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Landeshundegesetz oder Gemeindeverordnun

geschrieben von Karin + Hera(YCH) 
Landeshundegesetz oder Gemeindeverordnun
09. Dezember 2002 16:42

Hallo Ihr Lieben,

was steht höher? Das LandeshundeGESETZ oder die Gemeindeverordnung?
Ich denke doch, dass ein Gesetz einen höheren Stellenwert hat!!

In unserer Gemeindeverordnung steht, dass genereller Leinenzwang (innerhalb und außerhalb von Ortschaften) besteht.
Das Landeshundegesetz sieht nun aber nur die Anleinpflicht innerhalb geschlossener Ortschaften vor.
Handel ich gesetzeswidrig, wenn nun meinen Hund auf freiem Feld laufen lasse?????

Gruß
Karin + Hera

09. Dezember 2002 16:44

Hi,

welches Bundesland ?
In NRW steht AUSDRÜCKLICH in der LHVO drin, daß weitergehende Gemeindeverordnungen NICHT ausgesetzt werden (ganz zum Schluß von der LHVO).

Grüße
Gabi

09. Dezember 2002 19:18

Hallo Gabi,

LEIDER NRW :-((

Danke für Deine schnelle Antwort.

Gruß
Karin + Hera


15. Dezember 2002 19:43

Hallo,
es gibt vom OLG Hamm ein Urteil welches besagt, dass eine Gemeinde nur dann generellen Leinenzwang (innerhalb und ausserhalb von Ortschaften) verhänmgen darf, wenn die Gemeinde Hundeauslaufgebiete ausgewiesen hat. D.h., ohne spezielle Auslaufgebiete auch keinen generellen Leinenzwang.
Da Urteil begründet sich auf der Tatsache, dass Hundebesitzer die Ihren Verpflichtungen nach der Tierschutz-Hundeverordnung (genügend freier Auslauf) nachkommen möchten, auf nachbargemeinden ausweichen müssten.

Gruss Frank