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Hund wird gequält""

geschrieben von Nora(YCH) 
Hund wird gequält""
20. September 2002 09:56

Hallo!

Ich bin zur Zeit in einer komischen Situation. Es geht um meine Nachbarn. Seit etwa 7 Jahren haben die nun schon einen Hund, einen Dackelmischling. eigentlich ein ganz liebes Tier, aber die Besitzer kümmern sich gar nicht um den Hund. Mit dem Tier wird vielleicht 1 mal im Monat spazieren gegangen. Meine Nachbarn meinen Wohl, dass der Garten für so einen kleinen Hund für die Bewegung reicht.
Dann wird der Hund stundenlang draußen ausgesperrt, egal bei welchem Wetter und ohne Schutz.
Geschlagen wurde das Tier auch schon mal. Einmal mit der Hand und das andere mal mit einer Leine. Letztens ist der Hund (weil er ja nie raus kommt) aus Freue einem anderen Tier hinterer gerannt, da wurde er am Halsband zurückgeschleift!!!!!
Ich weiß nicht wie das weitergehen soll. Der ansäßige Tierschutzverein würde nichts machen und mit den Besitzern läßt es sich nicht reden (sind deswegen u.a. mit unseren Nachbarn verkracht).

Was würdet ihr in so einer Situation machen. Gibt es irgendwelche Bestimmungen, die diese Art von Haltung verbieten?? Wie könnte ich den Tierschutzverein mobilisieren, dass er etwas macht. Könnte ich den Tierschutzverein irgendwie dazu zwingen??

Es wäre für mich kein Problem den Hund selber zu übernehmen, also würde er auch nicht ins Tierheim müssen.

Also, was kann ich machen oder muss ich das alles so hinnehmen. Übrigens: Als der Hund noch ein Welpe war, war er lieb und süß und wurde erst mit etwa 4 Jahren so behandelt!!!

Viele Grüße
Nora

20. September 2002 14:21

Hallo Nora,

meines Wissens kann der Tierschutzverein da nichts unternehmen. Zuständig hier wäre eventuell das Ordnungsamt; die informieren dann den Amtstierarzt bzw. schicken jemanden zur Ortsbesichtigung hin. Laut Tierschutzgesetz ist jeder Hundebesitzer verpflichtet, seinen Hund artgerecht zu halten, d.h. u.a. daß er diesen wenigstens dreimal am Tag(kann mich hier auch irren)ausführen muß. Der Kontakt mit Artgenossen muß somit auch gewährleistet sein. Der Halter wird dann eine Auflage erhalten, sofern ihm eine nicht artgerechte Haltung nachgewiesen werden kann. Der Hund kann jedoch allein aufgrund dieser Tatsachen meiner Meinung nach nicht eingezogen werden; obwohl es diesen Haltern vielleicht mal einen Anlaß zum Nachdenken geben könnte.

Versuche es halt auf diesem Weg.

Viel Glück

Gruß Micky und Duffy

20. September 2002 16:58

Hallo Nora,

die Tierschutz-Hunde-Verordnung regelt die "Minimalanforderungen" an die Haltung eines Hundes. Ich hab dir mal einen Link gesetzt. Zuständig bei Verstößen ist das Ordnungsamt.

Tschüssie Doris

20. September 2002 17:07


: Laut Tierschutzgesetz ist jeder Hundebesitzer verpflichtet, seinen Hund artgerecht zu halten, d.h. u.a. daß er diesen wenigstens dreimal am Tag(kann mich hier auch irren)ausführen muß. Der Kontakt mit Artgenossen muß somit auch gewährleistet sein.

Ich lach mich tot. Du hast aber den Glauben an das Gute im Menschen (sprich: unseren gesetzesgebern, noch nicht verloren.
Fakt ist:
Ein Einzelhund hat Anspruch auf 5 qm Lauffläche (Zwinger oder Radius der Kette), Platz für die Hütte muß extra dazugerechnet werden. Kettenhunde müssen Lederhalsbänder tragen, die Hütte muß kälte- und wärmefest isoliert sein, der Hund muß täglich gefüttert werden und Wasser bekommen.

Fertig - aus. Nix mit spazierengehen, auch noch 3 x täglich. Kontakt mit Artgenossen? Wen interessierts.

Ich habe mehrfach Kettenhundehalter beim Amtstierarzt angezeigt. Haltung wurde überprüft, o.a. Fakten waren erfüllt, nichts zu beanstanden.

LG

Anne



20. September 2002 17:08


: Ein Einzelhund hat Anspruch auf 5 qm Lauffläche

tschuldigung, Tipfehler: es muß heißen: 6 qm

20. September 2002 17:30

Leider, aber ist völlig richtig:
Der Amtsvet kann hier nichts machen, und damit hat auch der Tierschutzverein keine Handhabe gegen den Halter. Solange die Hundehaltungsverordnung erfüllt wird sind rechtliche Schritte nicht möglich. Vielleicht kannst Du ja einfach mal ganz nett fragen, ob Du den Dackelino mit zum Laufen nehmen darfst? Und wenn ihr zu sehr zerstritten seid: Such ein Mädel oder einen Jungen, der Lust hat, mit dem Hund zu laufen. Der soll Zettel hängen und dann auch mal klingeln und fragen, ob er nicht mal mit dem "netten Hund" spielen/laufen darf. Oder so...
sonst kann man da auf legalem Wege wohl nichts tun.

Grüße
josh