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Versicherung zahlt nicht

geschrieben von Andrea(YCH) 
Versicherung zahlt nicht
26. April 2002 13:57

Hallo,

ich bräuchte mal dringend einen Rat.

Vor einigen Wochen war mein Freund mit unseren Hunden unterwegs. Er traf nach einer Weile auf mehrere Kids (etwa 12-14 Jahre), die eine Golden-Labbi-Mix-Hündin bei sich hatten. Alle drei Hunde waren also abgeleint. Meine ältere Hündin, Joy, und die andere Hündin liefen aufeinander zu. Mein Freund sagte noch, es wäre in Ordnung, unsere Hunde sind verträglich. Der eine Junge (wie sich später rausstellte der Sohn der Hundehalterin) meinte, seine Hündin wäre nicht so recht verträglich. Die stürzte sich auch gleich auf unsere Hündin, mein Freund meinte, sie hätte nicht mal geschnüffelt. Es kam also zu einer Beisserei, d.h. die Golden-Mix-Hündin verbiss sich in unserer. Joy quitschte ziemlich und versuchte zu entkommen. Mein Freund mußte schließlich dazwischen gehen, weil sie nicht von ihr abließ. Um es kurz zu fassen, der Junge gab meinem Freund seine Adresse, erwähnte noch, daß seine Hündin keine anderen Hunde mehr mag, seit sie selbst mal von einer Dogge übel zugerichtet worden wäre usw. Wir mußten mehrere Male zum Tierarzt, Joy wurde unter Narkose genäht. Die Tierarztkosten belaufen sich auf 160 €, dazu kommen Fahrtkosten und Zeitaufwand. Alles in allem 273 €. Wir und auch die andere Hundehalterin haben den "Schaden" ihrer Versicherung gemeldet.

Heute haben wir nun einen Brief erhalten. Dort steht, daß die Versicherung nur bereit wäre 50% der Kosten zu ersetzen, da die Hunde ja miteinander gespielt hätten(!!!) und beide Hunde nicht angeleint gewesen wären! Außerdem wollen sie die Originalrechnung vom Tierarzt, mit der Kopie geben sie sich anscheinend nicht zufrieden!?? Desweiteren wollen sie eine "nachvollziehbare Fahrtkostenaufstellung". Die hatte mein Freund allerdings mit seinem Onkel aufgestellt, der bei einer Versicherung tätig ist. Ich habe mittlerweile bei der Versicherung angerufen und der Dame am Telefon erklärt, wie die ganze Sache wirklich war und daß unser Hund grundsätzlich nicht mit anderen Hunden spielt! Und ich habe ihr auch gesagt, daß wir Rechtschutz haben und es evtl. drauf ankommen lassen. Sie hatte den Fall allerdings nicht selbst bearbeitet und wollte das alles an ihre Kollegin weitergeben, die mich angeblich nächste Woche zurückruft.

Wer hatte mit seinem Hund schon mal einen ähnlichen Fall oder kennt sich damit ein wenig aus? Ist es wirklich von Bedeutung, daß beide Hunde nicht an der Leine waren oder ist nicht viel mehr ausschlaggebend, welcher Hund gebissen hat? Warum reicht der Versicherung nicht die Kopie der Tierarztrechnung?

Würde mich über Antworten freuen!

Viele Grüße, Andrea


26. April 2002 16:41

Hallo,
in der Schweiz ist(war) es so, wenn gebissener Hund nicht an der Leine, wird nur 50% bezahlt, da Aufsichtspflicht verletzt, also 50% Schuld (sind halt Rechtsverdreher, keine Kynologen und wissen nicht, dass Hunde im Freilauf in der Regel verträglicher sind)
Die beste Ausgangslage bei einer Beisserei ist die, wenn der gebissene an der Leine und der beissende frei ist.
Gruss
Marianne


26. April 2002 22:03

Hallo Andrea,

ich denke, daß es korrekt von der Versicherung ist, nur 50 % zu zahlen. Da von einem unangeleinten Hund immer auch eine "Gefährdung" ausgeht, hat der Hundehalter in solchen Fällen die Hälfte des Risikos zu tragen, da auch nicht immer regulär davon ausgegangen werden kann, welcher Hund mit der Keilerei angefangen hat (auch wenn es sich in Deinem Fall anders verhält).
Die Versicherung wünscht das Original der Rechnung, da mit Kopien viel Schindluder (Fälschungen) getrieben werden können. Das ist schon so in Ordnung.

Ich hoffe, daß die Narben verheilt sind und wünsche alles Gute.

Gruß
Micky und Duffy

27. April 2002 01:58

Servus Andrea,
ich habe schon von vielen ähnlichen Vorfällen gehört, bei denen die Versicherung nur einen Teilbetrag zahlte. Begründung war jeweils ähnlich, aufgrund des gegenseitigen unangeleinten Zusammentreffens kann nicht mehr eindeutig von Schuld und Unschuld gesprochen werden. Jedoch wurden dabei jeweils nur die TA-Kosten veranschlagt, bisher kannte ich noch niemanden, der Fahrtkosten und Zeitaufwand ebenfalls in Rechnung stellte.
In den jeweiligen Fällen haben die Besitzer des "schuldigen" Hundes den Rest bezahlt. Jedoch war das deren freiwillige Entscheidung, weil sie sich eben schuldig fühlten. Sie fanden es jeweils berechtigt, für die TA -Kosten aufzukommen. Ich weiß allerdings nicht, ob sie auch Fahrtkosten und Zeitaufwand gezahlt hätten.
Natürlich ist es nicht klasse, was dort vorgefallen ist. Man sollte auf alle Fälle daraus lernen, dass man zum Beispiel seine Hunde nur zu anderen Hunden lässt, wenn man vorher mit dem Besitzer die Verträglichkeit abklärt. Ist das nicht möglich, ruf deine Hunde zu dir und leine sie an. Zumindest ist dann die Rechtslage geklärt smiling smiley. Oft kann man auch schon an der Körperhaltung des näherkommenden Hundes erkennen, ob er auf Stunk und Provokation aus ist oder spielen möchte. Wenn du dir unsicher bist, greif zum Boden und schmeiß dem Hund eine Hand voll Erde ins Gesicht.
Fordere doch die Besitzerin des Retrievers auf, den Restbetrag zu zahlen. Schließlich hat ihr Hund angegriffen. Notfalls kannst du ihr mit Rechtsaufwand drohen. Ob sich der Schritt dann wirklich lohnt, müsst ihr entscheiden. Mir wäre das zu hektisch für 100 Euro Zeitaufwand und Benzin. Schließlich kostet dich die Rechtsfrage auch wieder Zeit und Benzin, das dir keiner bezahlt.
Aber schön, dass dein Hund keinen bleibenden Schaden davongetragen hat, hat er doch nicht, oder?
Das mit der Originalrechnung hat was mit der Steuer zu tun. Da die Versicherung ja diese bezahlt, muss das Original in den Steuerunterlagen erscheinen. Auch damit dieselbe Rechnung nicht aus Versehen zweimal in Steuerunterlagen auftaucht.
Mina

27. April 2002 10:48

: Hallo Andrea,

ich versteh eigentlich Dein Problem nicht (ich arbeite bei einer Versicherung - und ich habe einen Hund ;-))?!

Wo liegt jetzt eigentlich der Punkt??? 50% Kostenübernahme ist völlig ok, mehr würde ich auch nicht regulieren, denn beide Hunde waren unangeleint und im Prinzip kann man kaum nachvollziehen wer aufgrund welcher Aktionen angefangen hat zuzubeißen.

Dass der Versicherer ZU RECHT die Original-Rechnung haben will, ist auch völlig ok: Lies mal die Bedingungen Deiner Versicherung durch, da steht auch einiges zum Falle, dass ein Schaden eintritt (und die Bedingungen entsprechen denen der gegnerischen Versicherung)....

Abgesehen davon:
Warum willst Du die Original-Rechnung nicht rausrücken??? Du kannst doch für Dich eine Kopie einbehalten....
Warum die gegnerische Versicherung darauf besteht? Ich denke mal, dass sie eine Doppelregulierung (durch eine evtl. bestehende Tierkrankenversicherung) vermeiden wollen - und wie gesagt, das ist deren gutes Recht.

Sicher kannst Du jetzt auf stur stellen und sagen, Du gibts die Rechnung nicht raus, dann wartest Du halt ewig auf Dein Geld - ich wäre da etwas kooperativer. Das selbe gilt für die Fahrtkostenabrechnung: Du mußt natürlich detailliert aufschlüsseln können, wieviel Geld Du pro gefahrenen km abrechnest und wieviele km überhaupt gefahren wurden - aber auch da sehe ich kein Problem: wenn Euer Bekannter das korrekt gemacht hat, gibt es auch dabei keine Probleme - ansonsten (Abrechnung von nachweislich zu viel km) ist das schlicht Versicherungsbetrug und kann eben dann eher Euch Probleme bereiten.

Telefonier noch mal mit der Schadensachbearbeiterin und schilder den Fall erneut und vor allem, weigere Dich nicht, die Originalbelege einzureichen oder die Fahrtkosten deteilliert aufzuschlüsseln, denn damit schneidest Du Dich nur ins eigene Fleisch und dabei kann Dir auch Deine Rechtsschutzversicherung nicht helfen, denn das sind "Obliegenheiten des Versicherungsnehmers im Schadensfall" ebenfalls nachzulesen in den Versicherungsbedingungen.

Liebe Grüße,
Me & Bär

27. April 2002 12:32

Hallo Me,

: ich versteh eigentlich Dein Problem nicht (ich arbeite bei einer Versicherung - und ich habe einen Hund ;-))?!

Mein Problem liegt darin, daß mein Hund den anderen Hund definitiv nicht gebissen hat und die Besitzer des anderen Hundes von seiner Agressivität wußten und er trotzdem ohne Leine lief!

: Wo liegt jetzt eigentlich der Punkt??? 50% Kostenübernahme ist völlig ok

Sorry, für uns ist es nicht ok!

, mehr würde ich auch nicht regulieren, denn beide Hunde waren unangeleint und im Prinzip kann man kaum nachvollziehen wer aufgrund welcher Aktionen angefangen hat zuzubeißen.

Unser Hund hat nicht gebissen und der andere hat nicht einen Kratzer, deshalb braucht eigentlich auch nichts nachvollzogen werden.

:
: Warum willst Du die Original-Rechnung nicht rausrücken??? Du kannst doch für Dich eine Kopie einbehalten....

Ich habe doch gar nicht gesagt, daß ich die Originalrechung einbehalten möchte. Ich wollte nur wissen, warum die Versicherung das Original möchte.

: Warum die gegnerische Versicherung darauf besteht? Ich denke mal, dass sie eine Doppelregulierung (durch eine evtl. bestehende Tierkrankenversicherung) vermeiden wollen - und wie gesagt, das ist deren gutes Recht.

Das wußte ich nicht, drum frag ich ja! Das leuchtet mir wenigstens ein. :-)

: Telefonier noch mal mit der Schadensachbearbeiterin und schilder den Fall erneut und vor allem, weigere Dich nicht, die Originalbelege einzureichen oder die Fahrtkosten deteilliert aufzuschlüsseln, denn damit schneidest Du Dich nur ins eigene Fleisch und dabei kann Dir auch Deine Rechtsschutzversicherung nicht helfen

Das ist klar, das hatten wir auch nicht vor.

Wir werden nächste Woche auf jeden Fall nochmal mit der Versicherung sprechen. Wenn sie sich allerdings quer stellen, werden wir uns wahrscheinlich einen Anwalt nehmen.

Ich habe gestern nochmal im Archiv geschaut, da habe ich eine alte Meldung von Dir gefunden. Ich setz mal einen Link. Gilt diese Regelung nicht mehr?

Vielen Dank für Deine Antwort und nichts für ungut, mir geht es einfach ums Prinzip. Wie gesagt, die Leute wußten, daß ihre Hündin keine anderen Hunde mag und der Sohn hatte den Hund offensichtlich nicht im Griff. Hätte meine Hündin die andere provoziert, dann wäre das alles gar keine Frage.

Viele Grüße, Andrea