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Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Hundeverordnungen sind ein leidiges Thema und bieten immer wieder Grund zu Streit und Verunsicherung. Längst haben Politiker und Behörden den Hundehalter im Visier und wer sich nicht gut informiert und über die aktuelle Rechtslage informiert, kann sich im Zweifelsfall auch nicht wehren. Hier ist die Rubrik für alle Diskussionen rund um die Hundegesetze.  
Notwehr?
18. November 2002 06:25

Hallo Frieda,

: Hier geht es NUR um Hausfriedensbruch. Und das ist eine
: Straftat. Du kannst dir auch einen Wachposten (dein Mann :-)) an
: die Tür stellen, der sagt : Hier ist betreten verboten. Er kann aber
: auch ein Schild mit "Betreten verboten" hochhalten. Geht jemand
: trotzdem durch, ist es Hausfriedensbruch (außer er ist blind und
: taub). Und Hausfriedensbruch ist niemals eine
: Ordnungswidrigkeit.

Es geht hier um Deinen Hof/Deinen Garten, nicht um Dein Schlafzimmern.... :-))) Letzendlich gilt vor Gericht: "Was ist angemessen?" und "Wie war das Grundstück gesichert?". Betrete ich Dein uneingezäuntes Grundstück, obwohl dort steht "Privatgelände - Betreten verboten" und bediene mich vielleicht noch an Deinem Kirschbaum, steht es Dir weder frei mir ein's mit dem Kantholz über die Rübe zu hauen noch Deinen Hund auf mich zu hetzen. Genau so wenig wie Du dein Grundstück mit Selbstschußanlagen sichern darfst!!! Selbst mit einer Reihe Stacheldraht, damit keiner drüberklettert, als Oberstes am Zaun machst Du dich strafbar, sollte Dein Gartenzaun an einem öffentlich begehrbaren Weg liegen (es köntne jemand in den Zaun fallen und sich dabei verletzen.

Hier noch eine hübsche Stilblüte: Ein Bekannter hat einen Schäferhund, anfangs nicht besonders gut erzogen, aber nicht bösartig etc. Der wollte , als er so um die 9 oder 10 Monate alt war, mit einer Nachbarin spielen, die er aus seiner Welpenzeit kannte und die die Einfahrt des Grundstückes betreten hat (die üblichen Warnschilder hängen). Es gab einen blaunen Fleck (junge Schäferhunde spielen manchmal recht rabiat) und das Ordnungsamt verhängte einen Leinen- und Maulkorbzwang, sobald der Hund das Grundstück verläßt. Nach Ablegen einer Begleithundeprüfung sollte der Hund vom Maulkorbzwang wieder befreit werden. Dann hat der Briefträger den armen Tropf von Hund gefüttert, im beisein des Besitzers (der Hund ist tagsüber mit in der Firma), und seine Hand hochgerissen, als der Hund nach dem Bröckchen schnappte. Knallt man von unten mit dem Finger gegen den Eckzahn eines Hundes fließt halt manchmal ein wenig Blut, und der Vorgesetzte des Briefträgers hat's natürlich gleich gemeldet = Leinen- und Maulkorbzwang für den Hund auf dem eigenen Grundstück und Wesenstest! Der Gutachter bescheinigte, daß der Hund 'n ganz normaler Hund ist und empfahl ebenfalls das Ablegen der Begleithundeprüfung. Die hat der Besitzer dann auch erfolgreich absolviert und der Hund durfte dann auf dem eigenen Grundstück wieder ohne Maulkorb laufen (draußen nicht). Nun kam es zum dritten Vorfall: Hund war auf dem eigenen Grundstück, und zwar ANGEBUNDEN, damit nicht noch mal was passieren kann. Nachbarin (selbst Hundehalterin) schneidet Hecke und will den Heckenschnitt einsammeln, auch den, der in Nachbar's Garten gefallen ist. Sie betritt, ohne jemandem vorher bescheid zu sagen und ganz bewußt das Grundstück und den Radius des angebundenen Hundes, und der zwackt sie dann tatsächlich. Wohlgemerkt, es geht hier nicht um einen saftigen Biß, sondern um eine Hautabschürfung. Die Frau geht vorsichtshalber zum Arzt, wegen einer Tetanusspritze, und der fragt natürlich wie's passiert ist. Sie sagt "Hund gebissen", worauf der fragt "Tollwutgeimpft?" und dann "war nicht meiner, muß ich fragen". Arzt ruft beim Hundebesitzer an und erkundigt sich nach der Tollwutimpfung, so weit alles kein Problem, aber am nächsten Tag erkundigt sich das Ordnungsamt bei der Frau, und obwohl die sagt "Nicht schlimm, keine Anzeige meinerseits, war ja selbst schuld, hät ich nicht tun sollen" muß der Hund innerhalb ganz weniger Tage zum Zweitgutachten und dem Besitzer wurde vorher unverblühmt gesagt, daß der Hund mit großer wahrscheinlichkeit eingezogen (= eingeschläfert) wird. Der Hund hat das Zweitgutachten zwar überlebt, aber auf meine Hunde passe ich seitdem noch sehr viel besser auf, d.h. bei mir ist immer alles abgeschlossen, wenn die Hunde draußen sind, keine Chance, kommste nich rein....

Viele Grüße

Antje

18. November 2002 16:17

Hallo Antje,

Letzendlich gilt vor Gericht: "Was ist angemessen?" und "Wie war das Grundstück gesichert?".

Richtig.

Betrete ich Dein uneingezäuntes Grundstück, obwohl dort steht "Privatgelände - Betreten verboten" und bediene mich vielleicht noch an Deinem Kirschbaum, steht es Dir weder frei mir ein's mit dem Kantholz über die Rübe zu hauen noch Deinen Hund auf mich zu hetzen.

Auch das ist richtig. Wenn du deinen Hund auf mich hetzt, dann greifst du an. Und das ist strafbar, außer du handelst in Notwehr.

Genau so wenig wie Du dein Grundstück mit Selbstschußanlagen sichern darfst!!!

Genau.

Selbst mit einer Reihe Stacheldraht, damit keiner drüberklettert, als Oberstes am Zaun machst Du dich strafbar, sollte Dein Gartenzaun an einem öffentlich begehrbaren Weg liegen (es köntne jemand in den Zaun fallen und sich dabei verletzen.

Du hast eine Verkehrssicherheitspflicht.

Der wollte , als er so um die 9 oder 10 Monate alt war, mit einer Nachbarin spielen, die er aus seiner Welpenzeit kannte und die die Einfahrt des Grundstückes betreten hat (die üblichen Warnschilder hängen). Es gab einen blaunen Fleck (junge Schäferhunde spielen manchmal recht rabiat) und das Ordnungsamt verhängte einen Leinen- und Maulkorbzwang, sobald der Hund das Grundstück verläßt.

Hier auch wieder: Musste die Nachbarin damit rechnen, daß sie verletzt wird? Und wer hat das beim OA angezeigt?

Knallt man von unten mit dem Finger gegen den Eckzahn eines Hundes fließt halt manchmal ein wenig Blut, und der Vorgesetzte des Briefträgers hat's natürlich gleich gemeldet = Leinen- und Maulkorbzwang für den Hund auf dem eigenen Grundstück und Wesenstest!

Wahrscheinlich hat der Vorgesetzte schon schlechte Erfahrungen gemacht.

Auch hier musste der Briefträger nicht damit rechnen, daß er verletzt wird. Außerdem ist das für das OA schon der zweite Vorfall.

Nun kam es zum dritten Vorfall: Hund war auf dem eigenen Grundstück, und zwar ANGEBUNDEN, damit nicht noch mal was passieren kann. Nachbarin (selbst Hundehalterin) schneidet Hecke und will den Heckenschnitt einsammeln, auch den, der in Nachbar's Garten gefallen ist. Sie betritt, ohne jemandem vorher bescheid zu sagen und ganz bewußt das Grundstück und den Radius des angebundenen Hundes, und der zwackt sie dann tatsächlich.

Auch hier wieder musste die Nachbarin nicht damit rechnen und wäre das Grundstück oder der Hund genügend gesichert....


Der Hund hat das Zweitgutachten zwar überlebt, aber auf meine Hunde passe ich seitdem noch sehr viel besser auf, d.h. bei mir ist immer alles abgeschlossen, wenn die Hunde draußen sind, keine Chance, kommste nich rein....

Und so soll es auch sein.

Es ist sehr schwer zu den geschriebenen Fällen etwas zu sagen, weil man die Hintergründe nicht kennt. Für das OA waren es drei Fälle. Ist diese Familie vielleicht schon früher mal aufgefallen, oder vielleicht der Hund? Ich vermute, daß das Grundstück nicht genügend gesichert war, denn wegen einem blauen Fleck macht das OA eigentlich nicht so eine große Sache. Da gibt es so viele Möglichkeiten, was noch hätte sein können. Hier hat jemand etwas geschrieben von "nur über den Zaun gestiegen". Bei Nachfragen hieß es dann "verurteilt wegen gefährlicher Körpervetzung". Und das ist schon eine heftige Sache, da wird mehr vorgefallen sein.

Es ist eben sehr wichtig, daß du Außenstehenden klar machst, daß sie dein Grundstück nicht zu betreten haben. Und zusätzlich müssen sie wissen, daß die Gefahr besteht, vom Hund gebissen zu werden.

Keiner hetzt seinen Hund auf irgendwelche Leute, die das Grundstück betreten (hoffe ich). Es geht hier lediglich um sogenannte "Unfälle" vor denen wir alle nicht gefeit sind. Und davor muß man Außenstehende eben schützen. Das ist unsere Pflicht. Aber wir Hundehalter brauchen uns deswegen nicht einbetonieren. Dann kann der Richter ja auch sagen, was wäre wenn der Geschädigte aus dem Heißluftballon gefallen wäre, o.ä.

Liebe Grüße Frieda


19. November 2002 06:09

Hallo Frieda,

es ist heute nun mal so, daß den Hundehaltern sämtliche Blödheiten Dritter angelastet werden! Z.B. ist der Hund der Dame (Kuvasz), die so dämlich war, in den Radius eines angebundenen Hundes zu gehen, auf dessen eigenen Grundstück, lt. Aussage einiger Nchbarn auch nicht so ohne... Hier sollte man eigentlich davon ausgehen können daß die Leute es besser wissen. Kann man aber nicht...

Viele Grüße

Antje

19. November 2002 09:35

Hi Antje,

: es ist heute nun mal so, daß den Hundehaltern sämtliche Blödheiten Dritter angelastet werden!

Leider, leider - mir hat man noch eingeschärft, dass auf fremden Grundstücken soweit sie denn irgendwie erkennbar eingefriedet sind (und wenn nur mit 30cm Hecke) ich nix aber auch gar nix verloren habe - wenn mir was da reinfällt z.B. der Ball, dann wird geklingelt und gefragt...

Aber da das heute ja anders ist, hat unser Grundstück was von Zonengrenze - sehr appart und nicht gerade preisgünstig - und die Warnschilder hab ich mit dem von Dir in einem anderen Forum geposteten Zusatz " Betreten nur nach Aufforderung" ergänzt - besser ist besser.

salü
Anke

19. November 2002 13:02

: Hallo Frieda,
:
: es ist heute nun mal so, daß den Hundehaltern sämtliche Blödheiten Dritter angelastet werden!

Das sehe ich nicht ganz so. Ich weiß, daß es schwierig ist, aber es gibt auch gewisse Vorsichtsmaßnahmen, die getroffen werden können. Das heißt natürlich nicht,daß man denn gar nicht mehr haftbar gemacht werden kann. Wie gesagt, alles Ermessenssache. Schlimmer finde ich es allerdings außerhalb des Grundstückes.
Es gibt aber auch leider viele Hundehalter, die alles auf die leichte Schulter nehmen und dann unangenehm überrascht werden. Wie zum Beispiel die beiden Sätze "Mein Hund will nur spielen" und "Huch, das hat er ja noch nie gemacht". Wir haben hier auch eine Hündin im Dorf, die schon zweimal bebissen hat (bis jetzt nur Hunde), und die werden auch irgendwann Ärger bekommen. Dann haben wir noch eine, die als "gefährlich" gilt, weil sie hinter dem Zaun ständig kläfft und auch schon mal geschnappt hat. In meinen Augen ist sie ein Schaf (lieb). Aber das Grundstück würde ich trotzdem nicht betreten.

Z.B. ist der Hund der Dame (Kuvasz), die so dämlich war, in den Radius eines angebundenen Hundes zu gehen, auf dessen eigenen Grundstück, lt. Aussage einiger Nchbarn auch nicht so ohne... Hier sollte man eigentlich davon ausgehen können daß die Leute es besser wissen. Kann man aber nicht...

Genau, und alle Leute sollten vor den Hunden die "nicht so ohne" sind,
beschützt werden. Wir haben auch schon die tollsten Sachen erlebt, allerdings ging es eher um Hundehasser. Und davon reicht schon einer in der Nachbarschaft. Aber ist ein anderes Thema.........

Meine Absicht mit diesem Beitrag war eben, aufzuklären, daß man nicht immer haftbar gemacht werden kann. Auch wenn das OA irgendwelche Sachen auferlegt, mit denen man nicht einverstanden ist, kann man in Widerspruch gehen.
Es gibt leider immer noch Geschichten über Einbrecher (Schmerzensgeld) oder auch Gartenteiche(auch da muß man nicht in jedem Fall haften), die einfach nicht wahr sein können, zumindest nicht in Deutschland.
Aber in den meisten Fällen haben die Hundehalter eben auch selber schuld, daß sie haftbar bemacht werden.

Liebe Grüße Frieda