Für den Fall, dass sich derzeit jemand im Hinblick auf seine Hundehaltung in der Mietwohnung im Streit befindet:
Beim Kramen in meine Unterlagen ist mir wieder eine Entscheidung des Landgerichts Wiesbaden in die Hände gefallen, das den sog. Streitwert für die Hundehaltung mit DM 2.000.- festgelegt. Wichtig ist der Streitwert, weil erst ab einem Streitwert von 1.500.- DM die Möglichkeit für eine Berufung besteht. Wird der Streitwert niedriger festgesetzt, kann der Richter am Amtsgericht in erster und damit letzter Instanz im Grunde entscheiden, wie er möchte, da das Urteil nicht angefochten werden kann.
Wer Bedarf und/oder Interesse an der Entscheidung hat, kann mich gerne direkt anmailen und mir seine Faxnummer durchgeben, ich schicke den Leitsatz dann durch.
Viele Grüße,
andreas