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Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Hundeverordnungen sind ein leidiges Thema und bieten immer wieder Grund zu Streit und Verunsicherung. Längst haben Politiker und Behörden den Hundehalter im Visier und wer sich nicht gut informiert und über die aktuelle Rechtslage informiert, kann sich im Zweifelsfall auch nicht wehren. Hier ist die Rubrik für alle Diskussionen rund um die Hundegesetze.  
Mein Hund soll weg, Bitte um Hilfe!
23. Juli 2002 21:06

Servus Alexander,
ich habe mal bei einer Hausverwaltung gearbeitet. Der Eigentümer hat ein Grundstück geerbt und mitten in Schwabing/München eine schicke Eigentumswohnanlage hingebaut. Es waren drei Häuser, unten Geschäfte, die er behielt, erster und zweiter Stock Zwei- und Dreizimmerwohnungen, im Dach zweigeschössige Dachterrassenwohnungen, die er seinen Kindern überschrieb. Natürlich behielt er auch die Hausverwaltung und entwarf noch vor Fertigstellung der Häuser eine Hausordnung, die das Halten von Tieren untersagte. Wir sprechen jedoch von Wohnungen in Millionenhöhe. Natürlich war ich entsetzt und sagte ihm, dass das unmoralisch wenn nicht illegal wäre. Wir gingen damals das Szenarium mehrfach durch. Mal von seiner, mal von meiner Seite.
Ergo ist es Aufgabe der Hausverwaltung, eine Hausordnung zu erstellen, an die sich alle Hauseigentümer zu richten haben. Diese Hausordnung wurde von der Hausverwaltung beschlossen, als die Wohnungen noch in Planung und noch nicht verkauft waren. Die Mehrheit von 50 Prozent hatte er durch die Wohnungen seiner Kinder und seine Geschäfte. Um diese Klausel zu ändern, muss die einfache Mehrheit der Eigentümer für die Tierhaltung stimmen. Was nie zutreffen wird.
Allerdings gibt es sehr wohl Urteile, wo ein Eigentümer gegen so eine Klausel klagte und gewann. Es gibt aber auch solche, wo der Eigentümer verloren hat.
Mit einem gewonnenen Präzidenzfall könnte man ein Vorgehen gegen die Hausordnung versuchen, jedoch riskiert man dann einen Rechtsstreit, wenn die Hausverwaltung sich auf stur stellt. Auf alle Fälle braucht man dazu einen Anwalt. Du kannst dich jedoch auch an die Rechtsabteilung von "Ein Herz für Tiere" wenden, denn das damalige Präzidenzurteil entnahm ich einem Artikel aus dem Rechtsteil des Magazins. Vielleicht kann man dort den entsprechenden Absatz noch irgendwie finden.
Ich jedenfalls würde versuchen, eine Abstimmung zu verlangen und zuvor die anderen Parteien zu einem Zuspruch zu überreden.
Viele Grüße
Mina

23. Juli 2002 20:54

Das ist klasse, genau solche Sachen sind für mich wichtig, Wenn ich gut vorbereitet bin kann ich auch meinen Nico behalten.
THX
Alex

23. Juli 2002 21:16

:Rechtsabteilung von "Ein Herz für Tiere" wenden, denn das damalige Präzidenzurteil entnahm ich einem Artikel aus dem Rechtsteil des Magazins. Vielleicht kann man dort den entsprechenden Absatz noch irgendwie finden.

Hallo Mina,
Danke für deinen Tip, Die Mail an redaktion@Herz-fuer-Tiere.de ging schon vor 2 Sth. raus mit einem Ausfürlichen Bericht meines Problemes.

Das mit der Hausverwaltung:
Ich denke das nach Heutigem Rechtsstand die dinge nicht mehr so einfach sind. Da ich mich aber absolut nicht auskenne (weil ich eben noch nie damit probleme hatte, bin halt firedliebend und halte mich in der regel zurück) muss ich mich eben rückversichern bevor ich einen Passenden Brief a.d. Hausverwaltung schreibe. Rechtanwalt: Ich habe erst vor 2 Wochen (in weiser voraussicht) einen Vertrag abgeschlossen (erster versicherungfall erst in 3 Monaten wirksam). deshalb meine kleine bange das was schief geht. ansonsten würde es teuer werden.

mfg
Alex

23. Juli 2002 21:30

Hi,

: Einfache aussagen zählen da nicht mehr. Handfeste Argumente sind da gefragt.

Klingt wahrscheinlich so eher lustig, aber ICH würde in einem solchen Fall nicht scheuen, wenigstens zu versuchen vom Psychiater eine Bestätigung zu bekommen, dass ich ohne den Hund nicht leben kann ;o). Nee, ist mein voller Ernst. Muss halt überzeugend sein, und ich wäre überzeugend.

Viele Grüße

Franziska

24. Juli 2002 09:42

:
Die Sache ist nur die das ich das wiederlegen muss wenns zum Rechtssteit kommt.

Mit wem? Mit der Hausverwaltung?

Einfache aussagen zählen da nicht mehr. Handfeste Argumente sind da gefragt.
:

Du wirst um einen Eigentümerbeschluß nicht herumkommen. Eine einfache Mehrheit reicht, um die Hausordnung zu ändern und die Tierhaltungsklausel (die eh a.G. der Widerrufsklausel nichtig ist) zu streichen.
Schwierig wird es erst, wenn die anderen Eigentümer mehrheitlich gegen Hundehaltung stimmen.
Alles Gute
Sylle (muß heute auch zur Eigentümerversammlung)

24. Juli 2002 19:35


: Schwierig wird es erst, wenn die anderen Eigentümer mehrheitlich gegen Hundehaltung stimmen.

wóbei nicht die Personenzahl oder die Wohnungszahl, sondern die Wohneigentumanteilzahl (qm) zählt.
Heißt, nicht jeder Eigentümer hat eine Stimme, sondern Mitbestimmung anhand seiner QM
heute gelernt von
Sylle