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Leinenzwang an der Strasse?

geschrieben von Christina(YCH) 
Leinenzwang an der Strasse?
04. März 2002 13:19

Hallo!
Ich habe eine Frage bezüglich Leinenzwang an der Strasse. Mir ist es schon öfters passiert, dass ich mit meinem Hund auf dem Gehsteig gelaufen bin und ein anderer Hund einfach quer über die Strasse zu meinem Hunde gerannt kam. Ich habe meinen Hund an der Strasse immer an der Leine, weil ich genau weiss, dass er auch einfach drauf los rennen würde, wenn er was interessantes auf der anderen Strassenseite sieht. Gerade letztes mal, lief ein Ehepaar mit ihrem Labrador-Rüden auf der einen Strassenseite, der Hund war nicht an der Leine. Der Labbi sah meinen Hund und kam volles Karacho auf unsere Strassenseite gestürmt und beschnüffelte meinen Hund. Ehrlich gesagt ärgert mich das, weil:
1. wenn ein Autofahrer nicht schnell genug reagiert ist der Hund tot
2. Wenn der Hund einem Radfahrer den Weg schneidet und der versucht dem Hund auszuweichen und fällt vor ein Auto kann er sterben oder sein ganzes Leben querschnittsgelämt sein
3. Es können auch schwere Auffahrunfälle passieren
usw.
Ich finde das ziemlich unnötig. Ein Hund der nicht gehorcht gehört an einer (vielbefahrenen)Strasse einfach an die Leine. Gibt es in Österreich ein Gesetz, dass Leinenzwang an der Strasse vorschreibt, wenn der Hund schlecht gehorcht?

mfg
Christina


04. März 2002 21:27

Hi: Christina!

Gibt es nicht bei Euch auch eine Art Ordnungsamt, bei dem Du nachfragen kannst? Bei uns ist gerade auf dem Fußweg das unangeleinte Laufen erlaubt, auf jeder Grünfläche!! jedoch muss der Hund an einer 1,5 m langen Leine sein (nicht länger!). Frag mich nicht warum, ich finde es - wie Du - schwachsinnig u. gefährlich! LG Gabriela2
:


05. März 2002 07:06

Hallo Christina

Generell gibt es nur die Bestimmung, daß jeder Hundehalter seinen Hund so zu verwahren hat, daß Dritte nicht durch ihn zu Schaden kommen können.
Spezielle Bestimmungen findest Du im Polizeistrafgesetz für das jeweilige Bundesland. Du kannst Dich auch auf dem zuständigen Gemeindeamt (bzw. die zuständige BH) informieren, das für die Ausführungsbestimmungen zuständig ist.
An sich sollte einem aber der gesunde Menschenverstand, soweit vorhanden sagen, daß ein Hund an einer stark befahrenen Straße an die Leine gehört.

Liebe Grüße

Elke