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Einfuehrungsgesetz: Welpe nach Italien

geschrieben von Anonymus 
Einfuehrungsgesetz: Welpe nach Italien
16. November 2007 17:09
Hilfeeee !
Ich bin deutsche, wohne aber in Italien und moechte in deutschland einen Welpen kaufen, den ich dann nach Italien mitnehme ( per Zug ).
Ich habe nun widerspruechliche Einfuhrbestimmungen gehoert.
Kann mir jemand helfen ??
Stimmt es, dass der Hund
A) geimpft sein muss, was beu Welpen fruehestens mit 8 Wochen geschehen kann ? und
cool smiley dass die Impfung des Hundes bei Grenzueberschreitung mindestens 4 Wochen her sein muss ???

Das hiesse ja dann, ich koennte einen Hund vor fruehestens 12 Wochen garnicht mitnehmen !??

Bin ueber jede Beratung/Hinweis etc dankbar.

Alles Liebe,
Charlotte

16. November 2007 18:49
Hallo Charlotte

Deutschland: Bei der Einfuhr erworbener Tiere in die Bundesrepublik ist ein Gesundheitszeugnis und und eine gültige Tollwutschutzimpfung erforderlich. Die Impfung muss mindestens 30 Tage vor Einreise erfolgt und nicht älter als 1 Jahr sein.

Schweiz: Tierärztliches Tollwutimpfung erforderlich. Die Bescheinigung des Tierarztes ist ausreichend. Annerkannt wird für die Tollwutimpfung ein 1-jährlicher Schutz. Impfung muss mindestens 30 Tage vor Einreise erfolgt sein.

Italien: Ein tierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis ist ausreichend. Anerkannt wird für die Tollwutimpfung ein 11-monatiger Impfschutz. Die Impfung muss mindestens 20 Tage vor Einreise erfolgt sein. Das Gesundheitszeugnis hat eine Gültigkeit von 30 Tagen. Maulkorb und Leine mitnehmen.

Gehe das Thema mal im google suchen!
Lieber Gruss Saelee smiling smiley

03. Dezember 2007 12:59
Hallo!
Da Italien zur EU gehört, müsste es auch die Möglichkeit geben, einen noch nicht Tollwut-geimpften Hund dorthin auszuführen. Umgekehrte Voraussetzung für Deutschland wäre eine Kennzeichnung, eine EU-Heimtierausweis und eine schriftliche Bestätigung, dass der Welpe bis zur Ausfuhr am Ort seiner Geburt gelebt hat und nicht mit Wildtieren in Kontakt gekommen ist. Möglicherweise bedarf es für eine Einfuhr nach Italien noch einer speziellen Genehmigung, am besten mal beim zuständigen Veterinäramt nachfragen.
Viele Grüße,
my

03. Dezember 2007 15:19
hallo die antworten hast du ja schon bekommen. bedenke - wenn du von deutschland über oesterreich oder schweiz nach italien willst, gelten die bestimmungen dieser länder auch noch. d.h. ohne tollwutimpfung - wird es nciht gehen. deutschland impft tollwut früher wie die CH.

d.h. schlussendlich auch, die ganze Sozialisierungs und Prägungsphase bis zur 16. Woche müsste der Hund fast komplett bei seinem Züchter verbringen. ob das wirklich ideal ist - sei mal dahin gestellt und man sollte es sich auch durch den Kopf gehen lassen. im Zug in Italien - alle öffentlichen Verkehrsmittel ist absolute Maulkorb und Leinenpflicht. Dies ist das italienische Gesetz.

ich persönlich finde es nicht so ideal mit dem zug und einem Welpen von Deutschland durch die CH usw. zu fahren. 4 Stunden und mehr sind sehr viel Zeit wo man einfach nicht so rasch austreten kann mit dem Hund wie mit dem Auto. und ich denke mal die Reise würde sicher 6 Stunden oder sogar mehr dauern. mit einem Welpen muss man einfach alle 2 Stunden damit rechnen mit ihm raus gehen zu können in ruhe. von dem her würde ich das Auto dem Zug vorziehen, oder sogar das Flugzeug. einen Welpen kann man ja als HAndgepäck je nach Fluggesellschaft mitnehmen (SWiss, Lufthansa) in einer Box oder Tasche.

alles gute