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Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Hundeverordnungen sind ein leidiges Thema und bieten immer wieder Grund zu Streit und Verunsicherung. Längst haben Politiker und Behörden den Hundehalter im Visier und wer sich nicht gut informiert und über die aktuelle Rechtslage informiert, kann sich im Zweifelsfall auch nicht wehren. Hier ist die Rubrik für alle Diskussionen rund um die Hundegesetze.  
zu tode gebissen
13. November 2002 18:43

Hallo Me,

: WOOOOO?????

Polizei, Strafgesetzbuch.

Ein Schild (oder der ganze Zaun versehen mit Schildern, das kannste auslegen wie Du willst) ist für den Otto - es bringt nichts udn entbindet nicht von Deiner Haftung!!!!!!


Der Knackpunkt ist, daß du sicher sein mußt, das der andere das auch kapiert hat. Ist er blind, oder Legastheniker, dann nützt auch das Schild nichts, dann haftet der Halter.

: Notwehr gibt es nicht, wenn Du einen "Helfer" zur Abwehr einsetzt (das ist in dem Fall der Hund) - sowas kann allerhöchstens NOTHILFE sein und dann gilt immer noch, dass es, wenn es sich nicht um einen gewerblichen Hund handelt, DEIN Problem ist, wenn der Hund zu packt..

Wo steht das? Habe ich noch nicht gelesen.

Ist es kein Einbrecher, dann zumindest einer der Hausfriedensbruch begeht. Dann siehe oben. Und ICH bestimme, wer bei mir Hausfriedensbruch begeht. Wenn ich nicht will, daß er mein Grundstück betritt, dann hat er es zu lassen. Ich muß es nur klar und deutlich anzeigen. §123 STGB.
:
: Und ich hatte NICHT geschrieben, dass der Einbrecher bereits im Haus steht: Ich hatte geschrieben, dass er über den Zaun steigt, in der Absicht einzubrechen!!!!

Genau, s.o.

Das ist ein himmelgroßer Unterschied....
: Wird dieser Einbrecher (der die Tat noch nicht vollendet hat) gebissen, dann steht ihm auch Schmerzensgeld zu - der ist ja nicht blöde und sagt dann "ähhh, ich wollte einbrechen"....

Hausfriedensbruch.
:
: Und zu den Schildern kannst Du in jedem Versicherungs-Fachbuch nachlesen: Schild nützt nix!!!! (man kennt ja auch die "Eltern haften für ihre Kinder"-Schilder, die ebenso für Otto sind und im Prinzip Makulatur!)

Bei Kindern ist es was anderes. Wie gesagt, die müßen kapieren und lesen können. Und von einem Kind kann man nicht erwarten, daß es kapiert, was auf dem Schild steht.

Liebe Grüße
Frieda

13. November 2002 21:57

: : Wie gesagt, meinen Kater in des Nachbars Garten zu lassen ist für mich immer noch eines der treffendsten Beispiele von Rücksichtslosigkeit, wenn auch ein sehr harmloses.
:
: In der Annahme, dass du auch bestrebt bist deinen Tieren eine möglichst bedürfnisgerechte Haltung zu bieten und du mir das auch zugestehst, würde es mich brennend interessieren wie ich denn als rücksichstvolle Menschin meine Katzen halten soll.


Hallo zusammen,

bin zwar nicht Antje, aber ich gehe wohl recht in der Annahme, dass man eine Katze an der Leine führen müsste, um sie davon abzuhalten, in fremde Gärten zu gehen.

Nur, ob das dann artgerecht ist???

Gruss Anke

13. November 2002 22:07

Hallo Me,

: Ich persönlich mache keinen Unterschied zwischen Nachbarskatze und Wild - mein Hund hat weder das eine noch das andere zu killen

Ich glaube ja, dass man den Hund so erziehen kann, dass er nicht hinter JEDER Katze oder JEDEM Karnickel herrennt.

Nur: Man KANN es doch nicht wirklich ausschliessen, oder?

Mir fällt immer wieder der Dalmatiner meiner früheren Klassenkameradin ein. Er hatte angeblich auch keinen Jagdinstinkt mehr (als ich das hörte, hab ich es schon nicht verstanden).

Einmal kam ich abends dort an, um meine Klassenkameradin abzuholen.

Das Haus war in AUFRUHR. Und warum? Der Hund hatte im Garten (grenzte an Wald) ein Kaninchen erwischt und getötet.

Die haben alle auf den Hund eingeschimpft wie nochwas.

Das ist doch wohl auch nicht richtig, oder würdest du sowas tun?

Gruss Anke

14. November 2002 17:07

: Hallo Frieda,

: Wo steht das? Habe ich noch nicht gelesen.

Der Unterschied Notwehr - Nothilfe ist so definiert:

*******snip*******
Die Frage, in welchem Umfang ein Eingreifen in einer akuten Gewaltsituation zulässig ist, wird durch § 32 Strafgesetzbuch (Notwehr, Nothilfe) geregelt. Dabei bezeichnet man als Notwehr Verteidigungsmaßnahmen des Angegriffenen und als Nothilfe Verteidigungsmaßnahmen Dritter zum Schutz des Angegriffenen.

Die Voraussetzungen und Grenzen sind in beiden Fällen gleich. Notwehr bzw. Nothilfe ist die Verteidigung, die erforderlich und geboten ist, einen gegenwärtigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Die Verteidigungshandlung muß erforderlich sein, d.h., daß sie zum einen den Angriff beenden muß oder zumindest grundsätzlich hierzu geeignet ist, daß sie zum anderen aber auch verhältnismäßig sein muß. Es ist somit stets das Mittel zu wählen, das - obwohl es den Angriff beendet oder beenden kann - den Angreifenden oder die Angreifende im geringstmöglichen Maße beeinträchtigt.

Die Verteidigungshandlung muß darüber hinaus auch noch geboten sein. D.h., daß nicht eine relativ geringfügige Verletzung des Opfers durch eine deutlich schwerere des Täters verhindert werden darf.
**********snip*********

D. h. ein bloßes Eindringen (auf Grundstück oder ins Haus) bedingen noch keine Notwehr oder Nothilfe - siehe oben!!!!!

: Ist es kein Einbrecher, dann zumindest einer der Hausfriedensbruch begeht. Dann siehe oben. Und ICH bestimme, wer bei mir Hausfriedensbruch begeht. Wenn ich nicht will, daß er mein Grundstück betritt, dann hat er es zu lassen. Ich muß es nur klar und deutlich anzeigen. §123 STGB.

Und wie zeigst Du das an? Mit einem einfachen Betreten verboten Schild ist für mich die Lage nicht klar erkennbar - Boten, Paketdienste etc. müüsen ja zum Teil zum Zustellen das Grundstück betreten und ein Schild "Betreten verboten" würde nun ja für sämtliche betretende Personen gelten....

: Das ist ein himmelgroßer Unterschied....
: : Wird dieser Einbrecher (der die Tat noch nicht vollendet hat) gebissen, dann steht ihm auch Schmerzensgeld zu - der ist ja nicht blöde und sagt dann "ähhh, ich wollte einbrechen"....
:
: Hausfriedensbruch.

Das siehst Du zu locker!!!!!

: Bei Kindern ist es was anderes. Wie gesagt, die müßen kapieren und lesen können. Und von einem Kind kann man nicht erwarten, daß es kapiert, was auf dem Schild steht.

Ich werde einen entsprechenden Passus zum Thema Verbotsschilder (also nicht aus der StVO, das ist was völlig anderes :-)) raussuchen und posten...

Liebe Grüße,
Me & Bär:
: Liebe Grüße
: Frieda


14. November 2002 17:17

HAllo Pat,

: richtig.doch wir haben den dschungel so eingerichtet,daß flucht oft unmöglich und die faire chance,die im dschungel besteht,dahin ist.

In der NAtur verläuft nichts nach "fairness". Menschliche Wertevorstellungen sind in der freien Wildbahn nicht anzutreffen.

Viele Grüße
matthias

14. November 2002 17:32

Hallo Manu,

ich wohne auf dem Land und bekomme da auch einiges mit, was Katzen angeht. "Katten sünt Unkrut" heißt es hier auf dem Dorf. Die Einstellung ist eine andere, als in den Städten.
Katzen gibt es hier viel zu viele. Sie werden auf Bauernhöfen zum Ratten und Mäusefang gehalten und werden meist nicht älter als zwei Jahre (wg. Autos, Krankheiten usw). Die meisten Bauern schlagen ihre Katzenjungen mit einer Schippe tot, da die Tiere nicht sterilisiert werden und sehr viele Jungen gebären, die keiner haben will. Es gibt auch sehr viele Wildkatzen.
Müllsäcke werden fast immer aufgerissen, so dass man seinen Müll erst kurz vor der Abfuhr an die Straße stellen kann. Viele Hunde auf den Höfen werden daher nicht daran gehindert, sondern eher gelobt, wenn sie eine Katze erwischen. Beim Mähen der Straßenränder liegen oft Katzen am Straßenrand und keiner stört sich darum.

Aber die Katzen haben in der Regel zwar ein gefährliches, aber dafür viel freieres Leben als mancher angeketteter Hofhund.

Markus