Hallo Antje,
Letzendlich gilt vor Gericht: "Was ist angemessen?" und "Wie war das Grundstück gesichert?".
Richtig.
Betrete ich Dein uneingezäuntes Grundstück, obwohl dort steht "Privatgelände - Betreten verboten" und bediene mich vielleicht noch an Deinem Kirschbaum, steht es Dir weder frei mir ein's mit dem Kantholz über die Rübe zu hauen noch Deinen Hund auf mich zu hetzen.
Auch das ist richtig. Wenn du deinen Hund auf mich hetzt, dann greifst du an. Und das ist strafbar, außer du handelst in Notwehr.
Genau so wenig wie Du dein Grundstück mit Selbstschußanlagen sichern darfst!!!
Genau.
Selbst mit einer Reihe Stacheldraht, damit keiner drüberklettert, als Oberstes am Zaun machst Du dich strafbar, sollte Dein Gartenzaun an einem öffentlich begehrbaren Weg liegen (es köntne jemand in den Zaun fallen und sich dabei verletzen.
Du hast eine Verkehrssicherheitspflicht.
Der wollte , als er so um die 9 oder 10 Monate alt war, mit einer Nachbarin spielen, die er aus seiner Welpenzeit kannte und die die Einfahrt des Grundstückes betreten hat (die üblichen Warnschilder hängen). Es gab einen blaunen Fleck (junge Schäferhunde spielen manchmal recht rabiat) und das Ordnungsamt verhängte einen Leinen- und Maulkorbzwang, sobald der Hund das Grundstück verläßt.
Hier auch wieder: Musste die Nachbarin damit rechnen, daß sie verletzt wird? Und wer hat das beim OA angezeigt?
Knallt man von unten mit dem Finger gegen den Eckzahn eines Hundes fließt halt manchmal ein wenig Blut, und der Vorgesetzte des Briefträgers hat's natürlich gleich gemeldet = Leinen- und Maulkorbzwang für den Hund auf dem eigenen Grundstück und Wesenstest!
Wahrscheinlich hat der Vorgesetzte schon schlechte Erfahrungen gemacht.
Auch hier musste der Briefträger nicht damit rechnen, daß er verletzt wird. Außerdem ist das für das OA schon der zweite Vorfall.
Nun kam es zum dritten Vorfall: Hund war auf dem eigenen Grundstück, und zwar ANGEBUNDEN, damit nicht noch mal was passieren kann. Nachbarin (selbst Hundehalterin) schneidet Hecke und will den Heckenschnitt einsammeln, auch den, der in Nachbar's Garten gefallen ist. Sie betritt, ohne jemandem vorher bescheid zu sagen und ganz bewußt das Grundstück und den Radius des angebundenen Hundes, und der zwackt sie dann tatsächlich.
Auch hier wieder musste die Nachbarin nicht damit rechnen und wäre das Grundstück oder der Hund genügend gesichert....
Der Hund hat das Zweitgutachten zwar überlebt, aber auf meine Hunde passe ich seitdem noch sehr viel besser auf, d.h. bei mir ist immer alles abgeschlossen, wenn die Hunde draußen sind, keine Chance, kommste nich rein....
Und so soll es auch sein.
Es ist sehr schwer zu den geschriebenen Fällen etwas zu sagen, weil man die Hintergründe nicht kennt. Für das OA waren es drei Fälle. Ist diese Familie vielleicht schon früher mal aufgefallen, oder vielleicht der Hund? Ich vermute, daß das Grundstück nicht genügend gesichert war, denn wegen einem blauen Fleck macht das OA eigentlich nicht so eine große Sache. Da gibt es so viele Möglichkeiten, was noch hätte sein können. Hier hat jemand etwas geschrieben von "nur über den Zaun gestiegen". Bei Nachfragen hieß es dann "verurteilt wegen gefährlicher Körpervetzung". Und das ist schon eine heftige Sache, da wird mehr vorgefallen sein.
Es ist eben sehr wichtig, daß du Außenstehenden klar machst, daß sie dein Grundstück nicht zu betreten haben. Und zusätzlich müssen sie wissen, daß die Gefahr besteht, vom Hund gebissen zu werden.
Keiner hetzt seinen Hund auf irgendwelche Leute, die das Grundstück betreten (hoffe ich). Es geht hier lediglich um sogenannte "Unfälle" vor denen wir alle nicht gefeit sind. Und davor muß man Außenstehende eben schützen. Das ist unsere Pflicht. Aber wir Hundehalter brauchen uns deswegen nicht einbetonieren. Dann kann der Richter ja auch sagen, was wäre wenn der Geschädigte aus dem Heißluftballon gefallen wäre, o.ä.
Liebe Grüße Frieda