Brut, Setz, -Zeit - kommunale Verordnung :: Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Brut, Setz, -Zeit - kommunale Verordnung

von Sven(YCH) am 10. Juni 2002 08:56

Hallo !!


Mich wuerde interessieren ob die Bedinungen zur
Brut und Setzzeit noch irgendwo anders exakter
festgelegt sind, als im Feld und Forstordnungsesetz Pa. 1 Abs. 5.
Bsp.:

(...dürfen Hunde im Wald und in der freien Landschaft nur an der Leine geführt werden...)

Was gehoert nicht zur freien Landschaft und gilt dann fuer diesen
Bereich waehrend der Brutzeit die allg. lokale Satzung, die
das Mitfuehren von Hunden regelt ??


Gruss,
Sven

von Kaya(YCH) am 10. Juni 2002 12:03

Hallo !!

: Mich wuerde interessieren ob die Bedinungen zur
: Brut und Setzzeit noch irgendwo anders exakter
: festgelegt sind, als im Feld und Forstordnungsesetz Pa. 1 Abs. 5.

Welches Bundesland bist Du denn? Die FFOGs sind da nämlich ziemlich unterschiedlich, in manchen ländern gibt es auch keine Regelung über Brut- und Setzzeit, die die Hunde betreffen würde.

Grüße, Kaya

von Sven(YCH) am 10. Juni 2002 20:23


: Welches Bundesland bist Du denn? Die FFOGs sind da nämlich ziemlich unterschiedlich, in manchen ländern gibt es auch keine Regelung über Brut- und Setzzeit, die die Hunde betreffen würde.

Niedersachsen. Ist das jetzt gut oder schlecht ? smiling smiley


Gruss,
Sven

von Kaya(YCH) am 11. Juni 2002 00:59

Hallo Sven!

: Niedersachsen. Ist das jetzt gut oder schlecht ? smiling smiley

Weiß nicht, da kenne ich mich nicht so aus. Meines Wissens gibt es dort auf jeden Fall eine generelle Leinenpflicht für Hunde "in der freien Landschaft" vom 1. April bis zum 15. Juli. Aber jede Gemeinde oder Forstbehörde kann spezielle andere Verordnungen erlassen. Wenn Du Pech hast, weiß nicht mal das Ordnungsamt vor Ort bescheid über die Gesetzeslage, die dort gilt. Keine Ahnung, vielleicht könnte man bei der Polizei nachfragen?

Grüße, Kaya



von Sven(YCH) am 11. Juni 2002 15:29

Hallo !

: : Niedersachsen. Ist das jetzt gut oder schlecht ? smiling smiley
:
: Weiß nicht, da kenne ich mich nicht so aus. Meines Wissens gibt es dort auf jeden Fall eine generelle Leinenpflicht für Hunde "in der freien Landschaft" vom 1. April bis zum 15. Juli. Aber jede Gemeinde oder Forstbehörde kann spezielle andere Verordnungen erlassen. Wenn Du Pech hast, weiß nicht mal das Ordnungsamt vor Ort bescheid über die Gesetzeslage, die dort gilt. Keine Ahnung, vielleicht könnte man bei der Polizei nachfragen?

Naja mit grossem NA. Ich bekomme jetzt vom hiesigen Ordnungsamt
'etwas' zugeschickt. Wenn's was interessantes ist poste ich es hier
mal.

Gruss,
Sven

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