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Auskunft über Förster/Jagdpächter

geschrieben von heidrun+C(YCH) 
Auskunft über Förster/Jagdpächter
23. März 2001 11:47

Hallo zusammen!

Nachdem ich nun innerhalb kurzer Zeit von verschiedenen Hundehaltern vor einem Jäger (oder Förster oder Jagdpächter - das wusste keiner so genau - und wo ist da eigentlich der Unterschied?) in einem bestimmten Wald- und Feldgebiet gewarnt worden bin, macht sich nun Unsicherheit bei mir breit.

Er hat angeblich schon mehrere Hund auf dem Gewissen: erschossen auf dem freien Feld, überfahren auf einem Feldweg, etc.
Auch hat er mehreren Hundehaltern mit Abschuss ihres Hundes gedroht, sollte er sie nochmals freilaufend auf den Feldwegen (nicht im Wald!) sehen.

Da ich auch öfter in dieser Gegend unterwegs bin, habe ich nun schon etwas Sorge, dass mir der Kerl krumm kommt, denn auch ich lasse meine Hündin tagsüber auf den Feldwegen frei laufen und sehe keinen Grund, warum ich das nicht tun sollte.
Es handelt sich bei diesem Gebiet um rein landwirtschaftlich genutzte Äcker (Mais-, Weizen-, Rübenfelder) mit einigen Obstwiesen dazwischen - das Ganze allerdings teilweise am Waldrand gelegen.
Jeder zweite Feldweg ist geteert, die Gegend ist am Wochenende voll mit Schönwetterspaziergängern, der nahegelegene Reitverein nutzt die Wege ebenfalls. Wild ist mir dort (tagsüber) noch nie begegnet in dem 3/4 Jahr, in dem wir nun hier wohnen.

Ich möchte mich nicht durch Gerüchte und Geschichten anderer panisch machen lassen - aber ein bisschen besorgt bin jetzt ich schon. Zumal der "Herr" wohl auch bereits (folgenlos) angezeigt wurde.

Wo kann ich mich über die Anleinpflicht in den entsprechenden Gebieten erkundigen?
Kann ich irgendwo erfahren, wer Pächter oder Jäger (oder was auch immer) in den für mich interessanten Gebieten ist?
Und welche Rechte er tatsächlich hat? Es kann ja wohl kaum sein, dass er einen Hund erschiessen darf, nur weil dieser unangeleint läuft?!

Wie begegnet man solchen Menschen denn am besten? Einschüchtern lass' ich mich nicht, wenn ich weiss, was erlaubt ist und was nicht - aber man muss ja nix provozieren.

Wäre schön, wenn Ihr mir mit Euren Erfahrungen/Eurem Wissen weiterhelfen könntet - danke schonmal vorab!

Viele Grüsse
heidrun+C

23. März 2001 11:57

: Hallo zusammen!

: Nachdem ich nun innerhalb kurzer Zeit von verschiedenen Hundehaltern
: vor einem Jäger (oder Förster oder Jagdpächter - das wusste keiner so
: genau - und wo ist da eigentlich der Unterschied?)

Der Jäger hat eine Prüfung zum Führen einer Waffe und Jagdberechtigung abgelegt (so wie den Führerschein machen). Der Förster ist Staatsbediensteter und ist für einen Wald-Wiesen-Felder-Bereich zuständig. Der Jagdpächter hat diesen Bereich gepachtet.

Viele Grüße
Cordula & Courtney

23. März 2001 12:14

Hallo Heidrun,

immer ärgerlich solche schwarzen Schafe...brummel...nunja, erkundige Dich doch mal beim zuständigen Forstamt, bei uns ist es im Landratsamt...die können Dir genau sagen, was bei Euch gilt und was nicht. Aber Hunde überfahren oder abknallen oder auch nur damit drohen - ist so ohne weiteres nicht, bloß versuch mal zu beweisen, dass er das gesagt hat :-(

viele Grüße
Anke, selber in grün + Rico

P.S. bei uns dürfen die Hunde sogar im Wald auf den Wegen ohne Leine laufen, solange sie nicht jagen und selbst wenn sie es tun, werden sie nicht erschossen, sondern der Halter verwarnt...

23. März 2001 12:18

Hallo Heidrun,

: Es handelt sich bei diesem Gebiet um rein landwirtschaftlich genutzte Äcker (Mais-, Weizen-, Rübenfelder) mit einigen Obstwiesen dazwischen - das Ganze allerdings teilweise am Waldrand gelegen.
: Jeder zweite Feldweg ist geteert, die Gegend ist am Wochenende voll mit Schönwetterspaziergängern, der nahegelegene Reitverein nutzt die Wege ebenfalls. Wild ist mir dort (tagsüber) noch nie begegnet in dem 3/4 Jahr, in dem wir nun hier wohnen.

Auszug aus Gesetz über die Ordnung in Feld und Forst
(Feld- und Forstordnungsgesetz - FFOG)
Erster Abschnitt
Betreten der freien Landschaft
Absatz (5) In der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli (Brut- und Setzzeit) dürfen Hunde im Wald und in der freien Landschaft nur an der
Leine geführt werden. Dies gilt nicht für Hunde, die zur befugten Jagdausübung oder von der Polizei als Diensthunde verwendet
werden. § 34 bleibt unberührt.

Das ganze Gesetzt kannst du unter unten angegebenem Link nachlesen.

: Wo kann ich mich über die Anleinpflicht in den entsprechenden Gebieten erkundigen?

Normalerweise beim Förster. Wäre aber hier glaube ich nicht angebracht. Versuchs mal beim Ordnungsamt.

: Kann ich irgendwo erfahren, wer Pächter oder Jäger (oder was auch immer) in den für mich interessanten Gebieten ist?

Bei der unteren Jagdbehörde, beim Förster. Frag mal einen Bauern aus dem Gebiet. Meistens wissen die, wer der Pächter ist.

: Und welche Rechte er tatsächlich hat? Es kann ja wohl kaum sein, dass er einen Hund erschiessen darf, nur weil dieser unangeleint läuft?!

Auszug aus einer Stellungnahme eines Kreisjägermeisters:
Die Erschießung sei selbst bei wildernden Hunden "nur im äußersten Falle" erlaubt. Vorher müsse versucht werden, den Hund einzufangen. Jäger seien schließlich auch Tierschützer und müssten auch beim Hund
"unnötiges Leid vermeiden".

Viele Grüße
Cordula & Courtney

23. März 2001 12:20

Hallo Heidrun,
: Es handelt sich bei diesem Gebiet um rein landwirtschaftlich genutzte Äcker (Mais-, Weizen-, Rübenfelder) mit einigen Obstwiesen dazwischen - das Ganze allerdings teilweise am Waldrand gelegen.

Auch diese Bereiche gehören mit zu einer Jagdpacht, obwohl sie im Eigentum eines anderen Stehen (meistens den Bauern).

Cordula & Courtney

23. März 2001 13:22

Hallo Heidrun,

- Vorab: Das geringe Wissen, das ich auf diesem Gebiet habe, bezieht sich nur auf Deutschland, in anderen Staaten mag dies ganz anders aussehen -

Zunächst einmal ist für das, was ein Jäger darf ( oder auch nicht) das jeweilige Jagdgesetz zuständig. Dieses ist ein Landesgesetz und von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Meines Wissens nach schreibt keines des jeweiligen Jagdgesetze einen generellen Leinenzwang vor. In einigen Bundesländern (Sachsen?) gilt aber während bestimmter Monate ein solcher.
Desweiteren besteht die Möglchkeit, dass die jeweilige Gemeinde für ihr Gebiet einen Leinenzwang erlassen hat. Dies ist dann aber unabhängig vom jeweiligen Jagdgesetz.
Auf alle Fälle hat bei Verstössen gegen einen möglichen Leinenzwang der Jäger nicht das Recht, ein freilaufendes Tier zu töten! Dies darf er beispielsweise in Hessen nur dann, wenn ein Hund:
- sich außerhalb der Kontrolle seines Halters befindet
- sich der Hund 600m außerhalb einer geschlossenen Ortschaft befindet
- und der Hund gerade erkennbar Wild hetzt (Also "Spazierengehen" im Wald ist auch noch kein ausreichender Grund).
Was ein Jäger, wie jeder andere Bürger auch, natürlich machen kann, ist Anzeige wegen Verstoss gegen das Jagdgesetz, bzw. die Gemeindeverordnung zu erstatten.

Ich möchte auch noch auf einen weiteren Punkt hinweisen:
Der Jäger hat in seinem Revier lediglich das Jagdrecht gepachtet. Dies bedeutet, dass er außer dem Recht zur Jagd keine weiteren Rechte geltend machen kann und auch keinerlei eigene Auflagen und Vorschriften machen kann! Dein eigenes, verbrieftes Recht ist es jedoch, Wald und Wiesen als Erholungsgebiet zu nutzen und Dich darin aufzuhalten...

Viele Grüße
Holger mit Ajax & Danessa