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Mein Hund soll weg, Bitte um Hilfe!

geschrieben von Alexander Knapp(YCH) 
Mein Hund soll weg, Bitte um Hilfe!
23. Juli 2002 11:09


Guten Tag,
Ich brauche Hilfe. Ich weiß dass das hier kein Hilfeforum ist, aber vielleicht können Sie mir Helfen!
Ich bin Eigentümer einer 63qm Wohnung in einem 6 Parteienhaus. Ich halte mir seit Feb.02 einen Griechischen Mix (6 1/2 Mon. alt). Die Hausverwaltung will jetzt das ich meinen Hund abgeben soll, weil nach „Hausordung“ dies nicht zulässig sei. Ich habe mal gehört das die Klausel „Tierhaltung“ unwirksam ist!? Ich hatte schon mal einen Hund, und es ist auch nicht der erste in diesem Haus. Wissen Sie irgendwelche Seiten oder Aktuelle Gesetzestexte die mir weiter helfen könnten, denn ich möchte den Hund keines falls weggeben!
Ich danke ihnen Herzlich für Ihre Zeit,
Mit Freundlichen Grüßen
Alexander Knapp

PS: Tierhaltungsgesetzte etc. hab ich schon durchforstet, leider Ergebnislos!


23. Juli 2002 11:23

Hallo Alexander,

also wenn hier nicht zufällig ein Rechtsanwalt mitliest, der dir Auskunft geben kann, nutzen dir alle Ratschläge, Vermutungen, eigene Erfahrungen der Leute HIER wenig. Da entscheiden die Gericht Land auf und Land ab ganz unterschiedlich. Soweit mir bekannt ist, gilt der "Wohnugseigentümer-Beschluss" oder so ähnlich. Regeln über die sich alle Wohungeigentümer irgemndwann mal geeinigt haben. Betrifft auch häufig Sachen wie : Was darf auf den Balkon, welche Farbe haben die Wohnungseingangstüren etc., und eben die Tierhaltung. Wenn aber schon ein HUnd dort lebt und auch schon länger geduldet wird, ist die Sache mit dem "Hund muss weg" wohl nicht mehr so einfach. Aber: Da hilft nur eines: Kompetenten Rat bei einem Rechtsanwalt, der sich speziell mit dieser Konstellation auskennt.

Tschüssie Doris

23. Juli 2002 11:22

Die Hausverwaltung will jetzt das ich meinen Hund abgeben soll, weil nach „Hausordung“ dies nicht zulässig sei.

Die hausverwaltung hat in diesem Fall nicht zu bestimmen. Lediglich die Eigentümerversammlung kann mehrheitlich bestimmen, ´Hundehaltung zu verbieten.
Als Eigentümer hast Du die Hausordnung entweder mitbeschlossen, oder sie mußte Dir vor Erwerb der Wohnung ausgehändigt werden.
Also erstmal keine Panik und das problem bei der nächsten Eigentümerversammlung klären.
Vorabsprachen mit den Eigentümern sind natürlich sinnvoll.
Grüße
Sylle

23. Juli 2002 11:25

Ich habe im Internet eine Site gefunden, in der es um Tierhaltung in Mietwohnungen geht. Der obere Teil der Site bezieht sich auf Haltung von Bullterrieren, aber weiter unten geht es um die allgemeine Haltung von Hunden in Mietwohnungen.

mgf
Christina

23. Juli 2002 11:28

Hier noch ein weiterer Link


23. Juli 2002 11:33

Unter diesem Link steht etwas sehr interessantes:


Muß ein trotz Verbot gehaltenes Tier abgeschafft werden?

Nicht unbedingt. Erhebt der Vermieter sofort beim Entdecken des unerlaubten Tieres Einspruch, muß man das Tier weggeben. Hat der Vermieter oder ein autorisierter Hausmeister das Tier schon längere Zeit (etwa 6 Monate und mehr) gesehen und geduldet, liegt eine stillschweigende Erlaubnis vor.
Nicht unbedingt. Erhebt der Vermieter sofort beim Entdecken des unerlaubten Tieres Einspruch, muß man das Tier weggeben. Hat der Vermieter oder ein autorisierter Hausmeister das Tier schon längere Zeit (etwa 6 Monate und mehr) gesehen und geduldet, liegt eine stillschweigende Erlaubnis vor.