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Üble Nachrede nach Hundebiss - wer ist schuld?

geschrieben von immobi66 
Üble Nachrede nach Hundebiss - wer ist schuld?
13. März 2012 20:27
Hallo, wer kann mir bei ein paar Fragen, die ich wegen eines Hundebisses habe, helfen? Folgendes hat sich Samstagnacht vor einer Woche zugetragen. Meine Mutter, die in unserem Haus wohnt, ging mit dem Hund meiner Schwester, den sie während des Urlaubes in Pflege hatte, spazieren. Der Hund war angeleint. Während er auf einer Weide sein Geschäft machte, kam ein kleinerer freilaufender Hund knurrend und bellend auf ihn zugerannt und griff ihn an. Es kam zu einer Keilerei, in deren Folge der freilaufende Hund unterlegen war. Kurze Zeit später tauchte der Besitzer des Hundes bei uns auf und behauptete, sein Hund könne nicht mehr laufen und wäre am Rücken schwer verletzt. Da er bei mir klingelte, bekam ich sein wirklich sehr unverschämtes Benehmen mit. Er sagte, es wäre ihm egal, wer von uns Beiden mit dem Hund unterwegs gewesen wäre. Wir hätten unsere Aufsichtspflicht verletzt und hätten dafür Sorge zu tragen, dass sein Hund jetzt sofort verarztet würde. Er würde furchtbar am Rücken bluten. Er verlangte, dass Eine von uns mit ihm sofort zum Tierarzt oder die Tierklinik fahren müssten. Da es sich um einen Kunden meinerseits handelt (ich bin Immobilienmaklerin) habe ich bei unserem Tierarzt angerufen und gebeten, dass dieser sich gegen Mitternacht zur Notfallversorgung in seiner Tierarztpraxis einfindet. Unser Tierarzt war natürlich nicht begeistert und fragte mich, wie schlimm die Wunden wären. Ich sagte ihm, dass der Hundehalter Arzt für Naturheilverfahren sei und sich mit Wunden eigentlich auskennen müsse. Daraufhin fuhr meine Mutter mit dem Hundehalter zum Tierarzt. Der war sehr verärgert, weil er außer einem kleinen Blutstropfen nichts finden konnte. Er gab dem Tier sicherheitshalber eine Antibiotikaspritze. Als gefragt wurde, an wen die Rechnung geschickt werden sollte, erklärte der Tierhalter, er würde dafür keinen Cent bezahlen, weil meine Mutter ihre Aufsichtspflicht verletzt habe. Wie ist hier die Rechtslage?
Außerdem erfuhren wir heute noch Folgendes: Mittlerweile wird in unserem Ort und in den benachbarten Ortschaften geredet. Meine Mutter ging heute mit dem Pflegehund spazieren und traf auf eine Hundetrainerin mit ihrem Hund. Diese sagte meiner Mutter, sie solle besser nicht bergauf laufen, weil ihr und anderen Hundehaltern in der Umgebung gesagt worden wäre, dass in unserer Straße ein Hund rumlaufen würde, der andere Hunde totbeißen würde. Dies wurde der Hundetrainerin selbst von der Hundehalterin erzählt, deren Hund von unserem Pflegehund gebissen wurde. Es werden hier also böswillige Gerüchte gestreut, die so einfach nicht stimmen. Ich bin der Meinung, dass ich mir das nicht bieten lassen muss. Wer hat Schuld an dem Hundebiss? Wie sieht die rechtliche Situation aus? Und muss ich mir diese üble Nachrede gefallen lassen? Wir haben auch einen Hund und ich sehe nicht ein, dass er jetzt mit in Sippenhaft genommen wird, obwohl es nur der Hund meiner Schwester war und ich der Meinung bin, dass dieser als angeleinter und angegriffener Hund keineswegs alleine die Schuld trägt. Meine Idee war heute spontan, vom Tierarzt eine Stellungnahme zu dem angeblichen schweren Angriff zu besorgen und anschließend in der Nachbarschaft bei allen mir bekannten Hundehaltern und mit einer entsprechenden Stellungnahme unsererseits und einer Kopie des Tierarztberichtes Alles klar zu stellen. Außerdem wollen wir den Tierhalter zur Rede stellen und ihn mit dieser üblen Nachrede konfrontieren und ihm klarmachen, dass wir auch bereit sind, unseren Anwalt einzuschalten. Wer kann mir hier die rechtliche Seite aufzeigen? Danke

14. März 2012 15:28
Hallo

Falls dies in der Schweiz passiert ist, gilt eigentlich: der angeleinte Hund ist nicht schuld, da er unter Aufsicht war. Der freilaufende Hund ist in diesem Fall nicht richtig beaufsichtigt worden und ist daher "selber schuld", wenn er gebissen wird. Natürlich ist das menschliche Empfinden so, dass der grosse Hund schuld sein muss, da er ja körperlich überlegen ist. Dies stimmt aber eben rechtlich nicht.

In Deutschland kenne ich das Gesetz nicht, würde aber von etwas Ähnlichem ausgehen.

Ich hatte vor ca. 15 Jahren ein ähnliches Erlebnis, als meine Schäferhündin angeleint war und ein Yorkshire-Terrier um die Ecke schoss und ihr sozusagen direkt ins Maul sprang. Da ich in einem Angestelltenverhältnis mit der Besitzerin des Hundes war, hat meine Haftpflichtversicherung "dem Frieden zuliebe" die Tierarztrechnungen bezahlt, aber klar darauf hingewiesen, dass ich eigentlich im Recht war.

Liebe Grüsse

Anita

19. März 2012 15:18
Das ist ja eine Frechheit. Mehr machen als den eigenen Hund an der Leine zu haben kann man doch wirklich nicht mehr machen. Ich bin auch der Meinung, dass wenn der andere Hundebesitzer seinen Hund frei lässt und er einen anderen angreift, dass er dann schult ist, auch wenn er später zum "Opfer" wird.
Eine Expertenmeinung währe hier mal interessant.

25. März 2012 21:25
Hallo,

in Deutschland ist es auch so, dass der angeleinte Hund nicht Schuld hat.

Der Tierarzt hat den Hund des anderen Halters behandelt - also würde ich mal laienhaft meinen, dass die Rechnung dann natürlich auch an den geht. Es gibt meiner Meinung nach absolut keine rechtliche Grundlage, nach der du die Rechnung bezahlen müsstest.

Was das Gerede angeht: Es gibt leichtgläubige Leute, die einfach nur lästern wollen und welche, die auch etwas mitdenken.

Bei der ersten Gruppe werden sich Gerüchte festsetzen, da wirst du gar nichts dran verändern können. Lass sie doch reden. Die werden dir vermutlich mit deinem Killerhund aus dem Weg gehen und wenn sie die nächste Story haben, über die sie sich aufregen können, ist dein Killerhund eh vergessen.

Die andere Gruppe wird merken, dass ihnen jemand gegenüber steht, der zum Dramatisieren neigt, falls der andere Hundehalter solche Geschichten verbreiten sollte. Aber wenn der das Gerücht in Umlauf bringt, dass dein Hund schon andere Hunde tot gebissen haben soll - dann merkt doch auch der Dämlichste unter den Hundehaltern, dass das nicht stimmen kann, weil er seinen eigenen Hund quicklebendig an der Leine hat.

Ich würde ganz normal weiter spazieren gehen und lediglich die Tierarztrechnung nicht bezahlen.

Viele Grüße
Anila

10. Juli 2012 11:48
Mich würde ja mal interessieren wie es nun weiter ging?

07. August 2012 12:06
Mich ebenfalls!

Habt ihr das "außergerichtlich" lösen können?

Brauchst du noch immer Rat oder heißt es inzwischen bei euch Friede, Freude, Hundekuchen weil sich der andere Hundebesitzer entschuldigt hat?