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Notwehr?

geschrieben von Frieda(YCH) 
Notwehr?
14. November 2002 20:02


Liebe Forumbesucher,

ich verfolge schon seit längerer Zeit die verschiedenen Meinungen über die Lage eines Hundehalters, wenn ein Mensch auf das Grundstück kommt und vom Hund gebissen wird. Nur habe ich mich erkundigt und habe dies zu berichten:

Sichere ich das Grundstück mit den Schildern "Betreten verboten" und "Vorsicht bissiger Hund" o.ä. Das heißt, mache ich den Leuten unmißverständlich klar, daß er mein Grundstück nicht betreten soll und daß der Hund ihn beißt und er tut es trotzdem hat er schuldhaft gehandelt.

Bricht einer bei mir ein, und der Hund beißt, handel ich in Notwehr (allerdings gibt es da noch ca. 100 Gesetzestexte zu) und darf mich angemessen wehren.

Habt ihr schon Erfahrungen gemacht?

Me&Bär und ich haben schon ein bißchen geschrieben (zu Tode gebissen 13.11., 18.39 Uhr) Aber das Thema passt nicht in die Rubrik zu Tode gebissen.

Liebe Grüße
Frieda

14. November 2002 20:19

Hi Frieda,

ich habe hierzu zwei Fälle:

Grundstück meiner Freundin, eingezäunt, überall Schilder dran.
Eine Frau ist einfach auf das Grundstück gegangen, Gartentor war nicht abgeschlossen und wurde vom Hund ins Bein gebissen.
Es gab einen Prozeß. Ergebnis: meine Freundin ist nun vorbestraft wegen gefährlicher Körperverletzung.

Jemand von unserem früheren Hundeplatz:
Jemand wollte die Leute im Haus überraschen und ist auf der Hausrückseite trotz abgesperrtem Gartentor und Schilder über das Tor geklettert und wurde vom Hund gebissen.
Die Hundebesitzerin hatte Schuld, allerdings weiß ich die Strafe jetzt nicht mehr genau.

Begründung war eigentlich in beiden Fällen, daß ein Grundstück trotz Schildern so gesichert sein muß, daß selbst alte Leute, Kinder, Behinderte, Leute die nicht lesen können usw. nicht auf das Grundstück können.

Viele Grüsse
Tanja

15. November 2002 12:57

Hallo Frieda,

es geht immer und ausschließlich darum "Was ist angemessen?" wenn ein Hund zubeißt. Latscht mir einer über's Grundstück, obwohl ich "Betreten verboten"-Schilder aufhänge, behegt dieser Mensch lediglich 'ne Ordnungswidrigkeit und ein Hundebiß in seinen Allerwertesten ist da nicht so ganz angemessen. Haut mir einer eine vor's Haupt dann darf mein Hund auch mal zubeißen. Dazwischen ist alles Auslegungssache, und ein gut eingezäuntes und vor allem abgeschlossenes Grundstück ist für mich die Voraussetzung zur Hundehaltung, sonst steht man als Hundehalter ganz schnell mit einem Bein im Knast....

Schönes Wochenende,

Antje

15. November 2002 12:57

Hallo Tanja,


: Begründung war eigentlich in beiden Fällen, daß ein Grundstück trotz Schildern so gesichert sein muß, daß selbst alte Leute, Kinder, Behinderte, Leute die nicht lesen können usw. nicht auf das Grundstück können.

Das sage ich ja, die Leute müssen es kapieren, daß sie nicht darauf dürfen. Von alten Leuten, Behinderten, Leuten, die nicht lesen können usw. kann man es nicht erwarten.

Liebe Grüße
Frieda
:




15. November 2002 13:17

: Hallo Frieda,
:
: es geht immer und ausschließlich darum "Was ist angemessen?" wenn ein Hund zubeißt. Latscht mir einer über's Grundstück, obwohl ich "Betreten verboten"-Schilder aufhänge, behegt dieser Mensch lediglich 'ne Ordnungswidrigkeit und ein Hundebiß in seinen Allerwertesten ist da nicht so ganz angemessen.

1.
Hast du unmißverständlich klar gemacht, daß du nicht möchtest, daß er dein Grundstück betritt, und er tut es trotzdem hat er schulhaft gehandelt. Dann kannst du ihn wegen Hausfriedensbruch anzeigen.

2.
Hast du unmißverständlich angezeigt, daß der Hund beißt, wenn er dein Grundstück betritt, und er geht trotzdem drauf und wird von dem Hund gebissen, hat er selber Schuld. Natürlich darf der Hund ihn nicht zerfleischen.

Oder würdest du ein Grundstück betreten, an dem diese Schilder aufgestellt sind?

Haut mir einer eine vor's Haupt dann darf mein Hund auch mal zubeißen.

Das wiederum ist Notwehr. Aber Vorsicht, die Notwehrlage muss gegeben sein. Sie darf nicht provoziert werden, dann gibt es noch den Notwehrexzeß, und den nochmal intensiv und extensiv.
Du siehst schon, daß jeder Fall genau durchleuchtet werden muß, bevor man urteilt.

Liebe Grüße
Frieda
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15. November 2002 13:33

Hi Frieda,
:
: Das sage ich ja, die Leute müssen es kapieren, daß sie nicht darauf dürfen. Von alten Leuten, Behinderten, Leuten, die nicht lesen können usw. kann man es nicht erwarten.
:
Nein, da hast du mich falsch verstanden.
Die Leute in meinen Fällen waren "ganz normale" Leute, ebenso wie du Hundehalter.
Die Schuld wurde aber trotzdem jedes Mal dem Hundehalter zugesprochen.
Eben mit der Begründung, daß es zwar in diesem Fall normale Leute (also Lesende ...) waren, es aber auch Behinderte, Kinder, usw. HÄTTEN SEIN KÖNNEN!!!!

Viele Grüsse
Tanja


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