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Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Hundeverordnungen sind ein leidiges Thema und bieten immer wieder Grund zu Streit und Verunsicherung. Längst haben Politiker und Behörden den Hundehalter im Visier und wer sich nicht gut informiert und über die aktuelle Rechtslage informiert, kann sich im Zweifelsfall auch nicht wehren. Hier ist die Rubrik für alle Diskussionen rund um die Hundegesetze.  
Mein Hund soll weg, Bitte um Hilfe!
23. Juli 2002 17:49

Hi Alexander

Wir haben früher in Berlin in einer Eigentumswohnung zur Miete gewohnt. Ein Eigentümer fühlte sich durch die Anwesenheit unseres Hundes gestört. Es gab keinen weiteren Grund, d.h. es lag keine Lämrbelästigung etc. vor. Bei der Eigentümerversammlung konnten sich die anderen Eigentümer aber dem nicht anschließen - sie hatten uns auch zuvor zugesichert, dass sie hinter uns stehen und den anderen Eigentümer nicht verstehen könnten.

Du sprichst von einer Hausverwaltung - die handelt doch sicherlich im Auftrag und im Interesse der Eigentümer oder? Wir hatten nämlich damals keine Hausverwaltung. Die Eigentümer haben alles geregelt - ob Fassadensanierung etc. Wenn's so ist, dann kannst du dich mit deinen Nachbarn aussprechen...? Ansonsten wird es recht schwierig werden, denn auch wenn eine vorherige Tierhaltung geduldet worden ist, heißt es nicht, dass daraus ein Anrecht abgeleitet werden kann, dass du dir wieder einen Hund halten kannst. Lasse dich doch so schnell wie möglich von einem Rechtsanwalt beraten. Das erste Beratungsgespräch ist nicht sehr kostenintensiv und du kannst dann konkret eine "Strategie" festlegen.

Viel Erfolg - wir drücken dir Daumen und Pfoten

Porcha & Dino

23. Juli 2002 17:58

Danke für deinen Beitrag.

Na ja in Sachen Hausverwaltung:

Eben bei der Eigentümerversammlung wurde die Hundehaltung durch meinen Nachbarn (auch Eigentümer) vorgebracht. Einige der anwesenden Parteien standen hinter mir, andere wiederum bestanden auf die Hausordnung (Auszug:12.) Kleintierhaltung

Haus- und Kleintierhaltung ist Untersagt. Eine etwaige ausdrückliche oder stillschweigende Duldung kann vom Wohnungsunternehmen jederzeit widerrufen werden.

Heute bekam ich auf jeden fall mal das Protokoll der Versammlung darin steht natürlich auch das Hundehalteproblem. Leider erwarte ich in den nächsten Tagen noch einen Brief mit der Aufforderung den Hund abzuschaffen......

Ich geb die Hoffnung nicht auf.

mfg
Alex

23. Juli 2002 18:06

Ich bin eigentümer der Wohnung. Die Eigentümerversammlung war auch schon. Ein Abstimmungsbeschluss gibt es nicht. Die Verwaltung verharrt auf die Hausordnung:
Auzug der HO.
12.) Kleintierhaltung

Haus- und Kleintierhaltung ist Untersagt. Eine etwaige ausdrückliche oder stillschweigende Duldung kann vom Wohnungsunternehmen jederzeit widerrufen werden.


Mich würde eben intressieren ob die Hausordnungsregleung Rechtes ist. Oder zumindest überhaupt wirksam!?



23. Juli 2002 18:07

Danke für deine Hilfe.


23. Juli 2002 20:09

Hallo,

: Haus- und Kleintierhaltung ist Untersagt. Eine etwaige ausdrückliche oder stillschweigende Duldung kann vom Wohnungsunternehmen jederzeit widerrufen werden.

Bei Mietsverhältnissen ist genau diese Klausel ungültig. Die Haltung von Kleintieren DARF nicht verboten werden (Ausnahme per Gerichtsurteil: Rattenhaltung). Demzufolge fällt die gesamte Klausel weg. Wenn nicht konkret etwas über Hunde-/Katzenhaltung im Mietvertrag oder der Hausordnung steht, ist sie auch ohne Genehmigung erlaubt.

Viele Grüße

Franziska

23. Juli 2002 20:12

Stimmt das dann hab ich gewonnen, danke