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Gerichtl. Streitwert für Hundehaltung

geschrieben von andreas(YCH) 
Gerichtl. Streitwert für Hundehaltung
18. Juli 2000 11:11

Für den Fall, dass sich derzeit jemand im Hinblick auf seine Hundehaltung in der Mietwohnung im Streit befindet:

Beim Kramen in meine Unterlagen ist mir wieder eine Entscheidung des Landgerichts Wiesbaden in die Hände gefallen, das den sog. Streitwert für die Hundehaltung mit DM 2.000.- festgelegt. Wichtig ist der Streitwert, weil erst ab einem Streitwert von 1.500.- DM die Möglichkeit für eine Berufung besteht. Wird der Streitwert niedriger festgesetzt, kann der Richter am Amtsgericht in erster und damit letzter Instanz im Grunde entscheiden, wie er möchte, da das Urteil nicht angefochten werden kann.

Wer Bedarf und/oder Interesse an der Entscheidung hat, kann mich gerne direkt anmailen und mir seine Faxnummer durchgeben, ich schicke den Leitsatz dann durch.

Viele Grüße,

andreas

19. Juli 2000 06:47

Hallo! mach mal, schick mir das mal zu. wär echt nett.
Email: phelia22@web.de
Danke Grüße Corina

19. Juli 2000 12:23

Hallo Corina,

Deine email-adresse konnte ich nicht erreichen, kam mit Fehlermeldung zurück. Nachfolgend nun hier die Entscheidung des Landgerichts Wiesbaden.

"Das Interesse des Mieters an der Haltung eines Haustieres -hier ein
Rottweiler-Hund- ist mit DM 2.000.- zu bewerten. Wertbestimmend gemäß § 3 ZPO ist die zu schätzende Beeinträchtigung, die mit der begehrten Maßnahme beseitigt werden soll, aber andererseits auch die Besonderheiten im Umgang mit der emotionalen Verbundenheit zwischen Mensch und Tier, die durch das Unterlassungsbegehren betroffen wird, so dass ein Streitwert von DM 2.000.- für angemessen, aber auch ausreichend, anzusehen ist." (Beschluß des LG Wiesbaden vom 21.07.1994 -Az. 1 T 46/94-)

Viele Grüße,

andreas