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Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Hundeverordnungen sind ein leidiges Thema und bieten immer wieder Grund zu Streit und Verunsicherung. Längst haben Politiker und Behörden den Hundehalter im Visier und wer sich nicht gut informiert und über die aktuelle Rechtslage informiert, kann sich im Zweifelsfall auch nicht wehren. Hier ist die Rubrik für alle Diskussionen rund um die Hundegesetze.  
Hundesteuer für Zweithund
13. März 2001 13:46

Hallo Jutta,

: Das ist doch echt eien Frechheit, fast 300,- DM für einen Hund ? Da kann sich der Otto-Normalverbracuher wirklich nur einen Hund anschaffen. In welchem Bundesland ist das so hoch ?

Den Städten und Gemeinden obliegt es, die Höhe dieser Steuer festzusetzen; sie ist auch wirklich eine Luxussteuer. Wir wohnen in Essen (NRW); und rechnen mal weiter: zwei Hunde kosten 670 DM im Jahr und für drei Hunde würdest du fast 1.200 DM im Jahr zahlen. Toll, nicht
war?

Viele Grüße
Flocke

:
: : Wegen der Versicherung kannst du dich ja mal unverbindlich bei den Versicherungen anfragen; die Darmstädter ist hier relativ preisgünstig, ein zweiter Hund kann dort auch billiger versichert werden. Du kannst natürlich auch den zweiten Hund über deine Mutter anmelden, dann läuft z.B. die Versicherung auf ihren Namen; wer die Rechnung bezahlt, ist der Versicherung eigentlich egal. Jedenfalls besteht bei unseren Hunden auch Versicherungsschutz, wenn andere Personen mit denen spazieren gehen würden.
:
: So ist es bei uns auch. Muß mich mal erkundigen, wenn es so weit ist.
: ist dann ein Rechenexempel, ob mehr Hundesteuer und weniger Versicherung oder umgekehrt.
: :
: : Viele Grüße
: Jutta + Ouzo , doch kein Luxushund mit nur 100,- DM Steuer im Jahr
: :
:

13. März 2001 13:54

Hi !
In Berlin - tja, auch in der Großstadt kann man direkt am Wald wohnen :-)). Ist übrigens ein riesengroßes Gebiet, kannste an einem Tag nicht durchlaufen, und verschiedene Badeseen gibt es auch. Ist alles Hundeauslaufgebiet, und der eine große See ist sogar extra als Hundebadesee ausgewiesen !! Der Wald ist so groß, daß man auch ganz alleine herumlaufen kann, wenn man das mag, ohne viele andere Menschen zu treffen. Das ist dann doch etwas Hundesteuer mehr wert, oder ? Nein, nur ein Scherz, ich finde es schon ziemlich teuer hier. Trotzdem - ich glaube schon, daß es den Hunden hier besser geht als so manchem "Landhund", wo man die Felder der Bauern kaum betreten darf. Ach ja, Felder haben wir auch, von mir aus 15 Minuten mit dem Auto. Aber das gehört nicht wirklich zum Thema *gg*
Liebe Grüße, Amelie

14. März 2001 11:53

: Kannst Du aber umgehen, wenn Du z.B. den 2. Hund auf den Namen Deines Freundes, Mutters usw. anmeldest. Allerdings müssen diejenigen dann auch rechtlich dafür haften. Nicht ärgern, nützt leider nichts. Viele G

Hallo,

das klappt bei uns z.B. nicht, denn hier geht es danach, wie viele Hunde in einem Haushalt leben.

Anette


14. März 2001 12:13

Hallo!
Stimmt, da könntest Du recht haben. Bei uns würde es gehen, weil ich nicht bei meinen Eltern gemeldet bin, mein Freund (der dann den 2.Hund übernehmen würde) ist wiederum nicht bei mir gemeldet. Aber vielleicht wird das auch je nach Region unterschiedlich gehandhabt, woher kommst Du ? Ist doch echt furchtbar, dieses Gesetzes- und VO-Chaos :-((
Viele Grüße, Amelie

14. März 2001 12:17

: Hallo!
: Stimmt, da könntest Du recht haben. Bei uns würde es gehen, weil ich nicht bei meinen Eltern gemeldet bin, mein Freund (der dann den 2.Hund übernehmen würde) ist wiederum nicht bei mir gemeldet. Aber vielleicht wird das auch je nach Region unterschiedlich gehandhabt,

Hallo ,

es ist so, dass der 2. Hund nur von jemandem angemeldet werden kann, der nicht in der gleichen Hausgemeinschaft wohnt.

Wohnst du im gleichen Mehrfamilienhaus wie der Freund, würde es gehen. Es geht aber nicht, dass ein Hund auf den Mann, der nächste auf die Frau und der dritte auf das Kind angemeldet wird ;-((
So wurde es mir auf dem Amt erklärt. Da meine Mutter ein Haus weiter wohnt, würde bei uns die Mutter in Frage kommen.

Ich denke auch, dass dieses Gesetzt in dieser Form bundesweit gültig ist.

Jutta + Ouzo




14. März 2001 12:35

Hallo Jutta,

: Ich denke auch, dass dieses Gesetzt in dieser Form bundesweit
: gültig ist.

Wie es in den anderen Bundesländern aussieht, weiß ich nicht, bei uns gab es bis Dezember 1998 das hessische Hundesteuergesetz, nach welchem sich die Gemeinden zu richten hatten. Demnach waren sie verpflichtet, Hundesteuer zu verlangen (eine Gemeinde konnte nicht sagen, wir nehmen keine Hundesteuer), die Ermäßigungen waren festgelegt (z.B. "Zwingersteuer" für Züchter usw.); ich weiß aber auch, daß in anderen Bundesländern einige Gemeinden damals die Hundesteuer schon abgeschafft hatten, also dürfte es demnach in einigen Bundesländern damals schon keine Länderverordnung gegeben haben.

Seit Januar 1999 kochen die Städte und Gemeinden ihr eigenes Süppchen, jeder kann die Steuer so gestalten, wie er das möchte, mit dem Ergebnis, daß Ermäßigungen so gut wie abgeschafft worden sind, in unserer Gemeinde z.B. werden Hunde begünstigt, die "dem SCHUTZ von Herden (*grins* gibt bei uns auch Unmengen von Wölfen und Bären, vor allem Letztere, Erdbären, Blaubären, Heidelbären...) dienen" , sofern sie nicht zu Kategorie-1- und -2- Hunden zählen und dem Tierschutzgesetz entsprechend gehalten werden. Jeder kann in Bezug auf die Hundesteuer machen was er will, nur abgeschaft haben sie wenige Städte und Gemeinden. Ein einheitliches Hundesteuergesetz, davon sind wir weiter entfernt als früher...

Viele Grüße

Antje