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Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Hundeverordnungen sind ein leidiges Thema und bieten immer wieder Grund zu Streit und Verunsicherung. Längst haben Politiker und Behörden den Hundehalter im Visier und wer sich nicht gut informiert und über die aktuelle Rechtslage informiert, kann sich im Zweifelsfall auch nicht wehren. Hier ist die Rubrik für alle Diskussionen rund um die Hundegesetze.  
Rotti ab November in BAY auf Liste!
15. Oktober 2002 17:50

Naja, sie haben auch extra bis nach der Wahl gewartet, bevor sie sowas überhaupt rauslassen, gell?
Hallo Eva,
dies ist Ländersache, das hat doch mit der Wahl nix zu tun - abgesehen davon, dass es natürlich eine "Sauerei" ist
Gruß
elke + sammy

15. Oktober 2002 18:30

Hi elke,

: dies ist Ländersache, das hat doch mit der Wahl nix zu tun - abgesehen davon, dass es natürlich eine "Sauerei" ist

Naja, war die Wahl nicht ein bißchen Bayern gegen den Rest der Welt? ;-)

Grüße,
Eva

15. Oktober 2002 18:35

Hallo Josh,

: ich hab mich noch nicht genau schlau gemacht, aber wenn es dasselbe ist, wie mit den Staffs & Co.......

Ist Gott sei Dank nicht ganz so schlimm. Der Rottweiler ist in der KAtegorie 2, was bedeutet, dass man sich durch einem im jeweiliegn Regierungsbezirk zugelassenen Sachverständigen für das Hundewesen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen lassen kann. Dadurch wird er von allen Auflagen befreit.

Solange das nicht geschieht, unterliegt er wie alle Leidensgenossen in dieser Kategorie den Auflagen der Kategorie 1!

Info´s gibt es unter dem Link

Viele Grüsse

Alex & Aris (der eine süsse Rotti-Maus-Freundin hat, wegen der wir uns eingehend erkundigt haben)