Hallo,
Artikel aus "Rheinische Post" vom 9.05.00
Hundehalter kommen an die Leine;
der geplante Führerschein gilt nicht nur für Pitbulls, Rottweiler und
Staffordshire
.....
* wer einen Hund besitzt, der mind. 40 cm hoch und 20 kg schwer werden
kann, braucht vom TA einen Sachkunde-Nachweis ("Hundehalter-Führerschein"
*wer wegen gemeingefährlicher Straftaten, wiederholter Straftaten in
betrunkenem Zustand, Rauschgift oder illegalen Waffenbesitzes aufgefallen ist, bekommt die Bescheinigung NICHT. Der TA muss die entsprechende Auskunft über das Bundeszentralregister einholen
* der Nachweis über eine ausreichend hohe Haftpflichtversicherung sowie
über gezahlte Hundesteuer ist beizubringen
*ist alles in Ordnung und kennt der TA Hund und Halter, kann die Bescheinigung erteilt werden. Handelt es sich um einen fremden Besucher, muss der TA anhand von Fragen ermitteln, ob dieser die nötige Sachkenntnis besitzt. Auch muss er sich - notfalls
durch Inspektion vor Ort - von der artgerechten Tierhaltung überzeugen
* wie hoch die TA-Gebühren ausfallen, ist noch unklar.
Fest steht: wer gegen die Verordnung verstösst, kann mit Strafen bis zu
DM 1000,-- belangt werden
Weitere Kosten kommen auf den Tierfreund noch von anderer Seite zu:
Die Kommunen sollen für grosse bzw. gefährliche Hunde die Steuern anheben können....
Viele Grüsse, Heike & Labs