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Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Hundeverordnungen sind ein leidiges Thema und bieten immer wieder Grund zu Streit und Verunsicherung. Längst haben Politiker und Behörden den Hundehalter im Visier und wer sich nicht gut informiert und über die aktuelle Rechtslage informiert, kann sich im Zweifelsfall auch nicht wehren. Hier ist die Rubrik für alle Diskussionen rund um die Hundegesetze.  
Hobbyzucht/gewerbl. zucht
09. Januar 2003 08:57

Hallo Pat,

im zweiten Fall haben alle Welpen Papiere, sind in einem Zuchtbuch eingetragen. Wie kann sich bei einer Prüfung dieser Züchter "tarnen". Durch das Zuchtbuch ist doch belegbar, wieviele Welpen er produziert hat. Bei einer Anzeige würde dies doch geprüft, oder?

Tschöö

Geli & Willi

09. Januar 2003 10:22

hei
wie du so schön sagst "bei einer anzeige". sonst nicht.und auch da gibt es mittel und wege.
gruss pat

12. Februar 2003 22:02

Wir Amis haben dafür einen Ausdruck:

Puppymill. Beim ersten handelt es sich nicht um eingewerbe, da solche Stallhunde eher nirgends registriert werden und somit auch die Steuer keinen Zugriff hat.

Beim zweiten handelt es sich um einen gewerblichen Züchter, da bei dieser Anzahl der Hunde der Terminus Hobbyzuchtstätte nicht mehr halten lässt. Diese sind dann meines Wissens nach sogar MWST - Abführungspflichtig.

Beide sind gleichermaßen zum Kotzen!

Ein Hobbyzüchter ist ein Züchter mit einer mehr oder minder kleinen Anzahl von Zuchtfähigen Tieren und einer geringen Zahl von Würfen, bei der man davon ausgehen kann, daß es sich um reine Lebhaberei handelt und somit nicht auf kommerziellen Gewinn ausgelegt ist.

Aus diesem Grund bekommen Hobbyzüchter die Vergünstigung der Zwingersteuer, anders als eine Privatperson, die z. B. die gleiche Anzahl an Hunden hält.

jensson