Hallo Inge,
: wenn andere jahrelang ausserhalb der Übungsstunden trainieren, kann ja
: nicht auf einmal ein Haftungsgrund im Vordergrund stehen. Da würde ich
: dann eher auf das Gewohnheitsrecht pochen.
Vielleicht möglich, daß in einem anderen Verein etwas passiert ist, und der Vorstand bemerkt hat, daß es u.U. in so einem Fall versicherungstechnische Probleme geben könnte?
: Es geht einfach dadrum, ob der Vorstand(nur der 1.) mündlich ein
: Platzverbot aussprechen kann, mit der Begründung des Hausrechts, ohne
: vorherige Abstimmung der gesamten Vorstandschaft.
Ja, hat er...
In unserem Verein können alle Mitglieder privat den Platz außerhalb der Übungsstunden nutzen. Sollten sich aber Gruppen absplittern, die dann nur noch alleine trainieren und nicht mehr zu den Übungsstunden erscheinen, wird es früher oder später damit Probleme im Verein geben ("Zwei-Klassen-Gesellschaft"
. Ich habe Verständnis dafür, wenn der Vorstand solch eine Situation vermeiden möchte. Hundesport ist Teamarbeit, gerade im Verein, und jeder sollte von dem Wissen anderer profitieren können....
Viele Grüße
Antje