Hallo Ihr Lieben,
was steht höher? Das LandeshundeGESETZ oder die Gemeindeverordnung?
Ich denke doch, dass ein Gesetz einen höheren Stellenwert hat!!
In unserer Gemeindeverordnung steht, dass genereller Leinenzwang (innerhalb und außerhalb von Ortschaften) besteht.
Das Landeshundegesetz sieht nun aber nur die Anleinpflicht innerhalb geschlossener Ortschaften vor.
Handel ich gesetzeswidrig, wenn nun meinen Hund auf freiem Feld laufen lasse?????
Gruß
Karin + Hera