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TA Rechnung bei falscher Behhandlung

geschrieben von Anette(YCH) 
TA Rechnung bei falscher Behhandlung
24. Oktober 2002 20:04


Hallo,

ich habe am 22.10.02 eine TA Rechnung bekommen über eine Behandlung, die ein TA im März 02 bei meinem Hund durchgeührt hat.
Leider war die gesamte Behandlung völlig erfolglos, da er nur falsche Medikamente verordnet hat bzw. die wenigen richtigen zu niedrig dosiert hat.
Statt den Hund zu behandeln, hat er mir Unmengen von Nutri Cal gegeben.

Zu allem Überfluß hat er dann noch Substanzen gespritzt, die bei der Krankheit tödlich sein können (mein Hund hat mit vielk Glück überlebt) - sogar auf dem Beipackzettel steht, wann sie nicht genommen / gespritzt werden dürfen.

Muß man so eine Rechnung bezahlen ?
Ich habe mal gelesen (weiß leider nicht mehr, wo), daß es (besoonders bei Pferden) schon einige Urteile gibt, bei denen der TA für falsche Behandlung Schadensersatz leisten mußte.

Wie ist die Rechtslage (wenn bei meinem Auto die Bremsen kaputt sind, die Werkstatt den Scahden aber nicht behebt, muß ich ja auch nicht zahlen ?)

Danke
Anette


24. Oktober 2002 21:06

Hallo Annette,

: Wie ist die Rechtslage (wenn bei meinem Auto die Bremsen kaputt sind, die Werkstatt den Scahden aber nicht behebt, muß ich ja auch nicht zahlen ?)
:

Mit deiner Werkstatt schliesst Du einen sog. Werkvertrag. Das heisst, die Werkstatt muss den Erfolg der Reparatur (in deinem Beispiel wären das wieder voll funktionsfähige Bremsen). Mit deinem Tierarzt schliesst Du mit Einverständis zur Behandlung einen Dienstvertrag. Sprich, TA verpflichtet sich, nach bestem Wissen und Gewissen entsprechende Behandlungen vorzunehmen, egal ob die Behandlung zum Erfolg führt. Einzige Ausnahmen sind mW Kastrationen, Trächtigkeitsuntersuchungen u.ä.
Und Du verpflichtest Dich, für die Kosten der Behandlung aufzukommen, auch wenn die Behandlung keinen Erfolg bringt.
Sonst könnte man ja letztendlich den TA auch dafür belangen, dass Hund eine unheilbare Erkrankung hat. Wie z.B. will ein TA einen Erfolg einer Behandlung bei einem bösartigen Hirntumor mit multiplen Nervenausfällen im Bereich der linken Hirnhälfte garantieren?

Was die Dosierung, falsche Medikamente etc. betrifft, wie gesagt, nach bestem Wissen und Gewissen. Bei meiner ersten Hündin sollte einmal Zahnstein entfernt werden. Unserem TA standen bereits die Schweisstropfen auf der Stirn, im Hinblick auf die Menge des Narkosemittels, dass die Kleine bereits intus hatte. Und sie war immer noch hellwach. Bei einem anderen Hund ist die normale Menge schon viel zu viel.
Was die falschen Substanzen angeht, die bei der entsprechenden Krankheit evtl. schädlich bis tödlich sein könnten, - tja, Nutzen-Risiko-Abwägung. Wenn Du z.B. die Wahl hast, bei einem Hund, der kurz vor dem Verbluten ist, eine Bluttransfusion durchzuführen, aber nicht weisst, ob Spender und Empfänger verträglich sind, für was entscheidest Du dich? Machst Du einen Kompatibilitätstest, und Hund ist bis dahin wahrscheinlich verblutet, oder gehst Du das Risiko ein, dass das Blut nicht verträglich sein könnte, und Hund hat eine Chance zu überleben?

Versteh' mich nicht falsch. Das soll keine Entschuldigung und kein Freibrief für TAs sein, zu tun und zu lassen, was sie wollen. Es sind nur Überlegungen, wie evtl. argumentiert werden kann, um die Entscheidungen des TAs zu erklären.
Hast Du diesen TA mal darauf angesprochen? Wenn ja, was sagt er dazu? Im speziellen zu den falschen Medikamenten, der falschen Dosierung und des kontraindizierten Medikaments. Hast Du dir damals erklären lassen, warum er was verabreicht, und was er damit erreichen will? Wie bist Du darauf gekommen, dass die Medikamente nicht wirksam rsp. zu niedrig dosiert waren?

Gruss Cindy


25. Oktober 2002 12:22

: Hallo Cindy,
:

: Sonst könnte man ja letztendlich den TA auch dafür belangen, dass Hund eine unheilbare Erkrankung hat. Wie z.B. will ein TA einen Erfolg einer Behandlung bei einem bösartigen Hirntumor mit multiplen Nervenausfällen im Bereich der linken Hirnhälfte garantieren?
:

Hier war es anders, der Hund ist heruzkrank, der TA stellte auch die Diagnose "schwere Herzrythmusstörungen".
Er verordnete Vetmedin, als ich die Packungsbeilage las, ging ich davon aus, daß der Hund nicht sehr krank gewesen sein kann, denn sogar ich (als Nicht TA) konnte sehen, daß die Dosis viel niedriger war als laut Gebrauchsinfo.
(Ich ging immer noch davon aus, daß mein Hund überwiegend Magen Probleme hätte - starker Durchfall, nichts fressen - Bauch lief immer mehr voller Flüssigkeit).

Der TA stellte allerdings fest, daß er Flüssigkeit im Bauch und in der Lunge hatte, gab Entwässerungstabletten - auch zu wenig.
Auf die Idee, den Bauch zu punktieren kam er nicht.


Wenn Du z.B. die Wahl hast, bei einem Hund, der kurz vor dem Verbluten ist, eine Bluttransfusion durchzuführen, aber nicht weisst, ob Spender und Empfänger verträglich sind, für was entscheidest Du dich? Machst Du einen Kompatibilitätstest, und Hund ist bis dahin wahrscheinlich verblutet, oder gehst Du das Risiko ein, dass das Blut nicht verträglich sein könnte, und Hund hat eine Chance zu überleben?


Nein, dann ist es ein Notfall und der TA wird sicher jeden über die Risiken aufklären.
Dieser TA injizierte allerdings Vitamin B (darf - auch laut GI nicht bei Herzrythmusstörungen gegeben werden ) und wollte gar nicht glauben, als ich ihm gesagt hatte, daß der Hund das nicht vertrug.
Zu allem Überfluß spritze er dann auch noch Buscopan - das entspannt alle Muskeln, auch kaputte Herzmuskeln - Du kannst Dir vorstellen, wie es meinem Hund ging. Auch dort steht auf der GI, daß es bei Herzrythmusstörungen nicht gegeben werden darf.
Das sind grundlegende Sachen, die ich von einem TA erwarte !
:
: Wie bist Du darauf gekommen, dass die Medikamente nicht wirksam rsp. zu niedrig dosiert waren?

Dadurch, daß es meinem Hund so schlecht ging und ich Ostersonnabend (Notdienst) zum Glück einen fähigen TA "erwischt" hatte, der meinen Hund dann auch an dem richtigen TA für solche Fälle weiterschickte,
Der war dann völlig geschockt über das, was der erste TA mit meinem Hund gemacht hat.

Da ich bis Dienstag keine Rechnung hatte (ich war im März da) dachte ich auch, der TA hätte sich auch gedacht, daß es besser wäre, das alles zu vergessen, als jetzt aber eine Rechnung über 547,13€ kam, konnte ich es nicht glauben.

Anette
: Gruss Cindy
:


25. Oktober 2002 14:39

Hallo Annette,

könntest Du mich bitte privat anmailen. Adresse steht oben

Gruss Cindy

25. Oktober 2002 17:10

Hallo!

Ich selber kann DIr ein wahres Leid davon singen.

Es ist leider immer nur schwierig einem Tierazrt einen Fehler nachzuweisen, geschweige denn einen zu finden, der Dir das bestätigt, daß ein Kollege Mist gebaut hat.

Es wäre zu empfehlen Dir einen Tierarzt zu suchen, der genau ausführt, was der hund gehabt hat und warum die Behandlung falsch war, dieses auch schriftlich niederlegt und ein guter Anwalt wäre auch keine schlechte Wahl.

Aber wie es auch in der Humanmedizin gilt, Kunstfehler sind schwer zu beweisen.

Ich würde den Tierarzt auf jeden Fall davon in Kenntnis setzen, aus welchem Grund Du die Rechnung nicht bezahlen willst.
Vielleicht könnt ihr euch dann auch anders einigen.

jensson