: Hallo Frieda,
: Wo steht das? Habe ich noch nicht gelesen.
Der Unterschied Notwehr - Nothilfe ist so definiert:
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Die Frage, in welchem Umfang ein Eingreifen in einer akuten Gewaltsituation zulässig ist, wird durch § 32 Strafgesetzbuch (Notwehr, Nothilfe) geregelt. Dabei bezeichnet man als Notwehr Verteidigungsmaßnahmen des Angegriffenen und als Nothilfe Verteidigungsmaßnahmen Dritter zum Schutz des Angegriffenen.
Die Voraussetzungen und Grenzen sind in beiden Fällen gleich. Notwehr bzw. Nothilfe ist die Verteidigung, die erforderlich und geboten ist, einen gegenwärtigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Die Verteidigungshandlung muß erforderlich sein, d.h., daß sie zum einen den Angriff beenden muß oder zumindest grundsätzlich hierzu geeignet ist, daß sie zum anderen aber auch verhältnismäßig sein muß. Es ist somit stets das Mittel zu wählen, das - obwohl es den Angriff beendet oder beenden kann - den Angreifenden oder die Angreifende im geringstmöglichen Maße beeinträchtigt.
Die Verteidigungshandlung muß darüber hinaus auch noch geboten sein. D.h., daß nicht eine relativ geringfügige Verletzung des Opfers durch eine deutlich schwerere des Täters verhindert werden darf.
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D. h. ein bloßes Eindringen (auf Grundstück oder ins Haus) bedingen noch keine Notwehr oder Nothilfe - siehe oben!!!!!
: Ist es kein Einbrecher, dann zumindest einer der Hausfriedensbruch begeht. Dann siehe oben. Und ICH bestimme, wer bei mir Hausfriedensbruch begeht. Wenn ich nicht will, daß er mein Grundstück betritt, dann hat er es zu lassen. Ich muß es nur klar und deutlich anzeigen. §123 STGB.
Und wie zeigst Du das an? Mit einem einfachen Betreten verboten Schild ist für mich die Lage nicht klar erkennbar - Boten, Paketdienste etc. müüsen ja zum Teil zum Zustellen das Grundstück betreten und ein Schild "Betreten verboten" würde nun ja für sämtliche betretende Personen gelten....
: Das ist ein himmelgroßer Unterschied....
: : Wird dieser Einbrecher (der die Tat noch nicht vollendet hat) gebissen, dann steht ihm auch Schmerzensgeld zu - der ist ja nicht blöde und sagt dann "ähhh, ich wollte einbrechen"....
:
: Hausfriedensbruch.
Das siehst Du zu locker!!!!!
: Bei Kindern ist es was anderes. Wie gesagt, die müßen kapieren und lesen können. Und von einem Kind kann man nicht erwarten, daß es kapiert, was auf dem Schild steht.
Ich werde einen entsprechenden Passus zum Thema Verbotsschilder (also nicht aus der StVO, das ist was völlig anderes :-)) raussuchen und posten...
Liebe Grüße,
Me & Bär:
: Liebe Grüße
: Frieda