige Verterinäramt, Tierschutz, Polizei ec. anzeigen. Man hatte es wie in deinem Fall versäumt, die Hündin zu erziehen und sie mit ihrer Umwelt vertraut zu machen. Aber schuld haben ja bekanntlich immer andere.
: Ich habe diese Situation dem Zuchtverband umgehend gemeldet und der Familie in einem Brief mitgeteilt, daß ich die Hündin nicht zurück nehmen werde, da die Prägungsphase bei einem Welpen nicht mit 9 Wochen beendet sei, und man mich nicht für die Erziehung, bzw. Nichterziehung dieser Hündin verantwortlich machen kann. Weiterhin habe ich der Familie mitgeteilt, daß ich keine Angst davor habe, meine Hunde und deren Umfeld, durch Sachverständige in meinem beisein überprüfen zu lassen.
: Ergebnis war, daß ich nie wieder was von der Familie gehört habe.
:


14. August 2003 18:04

Hallo Lukas,

auf der Gewährleistungspflicht können die Besitzer nicht umherreiten, es sei denn, Du hast im Kaufvertrag irgendwelche Eigenschaften zugesichert die der Hund besitzt.
Ich würde den Hund zurücknehmen, aber nicht für den Kaufpreis. Mach den jetzigen Besitzern klar, daß Du mit der Rücknahme des Hundes Kosten hast, wie Hundeschule, Futter, Weitervermittlung ec. Lassen die jetzigen Besitzer sich darauf nicht ein, würde ich es darauf ankommen lassen und die Post des Rechtsanwaltes abwarten.
Es kann wirklich nicht sein, daß der Züchter dafür gerade stehen muß, wenn das Wollkneul mit mal Arbeit macht und als Kinderspielzeug nichts mehr taugt.

14. August 2003 18:08

Hallo Lukas,

daß der jetzige Besitzer Rechtsanwalt ist, würde mich in keinster Weise stören. Recht haben und Recht kriegen sind zwei paar Schuhe.


14. August 2003 18:32

Hi Katrin!
Danke für deine netten Antworten!
Ich habe im Vertrag nicht stehen das der Hund die Eigenschaften erfüllt!
Wie denn auch wenn er kein Stück erzogen wurde!?
Wenn man einen Labrador nur wenig erzieht (aber vorallem Unterordnung, das wurde in diesem Fall garnicht gemacht) hat man einen Traumhund
LG LUKAS


Hallo Lukas,
:
: auf der Gewährleistungspflicht können die Besitzer nicht umherreiten, es sei denn, Du hast im Kaufvertrag irgendwelche Eigenschaften zugesichert die der Hund besitzt.
: Ich würde den Hund zurücknehmen, aber nicht für den Kaufpreis. Mach den jetzigen Besitzern klar, daß Du mit der Rücknahme des Hundes Kosten hast, wie Hundeschule, Futter, Weitervermittlung ec. Lassen die jetzigen Besitzer sich darauf nicht ein, würde ich es darauf ankommen lassen und die Post des Rechtsanwaltes abwarten.
: Es kann wirklich nicht sein, daß der Züchter dafür gerade stehen muß, wenn das Wollkneul mit mal Arbeit macht und als Kinderspielzeug nichts mehr taugt.


14. August 2003 19:37

Hallo Lukas,
rein rechtlich gesehen haftet der Züchter auch für angepriesene Wesensmerkmale seiner Welpen. Preist zum Beispiel ein Züchter seine Welpen als kinderlieb und familientauglich an, kann der Käufer theoretisch einen Hund, der diese zugesicherten Eigenschaften nicht erfüllt, zurückgeben. Dies ist im neuen Gewährleistungsrecht so geregelt. Wenn du also damit geworben hast (es vielleicht auch noch im Kaufvertrag steht), daß der Welpe kinderlieb ist, könntest du ein Problem bekommen. Natürlich steht außer Frage, daß die Leute durch fehlende Erziehung dieses Problem erst haben entstehen lassen, aber davon mußt du auch den Richter überzeugen. Nicht automatisch erhält jeder sein Recht vor Gericht, leider leider werden auch viele Fehlurteile gefällt. Wahrscheinlich würde es zu einem Vergleich kommen, d. h. jeder zahlt einen Teil der Gerichtskosten, seine Anwaltskosten, der Hund geht zu dir zurück und du zahlst (vielleicht 50 % des Kaufpreises zurück). Es kommt auch darauf an, ob der Richter selbst einen Hund hat, Erfahrung mit Hunden, Tierlieb ist etc. Vielleicht wäre es besser, sich mit den Leuten gütlich zu einigen. Das erspart dir viele Nerven und (falls du nicht Rechtsschutzversichert bist) viel Geld. Könntest du den Hund nicht zu einem geringeren Preis zurückkaufen und neue Leute dafür suchen? Wäre für den Hund auch das Beste, sonst wird er vielleicht noch eingeschläfert oder landet im Tierheim. Gruß Birgit