: hallo Enrico!
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: mit dem Jahr meine ich, wenn der Hund 1 Jahr alt ist.
: in Leipzig zum beispiel muß man den hund auch gleich anmelden, aber die Steuerpflicht beginnt ab einem hundealter von 3 monaten.
: gibt es hier eine einheitliche regelung?
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o ist es in unserer Gemeinde auch (Lahstedt bei Peine). Allerdings sind Steuerermäßigungen unterschiedlich gehandhabt. Z.B. bekommst Du in manchen Städten Steuerermäßigung, wenn der Hund die SchH1 abgelegt hat. Du mußt ihn dann, wenn Du die Steuerermäßigung in Anspruch nimmst, der Stadt/Gemeinde für Einsätze zur Verfügung stellen, wenn "Not am Hund" ist. Außerdem gibt es auch die Möglichkeit, einen Zwinger mit x Stammhunden anzumelden (gewisse Auflagen). Leider fällt das in unserer Gemeinde weg, 1. Hund 100,- DM, 2. Hund 150,- DM, jeder weitere 200,- DM. Keine Ermäßigungen. Die Steuerhöhe ist auch in den Städten/Gemeinden unterschiedlich (Kommunalrecht).Und dann wundert man sich, weshalb nicht mehr Leute mehr als einen Hund haben und die Tierheime voll sind.
Viele Grüße, Andrea