Hallo Jutta,
: Ich denke auch, dass dieses Gesetzt in dieser Form bundesweit
: gültig ist.
Wie es in den anderen Bundesländern aussieht, weiß ich nicht, bei uns gab es bis Dezember 1998 das hessische Hundesteuergesetz, nach welchem sich die Gemeinden zu richten hatten. Demnach waren sie verpflichtet, Hundesteuer zu verlangen (eine Gemeinde konnte nicht sagen, wir nehmen keine Hundesteuer), die Ermäßigungen waren festgelegt (z.B. "Zwingersteuer" für Züchter usw.); ich weiß aber auch, daß in anderen Bundesländern einige Gemeinden damals die Hundesteuer schon abgeschafft hatten, also dürfte es demnach in einigen Bundesländern damals schon keine Länderverordnung gegeben haben.
Seit Januar 1999 kochen die Städte und Gemeinden ihr eigenes Süppchen, jeder kann die Steuer so gestalten, wie er das möchte, mit dem Ergebnis, daß Ermäßigungen so gut wie abgeschafft worden sind, in unserer Gemeinde z.B. werden Hunde begünstigt, die "dem SCHUTZ von Herden (*grins* gibt bei uns auch Unmengen von Wölfen und Bären, vor allem Letztere, Erdbären, Blaubären, Heidelbären...) dienen" , sofern sie nicht zu Kategorie-1- und -2- Hunden zählen und dem Tierschutzgesetz entsprechend gehalten werden. Jeder kann in Bezug auf die Hundesteuer machen was er will, nur abgeschaft haben sie wenige Städte und Gemeinden. Ein einheitliches Hundesteuergesetz, davon sind wir weiter entfernt als früher...
Viele Grüße
Antje