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Steuerpflicht ab welchem Hundealter?!

geschrieben von Enrico(YCH) 
Steuerpflicht ab welchem Hundealter?!
19. Juni 2000 15:55

Gibt es eine einheitliche Richtlinie/Verordnung, ab welchem Alter man einen Hund bei der Stadt anmelden muß?

Mir ist bekannt, daß die meisten Städte üblicherweise dies erst ab dem 1. Lebensjahr verlangen.


19. Juni 2000 20:30

Hey Enrico,

bei uns ist es so, dass man den Hund direkt anmelden muss, wenn man ein halbes Jahr wartet, muss man "Strafe" zahlen.

Viele Grüsse
Bianca und Jill

19. Juni 2000 20:38

hallo Bianco & Jill

mit dem Jahr meine ich, wenn der Hund 1 Jahr alt ist.
in Leipzig zum beispiel muß man den hund auch gleich anmelden, aber die Steuerpflicht beginnt ab einem hundealter von 3 monaten.
gibt es hier eine einheitliche regelung?

19. Juni 2000 20:42

Hallo Enrico,

das weiss ich leider nicht. Ich weiss nur, dass wir eben Strafe zahlen mussten, weil wir den Hund erst 1/2 Jahr nach Erhalt (da war er 8 Wochen!) nicht sofort angemeldet hatten. Ich war nämlich auch der Meinung, dass das noch Zeit hätte.

Also, am Besten direkt anmelden und abwarten. Da ist man immer auf der sicheren Seite und es flattert sicherlich bald eine Rechnung ins Haus!

Viele Grüsse
Bianca und Jill

20. Juni 2000 05:56

: hallo Enrico!
:
: mit dem Jahr meine ich, wenn der Hund 1 Jahr alt ist.
: in Leipzig zum beispiel muß man den hund auch gleich anmelden, aber die Steuerpflicht beginnt ab einem hundealter von 3 monaten.
: gibt es hier eine einheitliche regelung?
:confused smileyo ist es in unserer Gemeinde auch (Lahstedt bei Peine). Allerdings sind Steuerermäßigungen unterschiedlich gehandhabt. Z.B. bekommst Du in manchen Städten Steuerermäßigung, wenn der Hund die SchH1 abgelegt hat. Du mußt ihn dann, wenn Du die Steuerermäßigung in Anspruch nimmst, der Stadt/Gemeinde für Einsätze zur Verfügung stellen, wenn "Not am Hund" ist. Außerdem gibt es auch die Möglichkeit, einen Zwinger mit x Stammhunden anzumelden (gewisse Auflagen). Leider fällt das in unserer Gemeinde weg, 1. Hund 100,- DM, 2. Hund 150,- DM, jeder weitere 200,- DM. Keine Ermäßigungen. Die Steuerhöhe ist auch in den Städten/Gemeinden unterschiedlich (Kommunalrecht).Und dann wundert man sich, weshalb nicht mehr Leute mehr als einen Hund haben und die Tierheime voll sind.
Viele Grüße, Andrea

25. Juli 2000 11:02

: Gibt es eine einheitliche Richtlinie/Verordnung, ab welchem Alter man einen Hund bei der Stadt anmelden muß?
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: Mir ist bekannt, daß die meisten Städte üblicherweise dies erst ab dem 1. Lebensjahr verlangen.
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