Wir Amis haben dafür einen Ausdruck:
Puppymill. Beim ersten handelt es sich nicht um eingewerbe, da solche Stallhunde eher nirgends registriert werden und somit auch die Steuer keinen Zugriff hat.
Beim zweiten handelt es sich um einen gewerblichen Züchter, da bei dieser Anzahl der Hunde der Terminus Hobbyzuchtstätte nicht mehr halten lässt. Diese sind dann meines Wissens nach sogar MWST - Abführungspflichtig.
Beide sind gleichermaßen zum Kotzen!
Ein Hobbyzüchter ist ein Züchter mit einer mehr oder minder kleinen Anzahl von Zuchtfähigen Tieren und einer geringen Zahl von Würfen, bei der man davon ausgehen kann, daß es sich um reine Lebhaberei handelt und somit nicht auf kommerziellen Gewinn ausgelegt ist.
Aus diesem Grund bekommen Hobbyzüchter die Vergünstigung der Zwingersteuer, anders als eine Privatperson, die z. B. die gleiche Anzahl an Hunden hält.
jensson