: Hallo Frieda,
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: es geht immer und ausschließlich darum "Was ist angemessen?" wenn ein Hund zubeißt. Latscht mir einer über's Grundstück, obwohl ich "Betreten verboten"-Schilder aufhänge, behegt dieser Mensch lediglich 'ne Ordnungswidrigkeit und ein Hundebiß in seinen Allerwertesten ist da nicht so ganz angemessen.
1.
Hast du unmißverständlich klar gemacht, daß du nicht möchtest, daß er dein Grundstück betritt, und er tut es trotzdem hat er schulhaft gehandelt. Dann kannst du ihn wegen Hausfriedensbruch anzeigen.
2.
Hast du unmißverständlich angezeigt, daß der Hund beißt, wenn er dein Grundstück betritt, und er geht trotzdem drauf und wird von dem Hund gebissen, hat er selber Schuld. Natürlich darf der Hund ihn nicht zerfleischen.
Oder würdest du ein Grundstück betreten, an dem diese Schilder aufgestellt sind?
Haut mir einer eine vor's Haupt dann darf mein Hund auch mal zubeißen.
Das wiederum ist Notwehr. Aber Vorsicht, die Notwehrlage muss gegeben sein. Sie darf nicht provoziert werden, dann gibt es noch den Notwehrexzeß, und den nochmal intensiv und extensiv.
Du siehst schon, daß jeder Fall genau durchleuchtet werden muß, bevor man urteilt.
Liebe Grüße
Frieda
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