: Hallo Inge,
ich kann Alex nur Recht geben - Hund sollte nicht ohne Begleitung in den Garten, denn nru dann kann man zuverlässig und wirkungsvoll eingreifen und dem Bellen ein Ende setzen...
Internet-Seiten habe ich keine, aber eine Sammlung von Urteilen zum Thema....
Hierbei kommt es auf die konkrete Ausmaß der Belästigung sowie auch auf das Wohnumfeld an!
In einem reinen Wohngebiet ist eine höhere Anforderung an die "Unauffälligkeit" eines Hundes zu stellen, als in einem Gewerbegebiet (z. B.)
Nach neueren Richtersprüchen dürfen Hunde eine halbe Stunde am Tag bellen (nachts NICHT!)
OLG Köln - Urteil vom 07.06.1993 AZ: 12U40/93 und
AG Wiesbaden - AZ: 95C935/88
Wenn das Bellen überhand nimmt ist es möglich, dass dem Hund der Auslauf zu bestimmten Tageszeiten auf das Grundstück untersagt wird! So war es zum Beispiel bei einem Hund der teils bis zu 60 mal täglich ohne erkennbaren Grund zu bellen anfing - hier wurde der Auslauf im Garten zwischen 19 und 8 Uhr sowie 12 und 15 Uhr verboten
VG Stade - Urteil vom 03.08.1989 AZ: 1A188/88
Es gibt noch eine Reihe mehr Urteile - bei Interesse bitte private mail an mich: Ich kann Dir das ganze dann gerne durchmailen.
Liebe Grüße,
Me & Bär