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Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Hundeverordnungen sind ein leidiges Thema und bieten immer wieder Grund zu Streit und Verunsicherung. Längst haben Politiker und Behörden den Hundehalter im Visier und wer sich nicht gut informiert und über die aktuelle Rechtslage informiert, kann sich im Zweifelsfall auch nicht wehren. Hier ist die Rubrik für alle Diskussionen rund um die Hundegesetze.  
Hilfe - Bebauungsplan schreibt Zaun von 1m vor.
23. Juli 2009 16:33
Hallo Van,

wo ein Gesetz, da immer eine Gesetzeslücke...

Vorschlag Nr. 1:

Du friedest den Gartenbereich getrennt zum Vorgartenbereich ein. Bei 1,50 Zaunhöhe kann eine Abschrägung nach innen das Überklettern der Hunde verhindert werden, wenn sie so kletterwütig sind. Der Vorgartenbereich sollte dann für die Hunde nicht zugänglich sein.

Vorschlag Nr. 2:

Sollte der Garten nicht abtrennbar sein vom Vorgarten im Straßenbereich, kannst du unter Einhaltung der baurechtlichen Grenzabstände für die Hunde einen Auslaufbereich beliebig hoch einzäunen.

Vorschlag Nr. 3:

Wenn der Bebauungsplan keine Bepflanzung vorgibt, ist es möglich durch dichtwachsendes Strauch- oder Heckenwerk einen Zaun optisch zu verdichten und erhöhen, z.B. Lorbeer, Koniferen, Liguster. Bei hochwachsenden Sträuchern und Koniferen gibt es übrigen Vorgaben über den Pflanzabstand zum Nachbargrundstück!


Quote AndreaB:
Achtung: da könnte das Gewohnheitsrecht greifen. Wenn die Nachbarschaft seit Jahren diese Abkürzung nimmt, können sie tatsächlich einen Anspruch darauf haben.

Andrea

Hallo Andrea,

es gibt kein gesetzliches Gewohnheitsrecht. Es gibt vielleicht ein Geh-Wohn-Heiz-Recht, d.h. ich geh hier, ich wohn hier, ich heiz hier, also ist das Recht auf meiner Seite.smoking smiley

Es gibt wohl ein "Notwegerecht". Die Nachbarn können es gerichtlich geltend machen, wenn ihre Grundstücke nur über ein Fremdgrundstück erreichbar sind. Bei Gartengrundstücken steht ihnen dann ein Fußweg in der Breite von 1 m, bei bebautem Wohngrundstück eine Feuerwehrzufahrt von 3m Breite zu. Und das auch nur, wenn keine andere baurechtlich verankerte Maßnahme möglich ist, um Zugang zu dem Grundstück zu erlangen.

Es mag zwar Gemeinwohl über Eigennutz stehen, aber Bequemlichkeit der Nachbarn steht hier noch lange nicht über den Rechten am eigenen Grund und Boden!

LG, Liesel

23. Juli 2009 20:38
Wow, solche Nachbarn sind doch die aufregendsten...

Hast du den Bebauungsplan schon vorher gesehen? Wusstest also, was du unterschreibst? Und wusstest auch beim Kauf, dass da Leute sind, die wahrscheinlich ein Recht haben, ununterbrochen ueber dein Grundstueck zu gehen?

Auf jeden Fall, kommst du um einen ausgiebigen Streit wohl nicht drumherum. Und unbeliebt hast du dich eh schon gemacht, also um nette Nachbarschaft brauchst du dich wohl nicht mehr zu bemuehen. Waere fuer mich ein Grund, weg zuzuehen. Gegen Behoerden wirst du wohl schlecht ankommen, kannst nur versuchen, das beste fuer dich 'raus zuziehen'.

Wuensche dir viel Glueck!

Sciuba